Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) ist in der Verfassungsschutzabteilung im Referatsteil 55.1 „Fachlicher Grundsatz, Wirtschaftsschutz, Spionage- und Cyberabwehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der nach Bes.Gr. A12 NBesG bewertete Dienstposten einer/eines
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiters (m/w/d) in der Spionageabwehr
zu besetzen.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als „Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf. Das Aufgabengebiet umfasst auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Beim Niedersächsischen Verfassungsschutz kommen die unterschiedlichsten Personen und Professionen zusammen – vielleicht suchen wir gerade Sie und Ihre Expertise!
Was sind die Aufgabenschwerpunkte?
Der teilzeitgeeignete Dienstposten umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
-
Bearbeitung von Verdachts-, Erkenntnis-, Überprüfungs- und
Staatsterrorismusfällen durch illegale Aktivitäten fremder
Nachrichtendienste gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 NVerfSchG
- Bearbeitung von Proliferationsverdachtsfällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen einschließlich der entsprechenden Trägersysteme sowie von illegalem Wissenstransfer
- Durchführung von Ermittlungs-, Beschaffungs- und Auswertetätigkeiten für das gesamte Aufgabenspektrum der Spionageabwehr
- Durchführung von Befragungen und Sensibilisierungen von Einzelpersonen, Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Was erwarten wir von Ihnen?
Bewerben können sich…
- Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtung „Polizei“, die die Laufbahnbefähigung durch
o Abschluss eines Vorbereitungsdienstes oder
o durch Aufstieg erworben haben sowie
o die Probezeit bereits absolviert haben und
o sich mindestens im Statusamt der Bes.Gr. A10 NBesG und maximal im Statusamt der Bes.Gr. A 11 NBesG befinden.
- Die Beamtinnen und Beamten müssen darüber hinaus eine mehrjährige Berufserfahrung im Einsatz- und Streifendienst und im Ermittlungsdienst nachweisen können.
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:gute Allgemeinbildung und ein ausgeprägtes politisches Interesse
- schnelle Auffassungsgabe, hohe Selektionsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude
- hohes Maß an Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- gründliche, eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise
- Fähigkeit komplexe Sachverhalte anschaulich erklären und detaillierte Analysen verständlich erläutern zu können
- Erfahrungen in der Aufbereitung und Systematisierung von Informationen
- Fähigkeit, Vorträge vor Zuhörergruppen zu halten
- Stressresilienz und konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen
Von besonderem Vorteil sind zum beschriebenen Aufgabenspektrum passende und entsprechend nachweisbare Vorverwendungen, (Zusatz-)Qualifikationen bzw. Erfahrungen.
Kenntnisse in der Bearbeitung von Umfangsverfahren und Erfahrungen in Staatsschutzangelegenheiten sowie in Ermittlungsgruppen sind besonders wünschenswert.
Das bieten wir Ihnen:
- eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit bei einem Nachrichtendienst, die zugleich auch krisensicher ist
- einen Dienstposten, der nach der Bes.Gr. A 12 NBesG bewertet ist (derzeit steht allerdings nur eine Planstelle der Bes.Gr. A 11 NBesG zur Verfügung)
- die Zahlung einer Sicherheitszulage
- flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (zertifiziert audit berufundfamilie)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (u.a. Aufenthalte in einer Fortbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie bedarfsorientierte spezifische Fortbildungsveranstaltungen)
- Kostenlose Parkmöglichkeiten direkt vor Ort
- Teilhabe am Gesundheitsmanagement
- Möglichkeit der Teilnahme an der Mobilen Arbeit (max. einmal pro Woche) nach einer Einarbeitungszeit
Bitte beachten Sie:
- Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung:
Die Wahrnehmung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen.
- Bestehen von Reisebeschränkungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
- Die Niedersächsische Landesverwaltung strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Frauen ganz ausdrücklich zu entsprechenden Bewerbungen aufgefordert.
- Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
- Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter:
https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/stellenangebote/
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für fachliche Auskünfte stehen Herr Kornemann (Tel.: 0511 6709 - 296) und zum Auswahlverfahren Frau Hausfeld
(Tel.: 0511 6709 - 743) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.09.2026 an das MI, Abt.5 (Ref. 56.1):
• online über das Karriereportal Niedersachsen (karriere.niedersachsen.de) mit dem Link am Ende des Textes,
• per Post an: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Referat 56.1, Postfach 44 20, 30044 Hannover. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt nur, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Zusatz für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind: Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Angaben zur personalführenden Stelle bei.
Wichtiger Hinweis:
Allgemeine Informationen zum
Niedersächsischen Verfassungsschutz können Sie der Homepage www.verfassungsschutz.niedersachsen.de entnehmen. Wichtige Informationen zum
Bewerbungsverfahren finden Sie dort unter der Rubrik „Aktuelles und
Service/Stellenangebote (FAQs)“.