Stellenangebot

Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Das Oberlandesgericht Braunschweig sucht zum 1. Juni 2025 justizexterne Bewerber/-innen als angehende Nachwuchskraft für den Gerichtsvollzieherdienst.

Für justizinterne Bewerber/innen mit ausreichenden Vorkenntnissen beginnt die Ausbildung erst zum 1. Dezember 2025.

Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.

Der Beruf erfordert deshalb:
  • vielseitige Fachkenntnisse,
  • hohe Leistungsbereitschaft,
  • Zuverlässigkeit,
  • gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
  • Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
  • ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
  • häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik ist selbstverständlich und muss daher beherrscht werden.

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt am 1. Juni eines jeden Jahres. Für Bewerber/innen, die bereits in der Justiz tätig sind, dauert die Ausbildung unter bestimmten Bedingungen nur 18 Monate und beginnt damit erst am 1. Dezember eines jeden Jahres. Die theoretische Ausbildung findet beim Landgericht bzw. Amtsgericht Hannover statt. Die praktische Ausbildung wird an Amtsgerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Braunschweig durchgeführt. Es wird in der Regel versucht, eine heimatnahe Ausbildung zu ermöglichen.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit (40 Stundenwoche). Sofern die Ausbildung in einem öffentlich rechtliches Ausbildungsverhältnis erfolgt, endet das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung.

Übernahmemöglichkeiten
Es wird bedarfsgerecht ausgebildet, sodass bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen nach der Ausbildung in der Regel eine Übernahme in den Gerichtsvollzieherdienst bei einem Amtsgericht im OLG-Bezirk Braunschweig erfolgt.

Von den Bewerbern/innen wird zudem nach der Ausbildung bei der Festlegung der Einsatzamtsgerichte ein gewisses Maß an örtlicher Flexibilität erwartet. Allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die Belange der Bediensteten und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
  • eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich absolviert hat und
  • sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat,
  • das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat - Ausnahmen sind möglich -,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
  • die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes erfüllt.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, zum Beispiel Beamte/innen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Fachrichtung Justiz, der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.

Besoldung als Gerichtsvollzieher/in
Nach erfolgreicher Ausbildung, die mit einer Prüfung abschließt, werden die Teilnehmer/innen zur/ zum Gerichtsvollzieher/in im Beamtenverhältnis auf Probe in der BesGr. A 8 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) ernannt, sofern die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen. Bei Bewährung in der dreijährigen Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.

Beförderungen in die Besoldungsgruppen A 9 und A 9 mit Amtszulage NBesG sind möglich. Neben der Besoldung erhalten Gerichtsvollzieher/innen Anteile von den vereinnahmten Vollstreckungskosten, die zum Teil der Abgeltung der Bürokosten dienen, während des Vorbereitungslehrgangs und während der Ausbildung.

Bewerber/innen, die nicht aus der Justiz kommen, sowie Angestellte aus der Justiz die zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber/innen werden in ein öffentlich rechtliches Ausbildungsverhältnis für die Dauer der Ausbildung eingestellt und die Dienstbezeichnung „Gerichtsvollzieher-Anwärterin" oder „Gerichtsvollzieher-Anwärter".

Auf das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis sind die für Beamte/innen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst geltenden Vorschriften einschließlich der Vorschriften über Unfallfürsorge entsprechend anzuwenden; an die Stelle der Anwärterbezüge (§ 59 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung vom 6. August 2002, BGBl. I S. 3020, zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2006, BGBl. I S. 1466) tritt eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe des Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der jeweils geltenden Fassung. Die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt jeweils zum letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat.

Beamte/innen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Bewerber/innen, die bereits in der Justiz als Beamte/innen beschäftigt sind, behalten während der Ausbildung und ggf. während des Vorbereitungslehrgangs ihren Status und werden dementsprechend weiter den besoldungsrechtlichen Bestimmungen entsprechend besoldet.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Dezember 2024 an das Oberlandesgericht Braunschweig.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000832de&dbv3_man=JUV
 
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen. Das Online-Bewerbermodul kann von Rechnern aus dem Justiznetz leider nicht aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie für den Zugang zum Online-Bewerbermodul Ihren privaten Rechner.
 
Alternativ übersenden Sie die Bewerbung gerne per Mail an: olgbs-Bewerbungen-Gerichtsvollzieher@justiz.niedersachsen.de.
 
Bei der Übersendung bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument oder JPEG zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.

Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:

Oberlandesgericht Braunschweig
- Der Präsident -
Bohlweg 38
38100 Braunschweig


Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können Ihnen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Bitte nutzen Sie die E-Mail-Bewerbung.

Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung.

Bewerbungsunterlagen
Bewerber/innen, die nicht in der niedersächsischen Justiz beschäftigt sind, fügen ihrer Bewerbung zunächst folgende Unterlagen bei:
  • tabellarischen und unterschriebenen Lebenslauf
  • Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses und/oder eines entsprechenden Bildungsabschlusses
  • Ablichtung des Berufsausbildungszeugnisses
  • Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme der Personalakten (nur Bewerber/innen aus dem öffentlichen Dienst)
  • Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind • Erklärung zur Staatsbürgerschaft
  • das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (https:// oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/download/154965 )
  • das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test (https://oberlandesgericht braunschweig.niedersachsen.de/download/158711 )
Sofern Sie als Bundeswehrangehöriger einen Eingliederungsschein bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen bei den Oberlandesgerichten in Niedersachsen
In Absprache mit den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg bitten wir Sie, bei Ihrer Bewerbung mitzuteilen, bei welchem/welchen Oberlandesgericht/Oberlandesgerichten Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht wird dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Einstellung zur/zum Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d) wird im Land Niedersachsen einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.

Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den anderen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung wird dem Oberlandesgericht Celle bzw. Oldenburg mitteilen.

Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.

Allgemeine Hinweise
Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter.

Schwerbehinderte Bewerber/innen oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, uns bereits in Ihrem Anschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung zu geben.

Derzeit besteht die Möglichkeit, ein vergünstigtes DB Job-Ticket als Landesbediensteter zu erhalten.

Vor Einstellung sind ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG sowie eine SCHUFA-Bonitätsauskunft vorzulegen.

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung Bewerberverfahren verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgericht Braunschweig unter Wir über uns/Datenschutz.
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Informationen

Einstellungsdatum:
01.06.2025
Meldeaktenzeichen:
2341 E
Bewerbungsschluss:
31.12.2024
Plätze:
1
Stellennummer
102705
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