Arbeitgeber Land Niedersachsen
Sie interessieren sich für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber? Warum ausgerechnet für das Land? Weil der öffentliche Dienst sichere Arbeitsbedingungen bietet? Oder weil wir der größte Arbeitgeber der Region sind? Überzeugende Argumente!
Doch das ist längst nicht alles. Es gibt eine Menge guter Gründe, sich bei uns zu bewerben:
- eine Vielzahl von Fachrichtungen
- unterschiedliche Arbeitsplatzmodelle
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege
- Flexible Arbeitszeiten und -formen (z. B. Telearbeit)
- Führungskräfteentwicklung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- und vieles mehr
Was das Land als Arbeitgeber zu bieten hat? Finden Sie es heraus!
Für aktuelle Informationen folgen Sie uns auf Instagram unter arbeitgeber.niedersachsen.
Fakten, Fakten, Fakten: Was gehört eigentlich alles zur Landesverwaltung?
Die Landesverwaltung Niedersachsen umfasst Behörden der unmittelbaren und der mittelbaren Landesverwaltung.
Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind:
- Die Staatskanzlei, die zehn Ministerien, der Landesrechnungshof, die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages und die Landesbeauftragte für den Datenschutz.
- Einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf Ortsebene.
Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind:
- Die Kommunen und weitere Einrichtungen, wie etwa Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, darunter die Landesforsten, die Landwirtschafts- und Apothekenkammer.
Eine Sonderrolle zwischen Behörden und der privatwirtschaftlichen Wahrnehmung einer Aufgabe bilden die Landesbetriebe. Ähnlich einer Behörde zählt der Landesbetrieb zum Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung, ist aber mehr als diese von einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung geprägt, wie z. B. IT.Niedersachsen oder die Alfred-Töpfer-Akademie.
Im Karriereportal finden Sie alle Angebote der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesbetriebe.
Einen Überblick finden Sie hier:
Der Landtag - also das Parlament des Landes Niedersachsen - stimmt in einer nicht öffentlichen Wahl für das Amt des Ministerpräsidenten, der dann die Mitglieder der Landesregierung beruft. Sie bilden das Kabinett und dürfen neben ihrem Ministeramt keinen weiteren Beruf ausüben.
Das Kabinett verabschiedet die Leitlinien der Landespolitik, verteilt die Aufgaben zwischen den verschiedenen Ministerien und beschließt Gesetzesentwürfe, die dem Niedersächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden. Weitere Aufgaben sind die Ernennung von Spitzenbeamten und die Festlegung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt beim Ministerpräsidenten, doch ist die Regierung grundsätzlich um eine einvernehmliche Entscheidung bemüht.
Das aktuelle Kabinett stellt sich online vor:
Ein sicherer Arbeitsplatz – das ist wohl der häufigste Grund für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst. Eine zuverlässige Bezahlung, die Absicherung im Krisenfall und ein Arbeitgeber mit Zukunftsperspektiven sind hieb- und stichfeste Argumente. All dies und mehr bietet das Land Niedersachsen.
Bekanntermaßen gibt es Beschäftigte im Beamten- und diejenigen im Angestelltenverhältnis. Was sind nun die Unterschiede? Beamtinnen und Beamte sind durch die Fürsorgeverpflichtung ihres Arbeitgebers umfassend abgesichert, eine eine Beihilfe zur Krankenversicherung gibt es „on top“. Angestellte sind gesetzlich pflichtversichert und können darüber hinaus Sozialleistungen wie die „Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes“ in Anspruch nehmen.
Im Tarifbereich sind außerdem eine Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersvorsorge üblich, die über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ausgezahlt wird.
Halten wir fest:
Beide Gruppen arbeiten beständig für einen Arbeitgeber, sind sozial abgesichert und erhalten zuverlässig ihr Gehalt. Gehaltsverhandlung sind hinfällig, da entweder ein Gesetz (NBesG) oder ein Tarifvertrag (TV-L) automatisch für Gehaltsanpassungen sorgt. Klar, auch die Unkündbarkeit spricht für ein Beamtenverhältnis; dabei wird gerne übersehen, dass auch unbefristet beschäftigte Angestellte „fest im Sattel“ sitzen.
Wenn sich Privat- und Arbeitsleben im Gleichgewicht befinden, fühlen wir uns wohl. Dürfen wir auch noch einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen, sind wir umso motivierter unser Potenzial zu entfalten und Topleistungen zu bringen.
Eine gute Work-Life-Balance heißt: Weder Beruf noch Privatleben kommen zu kurz. Ein Drahtseilakt? Nicht mit der entsprechenden Unterstützung durch den Arbeitgeber!
Ob es um die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen geht oder darum, sich ehrenamtlich zu engagieren: Den Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung steht ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung, um für eine gute Vereinbarkeit von Job und Privatleben zu sorgen (z. B. Gleitzeit oder Home-Office).
Führungskräften mit Personalverantwortung haben Zugriff auf unterschiedliche Schulungsangebote, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen, in eine gesunde Balance zu kommen.
