Gesucht wird eine
Justizangestellte / ein Justizangestellter (m/w/d) bei dem Landgericht
Verden (Aller) im Bereich einer Serviceeinheit.
Die Einstellung ist in Vollzeitbeschäftigung zum nächstmöglichen Termin
vorgesehen. Der Arbeitsvertrag ist zunächst zeitlich befristet für ein Jahr ab
Vertragsbeginn.
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe E 8 TV-L, bzw. bei Vorliegen
persönlicher Voraussetzungen nach E 9a TV-L.
Zu den Aufgaben einer Serviceeinheit gehören u.a.:
Qualifikation:
Abgeschlossene Ausbildung als Justizfachangestellte/r bzw. Justizfachwirt/in,
möglichst mit Berufserfahrung. Gute PC-Kenntnisse, insbesondere
Officeanwendungen wie Word und Outlook sowie die Justizfachanwendungen EUREKA,
EUREKA-Kosten und HVS.
Alternativ eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Teamgeist sowie eine belastbare und verantwortungsbewusste Persönlichkeit
werden ebenso erwartet wie die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten und
Freude am Umgang mit Menschen. Die Bereitschaft und Fähigkeit, sich regelmäßig
fortzubilden, sowie eine hohe Einsatzbereitschaft werden ebenfalls
vorausgesetzt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis einer bestehenden Schwerbehinderung oder
Gleichstellung sollte Ihrem Bewerbungsschreiben beigefügt werden. In jedem Fall
wird um einen Hinweis auf eine mögliche Schwerbehinderung oder Gleichstellung
gebeten.
Das Land Niedersachsen fördert verstärkt die berufliche Entwicklung von Frauen
bzw. Männern in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Bewerbungen von Männern werden daher im
Sinne des NGG begrüßt.
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Ihre Bewerbung richten
Sie bitte bevorzugt per E-Mail an:
Landgericht Verden
Der Präsident
Frau Beinhoff
Johanniswall 6
27283 Verden
E-Mail: lgver-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Bewerbungsschluss ist der 15.06.2026.
Wir bitten um
Verständnis, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen, insbesondere fehlende
Nachweise von Ausbildungsabschlüssen unter Umständen dazu führen, dass Sie im
Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden können.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Zur Vorbereitung und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden Ihre
Daten in einer Übersicht vorübergehend erhoben. Die Löschung der Daten erfolgt
zu gegebener Zeit nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Hinweise (Art. 13
DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter: http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/datenschutzerklaerungen/.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.