Das
Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), Abteilung 5 – Verfassungsschutz, bietet in
Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum 1. April 2026
zwei Plätze im dualen Studiengang
mit dem Abschluss Diplomverwaltungswirtin/Diplomverwaltungswirt (FH).
Die Einstellung erfolgt als Regierungsinspektor-Anwärterin bzw. -Anwärter (m/w/d), im Beamtenverhältnis auf Widerruf für einen dreijährigen Vorbereitungsdienst (Dauer des Studiums).
Der
Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligt sich im April 2026 erstmals an der
seit Jahrzehnten etablierten Laufbahnausbildung des gehobenen nichttechnischen
Dienstes des Bundesamtes für Verfassungsschutz[1]. Nach
erfolgreichem Abschluss des Studiums und Vorliegen der weiteren
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Probe durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz.
Der
Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes
Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.
Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von
Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als
„Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die
zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die
Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf. Das Aufgabengebiet umfasst
auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei
Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden
zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Was sind die Studieninhalte?
Das
Studium verbindet staats- und verwaltungswissenschaftliche Themenstellungen mit
der nachrichtendienstlichen Praxis. Sie lernen in mehreren Praktika die Einsatzbereiche
des Bundesamtes für Verfassungsschutz (in Berlin/Köln) sowie die
niedersächsische Verfassungsschutzbehörde kennen.
Weitergehende
Informationen zu den Studieninhalten entnehmen Sie bitte folgenden
Internetseiten:
- https://www.verfassungsschutz.de/DE/karriere/ausbildung-und-studium/bachelor-und-diplomstudium/bachelor-und-diplomstudium_artikel.html#doc713958bodyText1
- https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/stellenangebote/DE/2025-05-12-regierungsinspektor-studium-ausschr..html
Wie ist der Studienablauf?
- Grundstudium
6 Monate
Hochschule des Bundes in Brühl (Nordrhein-Westfalen)
- Lehrgänge
9 Wochen
Akademie für Verfassungsschutz (AfV) in Heimerzheim (Nordrhein-Westfalen)
- Praktikum
4 Monate
Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln oder Berlin
- Hauptstudium I
6 Monate
Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) in Berlin
- Lehrgänge
7 Wochen
Akademie für Verfassungsschutz in Heimerzheim (Nordrhein-Westfalen)
- Praktikum
7 Monate
Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln oder Berlin
- Praktikum
3 Monate
Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Abteilung Verfassungsschutz in Hannover
- Hauptstudium II
6 Monate
Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) in Berlin
Was ist sonst noch wichtig?
Wir geben Ihnen für die Dauer
des Studiums sowie darüber hinaus für den Einarbeitungsprozess im Niedersächsischen
Verfassungsschutz nach erfolgreichem Studienabschluss ein/e feste/r
Ansprechpartner/-in an die Hand. Auch wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz im
Rahmen des Studiums aufgrund der räumlichen Nähe zu Ihnen einige personalverwaltende
Dienstleistungen übernimmt, sind und bleiben wir Ihr erster Ansprechpartner.
Wir sind Ihre zukünftigen Kolleginnen und Kollegen und möchten bereits während
des Studiums eine enge Bindung an die hiesige Dienststelle und Ihre zukünftige
Verwendung sicherstellen.
Da das Studium an
unterschiedlichen Orten (siehe oben) stattfindet, betreuen und unterstützen wir
Sie bei der Suche von Wohnraum. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen, besteht die Möglichkeit der Gewährung von Trennungsgeld. Für den
Beginn des Studiums in Brühl besteht die grundsätzliche Möglichkeit der
Unterbringung am Wohnheim der Hochschule des Bundes. Diese Plätze sind jedoch
quotiert und können nicht garantiert werden. Die Kosten für die Unterbringung
sind von Ihnen (ggf. durch das Trennungsgeld) zu tragen. Wir begleiten Sie bei
den organisatorischen Herausforderungen, die vor Ihnen liegen.
Das Studium beginnt am 01. April 2026 in Brühl. Bereits vorab sind einige Termine in der hiesigen Dienststelle in Hannover zu erfüllen, welche wir nach Zusage mit Ihnen koordinieren.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzen Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife),
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen (u. a. jünger als 40 Jahre, bei Schwerbehinderung jünger als 45 Jahre) und
- bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie verfügen über eine gute Allgemeinbildung und haben Interesse an juristischen, politischen und gesellschaftlichen Themen,
- Sie haben eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- Sie sind mobil, flexibel und bereit, während des Studiums an mehreren Dienstorten eingesetzt zu werden,
- Sie sind teamfähig und können selbstständig arbeiten,
- Sie verfügen über ein hohes Engagement (z. B. Dienstreisen, Rufbereitschaften, Mehrarbeit) sowie die Bereitschaft für eine Tätigkeit im Innen- oder Außendienst.
Das bieten wir Ihnen:
- Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf,
- Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.660 € brutto (inkl. Sicherheitszulage) bereits während des dreijährigen dualen Studiums,
- einen abwechslungsreichen und spannenden Alltag durch den regelmäßigen Wechsel von theoretischen und berufspraktischen Zeiten,
- ein umfassendes Studium (u. a. Verfassungsrecht, politische Ideengeschichte, nachrichtendienstliche Arbeitstechniken) mit der Perspektive, in den verschiedensten Aufgabenbereichen des niedersächsischen Verfassungsschutzes arbeiten zu können und Ihre Tätigkeit auch langfristig nach Ihren eigenen Interessen auszuwählen,
- bei erfolgreichem Abschluss des Studiums bestehen sehr gute Übernahmechancen als Beamtin oder Beamter beim niedersächsischen Verfassungsschutz,
- Sie übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben und tragen damit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei.
Bitte beachten Sie:
- Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung:
Die Wahrnehmung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen.
- Bestehen von Reisebeschränkungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund
sind willkommen.
- Die Niedersächsische Landesverwaltung strebt
in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des
Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Frauen
ganz ausdrücklich zu entsprechenden Bewerbungen aufgefordert.
- Das Land Niedersachsen sieht sich der
Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten
in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden
bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen
bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
- Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter:
https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/stellenangebote/
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für fachliche
Auskünfte stehen Frau Dr. Müller (Tel.: 0511 6709-234) und zum Auswahlverfahren
Frau Meyerhoff (Tel.: 0511 6709-276) gern zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 08.11.2025
an das MI, Abt.5 (Ref. 56.1):
- vorzugsweise online über das Karriereportal (karriere.niedersachsen.de),
- per Post an: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Referat 56.1, Postfach 44 20, 30044 Hannover. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt nur, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Wichtiger Hinweis:
Allgemeine Informationen zum
Niedersächsischen Verfassungsschutz können Sie der Homepage www.verfassungsschutz.niedersachsen.de entnehmen. Wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie dort
unter der Rubrik „Aktuelles und Service/Stellenangebote (FAQs)“.
[1] Die für die Teilnahme notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung befindet sich momentan noch in der Abstimmung.