Der
Landgerichtsbezirk Hannover sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Volljuristinnen bzw. Volljuristen (m/w/d) für den Rechtspflegerdienst.
Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen der Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis nach Entgeltgruppe 11 oder der Verbeamtung auf Widerruf nach Besoldungsgruppe A 9 bzw. A 10 (basierend auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 NLVO) nach den individuellen Voraussetzungen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre ab Einstellung in Vollzeit. Eine anschließende Weiterbeschäftigung wird bei erfolgreicher Bewährung und Eignung angestrebt.
Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis:
Die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt 39 Stunden 48 Minuten. Sie erhalten neben dem Gehalt nach TV-L eine jährliche Sonderzahlung und eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente. Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Verbeamtung auf Widerruf:
Die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt 40 Stunden. Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Was erwartet Sie
bei uns?
Ihr künftiger Tätigkeitsbereich umfasst Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz in verschiedenen Rechtsgebieten, u. a. der Kostenfestsetzung in Zivil- und Familiensachen sowie im Bereich der schriftlichen Beratungshilfe oder in Rechtshilfesachen mit dem Ausland.
Sie werden für das Landgericht Hannover und die Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Hannover tätig sein. Zu den Amtsgerichten des Bezirks gehören die Gerichte in Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe und Wennigsen.
Die elektronische Akte und digitale Arbeitsweise ermöglichen das Arbeiten an verschiedenen Gerichten, ohne dass eine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist. Sie können also einen festen Dienstsitz entweder am Landgericht Hannover oder an einem Amtsgericht des Bezirks wählen. Die Bereitschaft, im Bedarfsfall die anderen Gerichte aufzusuchen, wird dennoch vorausgesetzt.
Was bringen Sie mit?
- eine bestandene zweite juristische Staatsprüfung
- ein klares und gutes Verständnis für Rechts- und Verwaltungsfragen (u. a. bei der Gesetzesanwendung)
- die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell vertiefte Kenntnisse in den einschlägigen Vorschriften anzueignen
- ein hohes Maß an Eigeninitiative und Flexibilität
- Freude an eigenständiger Arbeit
- Entscheidungsfreude
- Teamfähigkeit sowie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- Engagement, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Bereitschaft zur Fortbildung
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen (vor allem Word, Outlook und Excel)
Was bieten wir Ihnen?
- eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- die Wahl eines für Sie passenden Dienstortes
- die Möglichkeit des mobilen Arbeitens in Höhe von bis zu 50 % im Homeoffice
- flexible Arbeitszeiten
- ein aufgeschlossenes und freundliches Team
- eine strukturierte Einarbeitung und Startbegleitung
- attraktive und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements
- am Landgericht Hannover:
- eine zentrale Lage mit sehr guter Anbindung von an den ÖPNV
- Parkmöglichkeiten zu günstigen Konditionen
- einen Fitnessraum
- eine Kantine
Sie haben Interesse?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung bis zum 19.07.2026 per E-Mail an LGH-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an:
- Ihren nächstmöglichen Eintrittstermin
- welchen Dienstort Sie sich vorstellen können
- ob Sie eine Einstellung im Tarifverhältnis oder eine Verbeamtung auf Widerruf anstreben
Bei Fragen rund um die Einstellung und die Tätigkeit können Sie sich per E-Mail über das o.g. Bewerbungspostfach an uns wenden oder telefonisch an Frau Fahlbusch (Tel. 0511 347-2693).
Wir bitten um Verständnis, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen, insbesondere fehlende Nachweise von Ausbildungsabschlüssen und Arbeitszeugnissen dazu führen können, dass Sie im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Der Nachweis einer bestehenden Schwerbehinderung oder Gleichstellung sollte Ihrem Bewerbungsschreiben beigefügt werden.
Das Land Niedersachsen fördert verstärkt die berufliche Entwicklung von Frauen bzw. Männern in allen Bereichen und Positionen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Die zugesandten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Zur Vorbereitung und anschließenden Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Daten in einer Übersicht (Excel) erhoben. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens werden diese gelöscht.
Nähere Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutz-133254.html