Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ist die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden. Als sogenannte „Mittelbehörde" zwischen diesen Staatsanwaltschaften und dem Niedersächsischen Justizministerium sind wir dafür verantwortlich, innerhalb unseres Bezirks eine einheitliche und konsequente Strafverfolgung, Strafvollstreckung sowie einen möglichst umfassenden Opferschutz sicher zu stellen.
Um eine ausreichende Personalausstattung bei den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten zu gewährleisten, ist zum 01.01.2026 eine Stelle mit
einer Volljuristin/einem Volljuristen im Amtsanwaltsdienst
in Vollzeit bei der Staatsanwaltschaft Verden zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Zum Aufgabenbereich gehört die Bearbeitung von Strafsachen, für die grundsätzlich das Amtsgericht – Strafrichter – nach § 25 GVG zuständig ist. Einzelheiten hierzu sind in Abschnitt 19 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA) geregelt.
Eingehende Kenntnisse im Strafrecht sowie in verschiedenen Nebengesetzen werden benötigt. Der Umgang mit den entsprechenden Fachprogrammen muss erlernt werden, wobei IT-Grundkenntnisse vorausgesetzt werden.
Es werden erwartet:
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen möglichst bis zum 26.09.2025 via E-Mail an: GSTCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Für telefonische Rückfragen können Sie sich mit Frau Plüschke unter der Rufnummer 05141 / 206-317 in Verbindung setzen.
Um eine ausreichende Personalausstattung bei den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten zu gewährleisten, ist zum 01.01.2026 eine Stelle mit
einer Volljuristin/einem Volljuristen im Amtsanwaltsdienst
in Vollzeit bei der Staatsanwaltschaft Verden zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Zum Aufgabenbereich gehört die Bearbeitung von Strafsachen, für die grundsätzlich das Amtsgericht – Strafrichter – nach § 25 GVG zuständig ist. Einzelheiten hierzu sind in Abschnitt 19 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA) geregelt.
Eingehende Kenntnisse im Strafrecht sowie in verschiedenen Nebengesetzen werden benötigt. Der Umgang mit den entsprechenden Fachprogrammen muss erlernt werden, wobei IT-Grundkenntnisse vorausgesetzt werden.
Es werden erwartet:
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
- Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich
- Konflikt- und Entschlussfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Soziales Verständnis
- Gerechtigkeitssinn
- Verantwortungsbewusste Machtausübung
- Sie werden zunächst für ein Jahr befristet als Beamtin / Beamter auf Widerruf eingestellt und erhalten Bezüge der Besoldungsgruppe A 12 der Niedersächsischen Besoldungsordnung
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeit
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen möglichst bis zum 26.09.2025 via E-Mail an: GSTCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Für telefonische Rückfragen können Sie sich mit Frau Plüschke unter der Rufnummer 05141 / 206-317 in Verbindung setzen.
Informationen
Dienststellen:
Einstellungsdatum:
01.01.2026
Meldeaktenzeichen:
2012-GSTCE-E-117/2025 (64/25)
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 12
Bewerbungsschluss:
26.09.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
Zunächst 1 Jahr (Beamtenverhältnis auf Widerruf)
Stellennummer
111286