Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten/ Arbeitsplatz der
Referatsleitung (m/w/d)
im Referat 23 „Grundwasser, Wasserversorgung, Bodenschutz“
zu besetzen.
Der Dienstposten/ Arbeitsplatz ist nach BesGr. B 2 NBesG bewertet.
Für Beschäftigte erfolgt die Eingruppierung außertariflich nach der einschlägigen Besoldungsgruppe. Eine mögliche Beförderung kommt erst nach Ableistung der 6- monatigen Erprobungszeit in Betracht.
Die Aufgabenstruktur des Referats ist von hoher politischer und fachlicher Bedeutung geprägt. Sie umfasst u.a. folgende Bereiche:
- Grundsatzangelegenheiten Grundwasser und Bodenschutz
- Fachaufsicht Grundwasser und Bodenschutz,
- Steuerung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Teil Grundwasser)
- Bewirtschaftung von Grund- und Trinkwasser und Schutz der Ressourcen vor Belastungen durch Nährstoffe und Spurenstoffe
- Kooperation Wasserwirtschaft – Landwirtschaft in Trinkwassergewinnungsgebieten
- Folgen des Klimawandels für das Grundwasser
- Wasserversorgung
- Wasserentnahmegebühr
- Vorsorgender Bodenschutz (stofflich und nicht-stofflich, z. B. Entsiegelung)
- Fachliche Beiträge des Bodenschutzes zu Maßnahmen, Planungen und Regelwerken in anderen Fachbereichen
- Entwicklung von Bodenbewusstsein
Dienstort ist Hannover.
Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit
- einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Uni-Diplom/Master) in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Geologie, Chemie oder einem für die Ausübung der Tätigkeit vergleichbar geeigneten Studiengang
oder
- der Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 auf Basis eines Studiums der oben genannten Fachrichtungen bzw. aufgrund einer Qualifizierung nach § 12 NLVO.
Langjährige Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung werden vorausgesetzt.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Es fallen aber ganztägige und/oder mehrtägige Dienstreisen an.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz erfordert im Hinblick auf den hohen Arbeitsanfall und die für seine Bewältigung erforderlichen vielfältigen Abstimmungsprozesse ein hohes Maß an Belastbarkeit und zeitlicher Verfügbarkeit.
Die Wahrnehmung eines Amtes mit Führungsverantwortung setzt zudem gemäß § 11 NLVO eine Führungskräftequalifizierung voraus. Diese sollte bei Übertragung des Amtes bereits vorliegen; im Übrigen ist sie in angemessener Zeit nachzuholen. Die Bereitschaft zur konstruktiven Umsetzung der im MU eingeführten Führungsleitlinien ist unverzichtbar.
Die Europaqualifikation im Sinne der Vereinbarung zur Steigerung der Europakompetenz und internationaler Erfahrungen in der niedersächsischen Landesverwaltung Bek. d. MI v. 27.9.2011 - 12.36-03082-03-03 - vom 15.9.2011 ist nachzuweisen. Diese kann jedoch in angemessener Zeit nachgeholt werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeit und mobiles Arbeiten.
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen i. S. des NGG abzubauen. Daher werden hier Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Zur Wahrung ihrer Interessen wird um einen entsprechenden Hinweis auf eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gebeten.
Bewerbungen mit Anschreiben und Lebenslauf sowie den üblichen Nachweisen zur Qualifikation senden Sie bitte bis zum 16.10.2025 online über den Link "Jetzt online bewerben", bei technischen Problemen alternativ per Mail über bewerbung@mu.niedersachsen.de
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, fügen bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle bei. Nur der Verweis auf Ihre Personalakte ohne die oben genannten Bewerbungsunterlagen ist nicht ausreichend!
Zusätzlich geben Sie bereits in der Bewerbung Ihre aktuelle Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe an.
Für Fragen zum Verfahren stehen Frau Windel (Tel. 0511/ 120 –3342) und für Fragen zum Aufgabengebiet Frau Dr. Thole (Tel. 0511/ 120 -3354) zur Verfügung.
Auf Grund der seit Mai 2018 geltenden
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Sie über die Verarbeitung der von
Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten zu
unterrichten. Ich verweise dazu auf folgenden Link: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/stellenangebote/