Die Justizvollzugsanstalt für Frauen stellt ein:
Beschäftigte/-r (m/w/d) für den Justizvollzugsdienst in der Hauptanstalt in Vechta sowie der Abteilung in Hildesheim
Zum 01.10.2026 oder später stellen wir mehrere Beschäftigte im Justizvollzugsdienst befristet bis zum 30.06.2027 ein. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist bei dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Anschluss möglich.
Einstellungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit als Beschäftigte/r:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Europäer/in
- Mindestalter: 18 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung
- Hauptschulabschluss und eine für den allgemeinen Justizvollzugsdienst förderliche Berufsausbildung oder ein höherer Bildungsstand
Für den Standort Vechta werden Bewerber/innen mit Vorqualifizierungen in den Bereichen Elektriker/in, Pfleger/in oder Pflegehelfer/in, Physiotherapie, Erzieher/innen Garten- und Landschaftsbau sowie Berufskraftfahrer/innen bevorzugt.
Die Vergütung erfolgt nach dem gültigen Tarifrecht der Länder (TV-L).
Es besteht Unterrepräsentanz von Frauen. Qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Gleiches gilt für geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 31.08.2026 an:
Justizvollzugsanstalt für Frauen
Fachbereich Personal und Organisation
An der Propstei 10
49377 Vechta
Für weitere Informationen: Tel.: 04441/9160-103 / 104 www.jva-fuer-frauen.niedersachsen.de