Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten/ Arbeitsplatz
zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 NBesG bewertet. Eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Im Tarifbereich erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L.
Wer wir sind
Ob Verkehrsinfrastruktur, Städtebau und Wohnen oder die Gestaltung der Wirtschaftsordnung
– unser Ziel ist es, in all diesen Bereichen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.
Im Referat „Recht und Förderung des Städtebaus““ sind Themen der städtebaulichen Entwicklung im Zusammenhang mit den Aufgaben der Programmbehörde Städtebauförderung sowie Aufgaben des allgemeinen Städtebaurechts und die Begleitung der Bundesgesetzgebung dazu im BauGB zu bearbeiten. Im Rahmen der Fachaufsicht zum allgemeine Städtebaurecht ist , für den einheitlichen Vollzug der gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Städtebaurechts zu sorgen und bei der Weiterentwicklung der bauplanungsrechtlich relevanten Regelungen mitzuwirken.
Zu den Aufgaben gehören hauptsächlich folgende Arbeitsgebiete:
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Für die Wahrnehmung des Dienstpostens/ Arbeitsplatzes benötigen Sie ein Studium der Rechtswissenschaften. Juristinnen und Juristen müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen, beide Staatsexamina mit mindestens der Note „befriedigend“ abgelegt haben und eine zweijährige Berufserfahrung auf Basis des Studienabschlusses vorweisen können.
Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?
Berufspraktische Erfahrungen im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht sind von Vorteil. Kenntnisse im Bauplanungsrecht und in der Städtebauförderung sind förderlich.
Welche Eigenschaften werden von Ihnen erwartet?
Notwendig sind ein gutes Denk- und Urteilsvermögen, Organisationskompetenz sowie eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Für die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sind sicheres und verbindliches Auftreten und Verhandlungsgeschick wichtige Eigenschaften, die die Bewerberin/ der Bewerber mitbringen sollte, um MW-Positionen dazu gegenüber Dritten (Bund, andere Ressorts, Kommunen) vertreten zu können.
Der Dienstposten/ Arbeitsplatz erfordert Selbstständigkeit und Eigeninitiative, eine gute Organisations- und Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Was bieten wir Ihnen?
Der Dienstposten/ Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet.
Bewerbungen aller Geschlechter (m/w/d) sind willkommen. Zur Förderung der Gleichstellung strebt das Ministerium an, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. Bewerbungen von tarifbeschäftigten Frauen werden daher besonders begrüßt.
Das Ministerium fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen und Nachweisen (Studienabschluss, Urkunden, Zeugnisse etc.) senden Sie bitte mit der Kennziffer des Ausschreibungsverfahrens per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument bis zum 11.08.2025 an:
jobs@mw.niedersachsen.de
oder alternativ an
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen,
Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover
Bei postalischen Bewerbungen bitten wir uns ausschließlich Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson in der Behörde.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Weiß (Tel. 0511/120-5462, E-Mail: michael.weiss@mw.niedersachsen.de)
Frau Ehrhardt (Tel. 0511/120-5468, E-Mail: sylvia.ehrhardt@mw.niedersachsen.de)
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Over (Tel. 0511/120-3103, E-Mail: katharina.over@mw.niedersachsen.de) oder Frau Ringling (Tel. 0511/120-3083, E-Mail: anja.ringling@mw.niedersachsen.de) zur Verfügung.
einer Juristin/ eines Juristen (m/w/d)
im Referat 61 „Recht und Förderung des Städtebaus“
(Kennziffer 61-2025-15)
im Referat 61 „Recht und Förderung des Städtebaus“
(Kennziffer 61-2025-15)
zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 NBesG bewertet. Eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Im Tarifbereich erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L.
Wer wir sind
Ob Verkehrsinfrastruktur, Städtebau und Wohnen oder die Gestaltung der Wirtschaftsordnung
– unser Ziel ist es, in all diesen Bereichen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.
Im Referat „Recht und Förderung des Städtebaus““ sind Themen der städtebaulichen Entwicklung im Zusammenhang mit den Aufgaben der Programmbehörde Städtebauförderung sowie Aufgaben des allgemeinen Städtebaurechts und die Begleitung der Bundesgesetzgebung dazu im BauGB zu bearbeiten. Im Rahmen der Fachaufsicht zum allgemeine Städtebaurecht ist , für den einheitlichen Vollzug der gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Städtebaurechts zu sorgen und bei der Weiterentwicklung der bauplanungsrechtlich relevanten Regelungen mitzuwirken.
