Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Er entscheidet durch Senatsbeschluss. Dem Senat gehören neben der Präsidentin und der Vizepräsidentin die zu Mitgliedern ernannten Beamtinnen und Beamten an. Die Landesregierung ernennt sie mit Zustimmung des Landtages auf Vorschlag der Präsidentin. Diese Ausschreibung dient der Präsidentin, die von ihr vorzuschlagende Person auszuwählen.
Beim Niedersächsischen Landesrechnungshof ist am Dienstort Hildesheim wegen des Ausscheidens der Stelleninhaberin zum 01.07.2025 der Dienstposten der
Abteilungsleitung 3 (m/w/d)
zu besetzen. Der ausgeschriebene Dienstposten ist nach BesGr. B 6 NBesG bewertet. Die Dienstposteninhaberin bzw. der Dienstposteninhaber ist Mitglied des Niedersächsischen Landesrechnungshofs im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Ihr Dienstort ist Hildesheim.
Ihre Aufgaben
Die Abteilung 3 ist für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (ohne die Kapitel 06 04 und 50 62), des Kultusministeriums, des Landtages, des Staatsgerichtshofs und aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die Krankenhausfinanzierung, den Maßregelvollzug und die Landeskrankenhäuser zuständig.
Inhaltlich widmen sich die Prüfungen der Frage, ob die geprüften Stellen die finanzrelevanten gesetzlichen Vorgaben einhalten, ob Ausgaben und Organisationsformen wirtschaftlich sind, ob Maßnahmen und Programme den angestrebten Erfolg haben und welche Veränderungen für einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz erforderlich sind.
Ihre Kenntnisse
Erforderlich:
Sie können zum Mitglied des Landesrechnungshofs ernannt werden, wenn Sie das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Sie haben die Befähigung zum Richteramt und verfügen bereits über Leitungserfahrung, bevorzugt in einer Organisationseinheit einer obersten Landesbehörde in Niedersachsen mit besonderem Bezug zu finanzwirtschaftlichen Aufgabenstellungen.
Sie kennen die niedersächsische Verwaltungsstruktur und die Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung aufgrund langjähriger Erfahrung mit großer Verwendungsbreite und besitzen ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliches Handeln.
Sie haben die Eignung, beim Niedersächsischen Landesrechnungshof eine Abteilung zu führen und deren Aufgaben konzeptionell zu planen und zu steuern.
Sie sind befähigt, den Niedersächsischen Landesrechnungshof in den Ausschüssen des Landtages sowie gegenüber der Landesregierung zu vertreten; idealerweise haben Sie eine entsprechende Kompetenz bereits in Ihrer bisherigen Berufspraxis nachgewiesen.
Sie sind in der Lage, in einem Kollegialorgan wie dem Senat des Niedersächsischen Landesrechnungshofs konstruktiv und an den Zielen des Landesrechnungshofs orientiert mitzuarbeiten.
Vorteilhaft:
Sie sind in der Landesverwaltung vernetzt und weisen eine politische Sensibilität auf.
Sie haben bereits Ihre Kompetenz zur interministeriellen Zusammenarbeit nachgewiesen.
Sie haben eine Europakompetenz erworben.
Wir bieten
Wir bieten Ihnen einen vielseitigen Arbeitsbereich, in dem Ihre Führungskompetenz und Fachkenntnisse sowie Ihre Prüfungsideen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgabenstellungen gefragt sind.
Ihre Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über das Online-Bewerbungsmodul im Karriereportal Niedersachsen mit dem Link am Ende des Textes.
Die Bewerbungsfrist endet am 27. Juli 2025.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen auch auf dem Postweg einreichen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis bei. Sollten diese nicht vorliegen, beantragen Sie die Erstellung bitte bei Ihrer Personalstelle und senden sie anschließend an eine der untenstehenden E-Mail-Adressen. Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sein, so senden Sie uns mit Ihrer Bewerbung gern eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Angaben zu Ihrer personalaktenführenden Stelle (Kontaktperson).
Gleichstellung
Der Niedersächsische Landesrechnungshof gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Männern sind deshalb besonders erwünscht. Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof sieht sich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb entsprechende Bewerbungen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird Ihnen empfohlen, das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (§ 68 SGB IX) bereits in Ihrer Bewerbung mitzuteilen. Einschränkungen in der Mobilität stellen kein grundsätzliches Hindernis für Ihre Tätigkeit beim Niedersächsischen Landesrechnungshof dar. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderung bevorzugt berücksichtigt.
