Im
Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist zum nächstmöglichen
Termin der Dienstposten/Arbeitsplatz einer/eines
Volljuristin/Volljuristen (m/w/d)
(A 14 NBesG / Entgelt-Gr. E 14 TV-L)
im Ref. 45 „Rechtsangelegenheiten
der Abteilung Atomaufsicht, Strahlenschutz“
zu besetzen.
- Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechts
- Rechtliche
Betreuung von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren im Bereich
stillgelegter Kernkraftwerke
- Rechtliche
Betreuung von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren im Bereich von
Tätigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetz (z.B. Lagereinrichtungen für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle)
- Klageverfahren in den genannten Bereichen vor den Verwaltungsgerichten
- Rechtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben in den Bereichen Gefahrenabwehr und Freigabe radioaktiver Stoffe nach dem Strahlenschutzgesetz
- Begleitung
von Rechtssetzungsverfahren / Auslegung von Bundesrecht im Bereich des
Strahlenschutzrechts
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte
- mit der Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, die über die Befähigung zum Richteramt verfügen sowie das erste und zweite juristische Staatsexamen mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossen haben,
- mit einer juristischen Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einer Landes- oder Bundesbehörde oder in der Kommunalverwaltung.
- Eine Abweichung von den o.g. Noten ist möglich, wenn Sie eine mindestens dreijährige juristische Tätigkeit in einer Landes- oder Bundesbehörde, der Kommunalverwaltung oder einer vergleichbaren Stelle und Tätigkeiten oder fachliche Kenntnisse nachweisen können, die für die Ausübung des Dienstposten/Arbeitsplatzes geeignet sind.
Für diese Position wird eine aufgeschlossene, leistungsstarke und einsatzfreudige Persönlichkeit gesucht, die mit Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen sowie ihrem souveränen Auftreten überzeugt.
Sie werden Teil eines
jungen Teams innerhalb der Abteilung Atomaufsicht und Strahlenschutz. Aus dem
Rechtsreferat heraus arbeiten Sie eng und interdisziplinär mit den Kolleginnen
und Kollegen in den technisch geprägten Fachreferaten zusammen. Die Aufgaben sind
abwechslungsreich, rechtlich anspruchsvoll und häufig von hoher
gesellschaftspolitischer Relevanz. Viele Fragestellungen beinhalten technische
Komponenten, es ist daher von Vorteil, wenn Sie Interesse an
naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten haben.
Wenn Sie zudem gerne in einem engagierten Team arbeiten und über eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, dann sollten Sie sich bewerben!
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeit und mobiles Arbeiten.
Der
Dienstposten/Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet.
Das Ministerium
strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen i. S. des NGG
abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Männern im Tarifbereich besonders
begrüßt. Im beamteten Bereich liegt keine Unterrepräsentanz vor, daher werden
hier Bewerbungen aller Geschlechter gleichermaßen begrüßt.
Die Bewerbungen von Menschen aller
Nationalitäten sind willkommen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und
Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
besonders berücksichtigt. Zur Wahrung ihrer Interessen wird um einen
entsprechenden Hinweis auf eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gebeten.
Ihre Bewerbung
Ihre Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf
sowie den üblichen Nachweisen zur Qualifikation senden Sie bitte bis zum 28.09.2025 online über den Link "Jetzt online bewerben", bei technischen Problemen alternativ
per Mail über bewerbung@mu.niedersachsen.de
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, fügen bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle bei. Nur der Verweis auf Ihre Personalakte ohne die oben genannten Bewerbungsunterlagen ist nicht ausreichend!
Auf Grund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Sie über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten per-sonenbezogenen Daten zu unterrichten.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/stellenangebote/