Stellenangebot

Richterin / Richter - Staatsanwältin / Staatsanwalt (w/m/d)

Es werden laufend eingestellt:

Richterin/Richter
Gemäß Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) ist die Rechtssprechung (die rechtsprechende Gewalt - die dritte Gewalt im Staat) den Richtern anvertraut.
Diese entscheiden als neutrale und unabhängige Staatsorgane in einem gesetzlich geregelten Verfahren einen Rechtsstreit oder eine Strafsache.
Der Richter als unabhängiges Organ der Rechtspflege ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen (Art.97 GG). Der Richter gewährt so dem Bürger Rechtsschutz gegenüber seinen Mitbürgern und gegenüber staatlichen Institutionen.
Der Richter ist sachlich und persönlich unabhängig. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet , dass den Richtern keine Weisungen erteilt werden können. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass planmäßige Richter von keiner staatlichen Stelle gegen ihren Willen an eine andere Stelle versetzt, dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder entlassen werden können.
Das Amt des Richters, seine Ausbildung und seine besondere Stellung im Staat ist vor allem im Deutschen Richtergesetz (DRiG) geregelt.

Ausbildung
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:
  • Deutscher im Sinne des §116 des Grundgesetzes ist,
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt, und
  • die Befähigung zum Richteramt besitzt.
Die Befähigung zum Richteramt wird nach einem rechtswissenschaftlichen Studium durch das Bestehen der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung erworben. Zwischen den beiden Prüfungen liegt ein Vorbereitungsdienst (Referendarzeit siehe "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst") von zur Zeit 2 Jahren.

Laufbahn und Besoldung
Die Ernennung zum Richter auf Probe erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Während der auf mindestens 3Jahre bemessenen Probezeit erfolgt eine Beschäftigung bei einem Amtsgericht, einem Landgericht und einer Staatsanwaltschaft.
Nach erfolgreichem Verlauf und Bewerbung erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit und die Einweisung in eine Planstelle.
Die Höhe der Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt (R-Besoldung).

Bewerbung
Es werden laufend qualifizierte Bewerber/-innen zur Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe gesucht. Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richter/in auf Probe ist in zwei Stücken bei dem Oberlandesgericht einzureichen, in dessen Bezirk der/die Bewerber/in beschäftigt werden möchte, d.h. bei dem Oberlandesgericht in Braunschweig, Celle oder Oldenburg.


Staatsanwältin/Staatsanwalt
Der Staatsanwalt ist ein Beamter des höheren Dienstes. Er muss die Befähigung zum Richteramt besitzen, hat also dieselbe juristische Ausbildung wie ein Richter.
Der Staatsanwalt ist im Strafprozess Vertreter der Anklage. Er ist an dem gesamten Strafverfahren beteiligt.
Er führt das Ermittlungsverfahren und erhebt Anklage bei Gericht.
Er muss nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zu Entlastung dienenden Umstände ermitteln.
Nach Rechtskraft eines Strafurteils sorgt er dafür, dass dieses vollstreckt wird.
Im Gegensatz zu den Richtern haben die Beamten der Staatsanwaltschaft die dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten zu befolgen.

Informationen

Dienststellen:
  • Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) 26135 Oldenburg
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
5112 E 1
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
sonstiges
Stellenumfang:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
60486