Zu den Aufgaben gehören hauptsächlich folgende Arbeitsgebiete:
- selbstständige Initiierung inhaltlicher Weiterentwicklungen des Förderprogramms der Städtebauförderung für die niedersächsische Programmkulisse, z. B. programmatische Anpassungen, Vereinfachungen und Neuerungen innerhalb des Förderrahmens,
- Grundsatzangelegenheiten der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB),
- Fach- und Rechtsaufsicht, Landtagsangelegenheiten, Eingaben und Beschwerden,
- Petitionen zur städtebaulichen Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 34 und 35 BauGB und
- Juristische Einzelfragen des allgemeinen Städtebaurechts, insbes. in Bezug auf Landwirtschaft und Tierwohl, Immissionsschutz, Umweltschutz, Hochwasserschutz.
- Bearbeitung juristischer Einzelfragen der Bauleitplanung und
- Mitwirkung in Bund-Länder Gremien (Projekt- und Arbeitsgruppen) zum Thema Bauleitplanung.
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Für die Wahrnehmung des Dienstpostens/ Arbeitsplatzes benötigen Sie ein Studium der Rechtswissenschaften. Juristinnen und Juristen müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen, beide Staatsexamina mit mindestens der Note „befriedigend“ abgelegt haben und eine zweijährige Berufserfahrung auf Basis des Studienabschlusses vorweisen können.
Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?
Berufspraktische Erfahrungen im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht sind von Vorteil. Kenntnisse im Bauplanungsrecht und in der Städtebauförderung sind förderlich.
Welche Eigenschaften werden von Ihnen erwartet?
Notwendig sind ein gutes Denk- und Urteilsvermögen, Organisationskompetenz sowie eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Für die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sind sicheres und verbindliches Auftreten und Verhandlungsgeschick wichtige Eigenschaften, die die Bewerberin/ der Bewerber mitbringen sollte, um MW-Positionen dazu gegenüber Dritten (Bund, andere Ressorts, Kommunen) vertreten zu können.
Der Dienstposten/ Arbeitsplatz erfordert Selbstständigkeit und Eigeninitiative, eine gute Organisations- und Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Was bieten wir Ihnen?
- Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
- Verschiedene Modelle der Arbeitsgestaltung (Teilzeit, Telearbeit, mobiles Arbeiten)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL) für Tarifbeschäftigte
- Aktive Förderung der persönlichen Entwicklung (Fortbildungen etc.)
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Zertifikat audit berufundfamilie +vielfalt)
- Gesundheitsmanagement (z. B. Rückenschule und Yoga)
- Betriebsausflüge sowie weitere teamorientierte Aktivitäten
- ADFC-Gold-Zertifizierung „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“
Der Dienstposten/ Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet.
Bewerbungen aller Geschlechter (m/w/d) sind willkommen. Zur Förderung der Gleichstellung strebt das Ministerium an, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. Bewerbungen von tarifbeschäftigten Frauen werden daher besonders begrüßt.
Das Ministerium fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen und Nachweisen (Studienabschluss, Urkunden, Zeugnisse etc.) senden Sie bitte mit der Kennziffer des Ausschreibungsverfahrens per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument bis zum 11.08.2025 an:
jobs@mw.niedersachsen.de
oder alternativ an
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen,
Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover
Bei postalischen Bewerbungen bitten wir uns ausschließlich Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson in der Behörde.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Weiß (Tel. 0511/120-5462, E-Mail: michael.weiss@mw.niedersachsen.de)
Frau Ehrhardt (Tel. 0511/120-5468, E-Mail: sylvia.ehrhardt@mw.niedersachsen.de)
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Over (Tel. 0511/120-3103, E-Mail: katharina.over@mw.niedersachsen.de) oder Frau Ringling (Tel. 0511/120-3083, E-Mail: anja.ringling@mw.niedersachsen.de) zur Verfügung.
Informationen
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
61-2025-15
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 14, E 14
Bewerbungsschluss:
11.08.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
110850