Gewinnspiel-Richtlinien

Teilnahmebedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover veranstaltet.

(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der, durch die teilnehmenden Personen, bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Schiffgraben 12, 30159 Hannover. Die Webpräsenz des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung findet sich u.a. unter: https://karriere.niedersachsen.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zu richten. Facebook/Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmerinnern und Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook/Instagram.

(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.

(3) Beschäftigte des Referates 14 (Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung) sind nicht teilnahmeberechtigt.

(4) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, falls diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.

(5) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch nicht erhöht.

(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

(7) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem den Gewinnspiel-Beitrag „Gewinnspiel- Halloween“ auf Instagram liken und einen Gespenst-Emoji unter dem Beitrag kommentieren sowie den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren.

§ 3 Gewinn

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen verlost das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung insgesamt 3 Gewinnspielpakete mit den gleichen Give-Aways.

(2) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

§ 4 Durchführung des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum vom 31.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025 23:59 Uhr möglich.

(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden verlost, die bis spätestens zum 05.11.2025 23:59 Uhr den Beitrag „Gewinnspiel- Halloween“ auf Instagram liken, einen Gespenst-Emoji unter dem Beitrag kommentieren sowie den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren und sich dadurch zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden.

(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.

(4) Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt am 07.11.2025.

(6) Die Gewinnerin/Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Nachname) veröffentlicht wird, falls das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung sich hierzu entscheidet.

§ 5 Annahme des Gewinns

(1) Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums und nach erfolgter Auslosung der Gewinnerinnen bzw. Gewinner, werden die Gewinnerinnen bzw. Gewinner per Direktnachricht über den Instagram-Account @arbeitgeber.niedersachsen informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung. Die Gewinnerin/Der Gewinner wird darin aufgefordert, innerhalb von vier Tagen ihre/seine Adresse mit ihrem/seinem vollständigen Namen, der postalischen Adresse inkl. einer Telefonnummer für Rückfragen zur Lieferung und der E-Mailadresse zu senden. Der Gewinn wird der Gewinnerin/dem Gewinner auf dem Postweg an die angegebene Adresse und/ oder per E-Mail zugeschickt.

(2) Die Gewinnerin/Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns spätestens am 10.11.2025 bis 23:59 Uhr bestätigen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.

(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

(4) Der Gewinn wird auf dem Postweg zugestellt. Sollte der Gewinn aus Gründen, die nicht dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zuzurechnen sind, nicht angenommen werden, so verfällt der Gewinnanspruch.

(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

(2) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeit einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Instagram-Seite.

(3) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung haftet nur für Schäden, die durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hannover, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.