Interkulturelle Vielfalt

Interkulturelle Vielfalt

Inter…was? Eine „Interkultur“ entsteht durch das Aufeinandertreffen verschiedener Kulturen. Wissenswert: In Niedersachsen haben rund ein Viertel der Menschen eine eigene oder ein familiäre Zuwanderungsbiographie. So vielfältig wie die Menschen im Land ist auch der Arbeitgeber Niedersachsen. Diese gelebte Vielfalt sowohl in der Personalpolitik als auch im Arbeitsalltag zu leben, ist uns wichtig. Deshalb setzt sich das Land für chancengleiche Einstellungsverfahren und eine Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede ein. Diesen Prozess unterstützen wir durch Fortbildungen für die Beschäftigten und insbesondere für Führungskräfte.

Um jeden zu erreichen, werden die Informationen auf dem Karriereportal auch in unterschiedlichen Sprachen angeboten. Wählen Sie dafür rechts oben über das entsprechende Tool einfach Ihre gewünschte Sprache aus. Sollte dennoch bei allem Bemühen etwas unklar sein, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular.

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Gut zu wissen 

Wie kann ich mich ohne deutschen Pass bewerben? 

Bei einer Bewerbung ohne deutschen Pass wird zwischen den Voraussetzungen für einen Beruf im Beamtenverhältnis und für einen Beruf im Angestelltenverhältnis unterschieden.

Um einen Beruf im Beamtenverhältnis (mittlerer, gehobener oder höherer Dienst) auszuüben brauchen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz.

Im Angestelltenverhältnis können grundsätzlich Menschen aller Nationalitäten eingestellt werden. Der Aufenthaltstitel muss Sie allerdings zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen.

Halten Sie sich allerdings noch im Ausland auf, ist eine deutsche Auslandsvertretung Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um Visum und Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs-/Beschäftigungszwecken.

Bei bestimmten Aufenthaltstiteln erhalten Sie die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit quasi automatisch, wie zum Beispiel bei:

  • der Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige (§ 4 Absatz 5 AufenthG)
  • der Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG)
  • Personen, die als Asylberechtigte anerkannt worden sind oder denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist und die deshalb im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind (§ 25 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Aufenthaltsgesetz). Dies gilt auch für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§§ 28 - 36 AufenthG)
Wie kann ich mich ohne deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss auf einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst bewerben?

Grundsätzlich stehen ausländische Abschlüsse einer Einstellung in den Landesdienst nicht entgegen. Um mit einem ausländischen Abschluss bei uns in reglementierten Berufen* zu arbeiten, muss dieser grundsätzlich in Deutschland anerkannt sein. Diese Anerkennung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Welche das ist, richtet sich danach, um welchen Bildungsnachweis es geht und zu welchem Zweck die Gleichwertigkeit beantragt wird. Für eine Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ist die Anerkennung des ausländischen Abschlusses nicht erforderlich. Zudem besteht die Möglichkeit einer individuellen Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Für mehr Informationen haben wir hier für Sie folgende Informationen als Hilfestellung und Orientierung zusammengestellt.


Was sind reglementierte Berufe?

Die Berufsausübung in bestimmten Berufen in Deutschland ist an eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation gebunden. Diese Berufe werden reglementierte Berufe genannt. Reglementiert sind beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst. Für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen ist eine Anerkennung erforderlich, welche durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt wird. Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Hier erfahren Sie, in welchen Berufen eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation notwendig ist. Einen Überblick zu den reglementierten Berufen bietet diese Übersicht:  

Welche Kriterien muss mein ausländischer Abschluss erfüllen, um anerkannt zu werden? 

Auf der Seite des Bildungsportals Niedersachsen erfahren Sie, welche Kriterien Ihr Abschluss erfüllen muss, um anerkannt zu werden.

Um sich selbst erst einmal einen Überblick zur Anerkennung des Abschlusses zu verschaffen, kann Ihnen u.a. die Datenbank Anabin helfen. Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Zudem unterstützt Sie dabei Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Ist Ihr ausländischer Abschluss nicht in der Datenbank veröffentlicht oder bewertet, ist eine individuelle Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Primär liefert Ihnen das Portal aber auch Informationen zur beruflichen Verwendbarkeit Ihres ausländischen Bildungsabschlusses.

Wie können ausländische Berufsqualifikationen anerkannt werden?

Die Berufsanerkennung ermöglicht eine detaillierte und verbindliche Feststellung zur Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zum entsprechenden deutschen Berufsbild. Voraussetzung für das Verfahren ist eine abgeschlossene, formale Berufsausbildung im Ausland. Bei reglementierten Berufen ist die Berufsanerkennung ein Muss. Dagegen können nicht-reglementierte Berufe auch ohne ausgeübt werden. Dennoch kann auch hier die Anerkennung für die Bewerbung auf eine bestimmte Stelle sehr sinnvoll sein. Sollte im Anerkennungsverfahren zunächst keine vollständige Berufsanerkennung möglich sein, kann diese über eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung erreicht werden, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen.

Informationen zur Berufsanerkennung und den für das Verfahren zuständigen Stellen sind in dem Portal „Anerkennung-in-Deutschland“ verfügbar. Eine individuelle Beratung über das Verfahren, den passenden Referenzberuf (der Beruf in Deutschland, der mit einem ausländischen Berufsabschluss vergleichbar ist) und mögliche Ausgleichsmaßnahmen bzw. Anpassungsqualifizierungen bieten in Niedersachsen zahlreiche Beratungsstellen an, zum Beispiel die regionalen IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen und landesweit die Landesstelle Berufsanerkennung.  Interessierte im Ausland können sich für eine Beratung an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wenden. 

 

Gut zu wissen!

Was sind Ausgleichsmaßnahmen?

Ausgleichsmaßnahmen können Prüfungen oder Kurse sein, die in reglementierten Berufen zur Anerkennung führen sollen. Welche Maßnahme erforderlich ist, werden im Anerkennungsbescheid beschrieben. Die Antragstellenden haben in der Regel jedoch ein Wahlrecht. Möglich sind Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung.

Was sind Anpassungsqualifizierungen?

Anpassungsqualifizierungen ermöglichen den Ausgleich wesentlicher Unterschiede in nicht reglementierten Berufen. Wie die wesentlichen Unterschiede bei nicht reglementierten Berufen ausgeglichen werden können, wird nicht im Anerkennungsbescheid festgelegt. Entsprechende praktische oder theoretische Qualifizierungen bei Bildungsanbietern oder in Betrieben sollten mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden, damit Qualifizierung und Folgeantrag zur Anerkennung führen.

Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?

Für die Einstellung sind grundsätzlich keine speziellen Spracherfordernisse vorgesehen. Da wir für die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens arbeiten, ist die deutsche Sprache allerdings ein wichtiges Kriterium. In der Regel erfahren Sie in der Stellenausschreibung, welche Sprachkenntnisse beziehungsweise welches Sprachniveau Sie mitbringen solltest. Die Beurteilung, ob die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse bei Ihnen vorliegen, muss dementsprechend die jeweils einstellende Behörde entscheiden.

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Sie interessieren sich für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber? Warum ausgerechnet für das Land? Weil der öffentliche Dienst sichere Arbeitsbedingungen bietet? Oder weil wir größter Arbeitgeber der Region sind? Überzeugende Argumente! Doch das ist längst nicht alles. Es gibt eine Menge guter Gründe, sich bei uns zu bewerben.

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