Im Niedersächsischen Finanzministerium ist im Referat Bescheinigende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten BS 110/BS 210 mit einer Beamtin/einem Beamten (w/m/d) neu zu besetzen, die oder der der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, angehört. Der Dienstposten ist nach BesGr. A 13 NBesG bewertet. Die Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Angehörige der niedersächsischen Landesverwaltung und nur an Personen, die sich maximal im Statusamt der BesGr. A 12 NBesG befinden. Zudem wird der erfolgreiche Abschluss der beamtenrechtlichen Probezeit vorausgesetzt.
In der Bescheinigenden Stelle wird folgender Prüfauftrag wahrgenommen:
- Erstellen der Bescheinigungen, Stellungnahmen und Jahresberichte für die Agrarfonds EGFL und ELER gegenüber der Europäischen Kommission,
- Prüfungen der Jahresrechnungen, der Ordnungsmäßigkeit der entsprechenden Verwaltungssysteme und des internen Kontrollsystems der EU-Zahlstelle einschließlich der Leistungsberichterstattung und bezüglich einzelner Maßnahmen der Mittelverwaltung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Auszahlungen.
Der ausgeschriebene Dienstposten umfasst insbesondere folgende allgemeinen und speziellen Tätigkeiten, die mit diesem Prüfauftrag einhergehen:
- Durchführung von Systemprüfungen (einschließlich Funktions- und Durchlauftests).
- Prüfung von Einzelvorgängen bei verschiedenen Dienststellen wie auch gegebenenfalls eine Vornahme von Prüfbesuchen vor Ort bei Beihilfe-/Zuwendungsempfängern.
Kenntnisse im Vergabe-, Haushalts- und Zuwendungsrecht stellen einen zusätzlichen Vorteil dar. Diese spezifischen Vorkenntnisse sind jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung und können durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Zudem stehen Ihnen für die Einarbeitung die Kolleginnen und Kollegen des Referates unterstützend zur Seite.
Der sichere Umgang mit Dokumenten, die ausschließlich oder teilweise nur in englischer Sprachfassung vorliegen, wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich zügig und fundiert in komplexe Fachgebiete und Sachverhalte einzuarbeiten. Ferner werden vertiefte PC-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS Office, erwartet. Darüber hinaus werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, persönliches Engagement wie auch eine selbstständige Arbeitsweise bei strukturiertem Zeitmanagement verlangt. Belastbarkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft runden Ihr Profil ab.
Der Dienstposten ist lediglich eingeschränkt teilzeitgeeignet (der Beschäftigungsumfang muss mindestens 32 Wochenstunden betragen). Eine flexible Ausrichtung an den dienstlichen Belangen sowie die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen wird vorausgesetzt.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich im
Vorfeld direkt vor Ort und fernmündlich über eine abwechslungsreiche Tätigkeit
als Prüferin/Prüfer in der Bescheinigenden Stelle informieren zu lassen. Für
diese Kontaktaufnahme, einschließlich fachlicher Fragen stehen Ihnen gerne
Herr Krause (Tel. 0511/120-8506) und Herr Fuhrmann (Tel. -8505) zur Verfügung.
Für Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Cotta (Tel.
0511/120-8356).
Ihre Bewerbung:
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf und einer gesonderten Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakten unter Angabe Ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin/Ihres zuständigen Personalsachbearbeiters bevorzugt in elektronischer Form bis zum 17.07.2026 an das E-Mail-Postfach Bewerbung@mf.niedersachsen.de. Fassen Sie dabei möglichst alle Unterlagen in einer Datei zusammen.
Bei einer Bewerbung in
Papierform senden Sie diese bitte an das
Niedersächsische Finanzministerium - Referat VD 1 -, Schiffgraben 10, 30159
Hannover.
Bitte reichen
Sie keine Originale ein. Sofern Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform
übersandten Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte
einen frankierten Rückumschlag bei. Geben Sie bitte ferner eine private
Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse an, unter der Sie auch kurzfristig erreichbar
sind.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich Sie, bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung vorliegen.
Ihnen stehen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte als Bewerberin und Bewerber zu. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums www.mf.niedersachsen.de unter der Rubrik „Ministerium/Datenschutzerklärung“.