Informationen
Weitere Informationen zum Landesrechnungshof finden Sie hier: www.lrh.niedersachsen.de
Auskünfte
Für Auskünfte stehen Ihnen
Jetzt online bewerbenBeim Niedersächsischen Landesrechnungshof ist am Dienstort Hildesheim wegen des Ausscheidens der Stelleninhaberin zum 01.07.2025 der Dienstposten der
Abteilungsleitung 3 (m/w/d)
zu besetzen. Der ausgeschriebene Dienstposten ist nach BesGr. B 6 NBesG bewertet. Die Dienstposteninhaberin bzw. der Dienstposteninhaber ist Mitglied des Niedersächsischen Landesrechnungshofs im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Ihr Dienstort ist Hildesheim.
Ihre Aufgaben
Die Abteilung 3 ist für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (ohne die Kapitel 06 04 und 50 62), des Kultusministeriums, des Landtages, des Staatsgerichtshofs und aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die Krankenhausfinanzierung, den Maßregelvollzug und die Landeskrankenhäuser zuständig.
Inhaltlich widmen sich die Prüfungen der Frage, ob die geprüften Stellen die finanzrelevanten gesetzlichen Vorgaben einhalten, ob Ausgaben und Organisationsformen wirtschaftlich sind, ob Maßnahmen und Programme den angestrebten Erfolg haben und welche Veränderungen für einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz erforderlich sind.
Ihre Kenntnisse
Erforderlich:
Sie können zum Mitglied des Landesrechnungshofs ernannt werden, wenn Sie das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Sie haben die Befähigung zum Richteramt und verfügen bereits über Leitungserfahrung, bevorzugt in einer Organisationseinheit einer obersten Landesbehörde in Niedersachsen mit besonderem Bezug zu finanzwirtschaftlichen Aufgabenstellungen.
Sie kennen die niedersächsische Verwaltungsstruktur und die Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung aufgrund langjähriger Erfahrung mit großer Verwendungsbreite und besitzen ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliches Handeln.
Sie haben die Eignung, beim Niedersächsischen Landesrechnungshof eine Abteilung zu führen und deren Aufgaben konzeptionell zu planen und zu steuern.
Sie sind befähigt, den Niedersächsischen Landesrechnungshof in den Ausschüssen des Landtages sowie gegenüber der Landesregierung zu vertreten; idealerweise haben Sie eine entsprechende Kompetenz bereits in Ihrer bisherigen Berufspraxis nachgewiesen.
Sie sind in der Lage, in einem Kollegialorgan wie dem Senat des Niedersächsischen Landesrechnungshofs konstruktiv und an den Zielen des Landesrechnungshofs orientiert mitzuarbeiten.
Vorteilhaft:
Sie sind in der Landesverwaltung vernetzt und weisen eine politische Sensibilität auf.
Sie haben bereits Ihre Kompetenz zur interministeriellen Zusammenarbeit nachgewiesen.
Sie haben eine Europakompetenz erworben.
Wir bieten
Wir bieten Ihnen einen vielseitigen Arbeitsbereich, in dem Ihre Führungskompetenz und Fachkenntnisse sowie Ihre Prüfungsideen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgabenstellungen gefragt sind.
Ihre Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über das Online-Bewerbungsmodul im Karriereportal Niedersachsen mit dem Link am Ende des Textes.
Die Bewerbungsfrist endet am 27. Juli 2025.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen auch auf dem Postweg einreichen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis bei. Sollten diese nicht vorliegen, beantragen Sie die Erstellung bitte bei Ihrer Personalstelle und senden sie anschließend an eine der untenstehenden E-Mail-Adressen. Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sein, so senden Sie uns mit Ihrer Bewerbung gern eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Angaben zu Ihrer personalaktenführenden Stelle (Kontaktperson).
Gleichstellung
Der Niedersächsische Landesrechnungshof gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Männern sind deshalb besonders erwünscht. Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof sieht sich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb entsprechende Bewerbungen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird Ihnen empfohlen, das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (§ 68 SGB IX) bereits in Ihrer Bewerbung mitzuteilen. Einschränkungen in der Mobilität stellen kein grundsätzliches Hindernis für Ihre Tätigkeit beim Niedersächsischen Landesrechnungshof dar. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderung bevorzugt berücksichtigt.
Informationen
Weitere Informationen zum Landesrechnungshof finden Sie hier: www.lrh.niedersachsen.de
Auskünfte
Für Auskünfte stehen Ihnen
- Frau Präsidentin Dr. von Klaeden, Tel. 05121 938-623, Sandra.vonKlaeden@lrh.niedersachsen.de und
- Herr Ministerialrat Wedekind (Leiter des Personalreferats), Tel. 05121 938-609, Oliver.Wedekind@lrh.niedersachsen.de
Informationen
Einstellungsdatum:
01.07.2025
Meldeaktenzeichen:
25-09
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
B 6
Bewerbungsschluss:
27.07.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
110525