Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), Abteilung 5 – Verfassungsschutz, bietet in Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum 1. April 2027
zwei Plätze im dualen Studiengang mit dem Abschluss Diplomverwaltungswirtin/Diplomverwaltungswirt (FH).
Die Einstellung erfolgt als Regierungsinspektor-Anwärterin bzw. -Anwärter (m/w/d) im Beamtenverhältnis auf Widerruf für einen dreijährigen Vorbereitungsdienst (Dauer des Studiums).
Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligt sich an der seit Jahrzehnten etablierten Laufbahnausbildung des gehobenen nichttechnischen Dienstes des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Vorliegen der weiteren laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als „Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf. Das Aufgabengebiet umfasst auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Was sind die Studieninhalte?
Das Studium verbindet staatsrechtliche- und verwaltungswissenschaftliche Themenstellungen mit der nachrichtendienstlichen Praxis. Sie lernen in mehreren Praktika die Einsatzbereiche des Bundesamtes für Verfassungsschutz (in Berlin/Köln) sowie die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde kennen.
Weitergehende Informationen zu den Studieninhalten entnehmen Sie bitte folgenden Internetseiten:
Wie ist der Studienablauf?
- Grundstudium
6 Monate
Hochschule des Bundes in Brühl (Nordrhein-Westfalen)
- Lehrgänge
9 Wochen
Akademie für Verfassungsschutz (AfV) in Heimerzheim (Nordrhein-Westfalen)
- Praktikum
4 Monate
Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln oder Berlin
- Hauptstudium I
6 Monate
Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) in Berlin
- Lehrgänge
7 Wochen
Akademie für Verfassungsschutz in Heimerzheim (Nordrhein-Westfalen)
- Praktikum
7 Monate
Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln oder Berlin
- Praktikum
3 Monate
Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Abteilung Verfassungsschutz in Hannover
- Hauptstudium II
6 Monate
Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) in Berlin
Was ist sonst noch wichtig?
Während Ihres Vorbereitungsdienstes (Studiums) erhalten Sie Anwärterbezüge nach Maßgabe der §§ 57 ff. des
Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG).
Wir geben Ihnen für die Dauer des Studiums sowie darüber hinaus für den Einarbeitungsprozess im Niedersächsischen Verfassungsschutz nach erfolgreichem Studienabschluss ein/e feste/r Ansprechpartner/-in an die Hand. Auch wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des Studiums aufgrund der räumlichen Nähe zu Ihnen einige personalverwaltende Dienstleistungen übernimmt, sind und bleiben wir Ihr erster Ansprechpartner. Wir sind Ihre zukünftigen Kolleginnen und Kollegen und möchten bereits während des Studiums eine enge Bindung an die hiesige Dienststelle und Ihre zukünftige Verwendung sicherstellen.
Da das Studium an unterschiedlichen Orten (siehe oben) stattfindet, betreuen und unterstützen wir Sie bei der Suche nach Wohnraum. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht – über den Erhalt der Anwärterbezüge hinaus - die Möglichkeit der Gewährung von Trennungsgeld. Für den Beginn des Studiums in Brühl besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Unterbringung im Wohnheim der Hochschule des Bundes (begrenztes Angebot).
Das Studium beginnt am 1. April 2027 in Brühl. Bereits vorab sind einige Termine in der hiesigen Dienststelle in Hannover zu erfüllen, welche wir nach Zusage mit Ihnen koordinieren.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzen (Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife),
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen (u.a. jünger als 40 Jahre, bei Schwerbehinderung jünger als 45 Jahre) und
- bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie verfügen über eine gute Allgemeinbildung und haben Interesse an juristischen, politischen und gesellschaftlichen Themen,
- Sie haben eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- Sie sind mobil, flexibel und bereit, während des Studiums an mehreren Dienstorten eingesetzt zu werden,
- Sie sind teamfähig und können selbstständig arbeiten,
- Sie verfügen über ein hohes Engagement (z.B. Dienstreisen, Rufbereitschaften, Mehrarbeit) sowie die Bereitschaft für eine Tätigkeit im Innen- oder Außendienst.
Das bieten wir Ihnen:
- Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf,
- Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.460 € brutto bereits während des dreijährigen dualen Studiums,
- einen abwechslungsreichen und spannenden Alltag durch den regelmäßigen Wechsel von theoretischen und berufspraktischen Zeiten,
- ein umfassendes Studium (u. a. Verfassungsrecht, politische Ideengeschichte, nachrichtendienstliche Arbeitstechniken) mit der Perspektive, in den verschiedenen Aufgabenbereichen des niedersächsischen Verfassungsschutzes arbeiten zu können und Ihre Tätigkeit auch langfristig nach Ihren eigenen Interessen auszuwählen,
- bei erfolgreichem Abschluss des Studiums: Grundsätzlich vorgesehene Übernahme als Beamtin oder Beamter beim niedersächsischen Verfassungsschutz,
- Sie übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben und tragen damit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei.
Bitte beachten Sie:
Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung:
Die Wahrnehmung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen.
Reisebeschränkungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
- Die niedersächsische Landesverwaltung strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Frauen ganz ausdrücklich zu Bewerbungen aufgefordert.
- Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
- Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter: https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/stellenangebote/
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für fachliche Auskünfte, auch zum Auswahlverfahren, steht Ihnen Herr Bartels, (Tel.: 0511 6709-400) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.07.2026 an das MI, Abt.5 (Ref. 56.1):
- vorzugsweise online über das Karriereportal (karriere.niedersachsen.de),
- per Post an: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Referat 56.1, Postfach 44 20, 30044 Hannover. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt nur, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Wichtiger Hinweis:
Allgemeine Informationen zum
Niedersächsischen Verfassungsschutz können Sie der Homepage www.verfassungsschutz.niedersachsen.de entnehmen. Wichtige Informationen zum
Bewerbungsverfahren finden Sie dort unter der Rubrik „Aktuelles und
Service/Stellenangebote (FAQs)“.