Übrigens: Viele Dienststellen des Landes sind mit dem Zertifikat zum Audit berufundfamilie der gemeinnützigen Hertie-Stiftung ausgezeichnet worden. Vor ihrer Rezertifizierung lassen sie sich regelmäßig „auf Herz und Niere“ prüfen.
Gesundheit ist nicht alles. Aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Ein Arbeitgeber kann eine Menge tun, um das Wohl seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Dies beginnt bei den Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitsschutz) und endet noch lange nicht bei der betrieblichen Eingliederung nach längerer Krankheit.
Ein wichtiger Baustein ist das Gesundheitsmanagement. Es liefert ein immenses Instrumentarium, mit dem sich die Gesundheit der Beschäftigten fördern und erhalten lässt.
"Gesundheit managen“ heißt, die physische und mentale Gesundheit in alle Entscheidungsprozesse der jeweiligen Dienststelle einzubeziehen und dauerhaft einzugliedern. Ganz wichtig: Die Beschäftigten werden in diesen Prozess einbezogen.
Eine weitere Säule bildet die so genannte „Betriebliche Gesundheitsförderung“. Ob Sportangebot oder Massage, gesunde Ernährung oder Resilienztraining: Es gibt unzählige Möglichkeiten, den herausfordernden (Arbeits-)Alltag leichter zu schultern. Die „Betriebliche Gesundheitsförderung“ wird damit zu einem echten Motivator, um etwas für die eigene Gesundheit zu tun.
In Kooperation mit den Krankenkassen haben viele Dienststellen gesundheitsfördernde Angebote im Programm, dazu zählen die Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung, Stressbewältigungskurse, Wirbelsäulengymnastik, Gesundheits-Check-ups oder auch ganze Gesundheitstage.
Und zu guter Letzt:
Jeder und jede kann aus den verschiedensten Gründen in eine psychisch belastende Situation kommen. Das Angebot CARE (Chancen auf Rückkehr ermöglichen) ist ein bundesweit einzigartiges Angebot für die Landesbeschäftigten in Niedersachsen. Hier werden den Ratsuchenden vertraulich, passende Behandlungs- und Unterstützungsangebote vermittelt.
Die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. Das Land Niedersachsen sieht sich in der Verantwortung, Hindernisse für diesen Personenkreis abzubauen und den verschiedenen Facetten einer inklusiven Gesellschaft ein Gesicht zu geben.
Bei der Besetzung vakanter Stellen achten die Personalabteilungen daher besonders darauf, bei gleicher Qualifikation einem Bewerber /einer Bewerberin mit besonderen Bedürfnissen den Vortritt zu gewähren.
Gut zu wissen:
In Auswahlverfahren werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, soweit dem keine rechtlich relevanten Gründe entgegenstehen. Nach der Einstellung wird sichergestellt, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen eine geeignete Arbeitsplatzausstattung erhalten.
Betroffene sollten also in jedem Fall in ihrer Bewerbung auf ihre Beeinträchtigung hinweisen. Im Auswahlverfahren können sie so sicher berücksichtigt werden!
Mehr Hinweise und Tipps finden Sie auf einer eigenen Seite zum Thema Inklusion.
Weiblich, männlich oder divers – für die Bewältigung des Arbeitsalltags und der beruflichen Tätigkeiten spielt das Geschlecht nun wirklich keine Rolle.
Mit der Gleichberechtigung bei Berufswahl und -ausübung geht es zwar voran, aber immer noch zu langsam. Für die Landesregierung bleibt die Gleichstellung aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten eine politische Herausforderung, solange die Chancen zwischen den Geschlechtern ungleich verteilt sind. Unser Ziel ist es Benachteiligungen abzubauen.
Die Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten, kenntlich gemacht durch die Abkürzung „m/w/d“. Zudem wird im Ausschreibungstext soweit wie möglich neutral formuliert.
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) bietet Regelungen, die zumindest die Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst erleichtern. In Ausschreibungsverfahren wird das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht ermutigt, sich zu bewerben.
Darüber hinaus hat sich das Land Niedersachsen zu Gender Mainstreaming verpflichtet und verfolgt Gleichstellung als durchgängiges Leitmotiv. Mehr über die Gleichstellung von Frauen und Männern und Gender Mainstreaming im Landesdienst erfahren Sie unter
Inter…was? Eine „Interkultur“ entsteht durch das Aufeinandertreffen verschiedener Kulturen. Wissenswert: In Niedersachsen haben mehr als 20 % der Menschen eine eigene oder ein familiäre Zuwanderungsbiographie. Das Land ist daher auch als Arbeitgeber gefordert, sich interkulturell - also für die Besonderheiten unterschiedlicher Kulturkreise - zu öffnen. Die Umsetzung in der Praxis erfolgt über chancengleiche Einstellungsverfahren und eine Sensibilisierung des Kollegiums für die kulturellen Unterschiede. Ein Prozess, der unterstützt wird durch Fortbildungen für die Beschäftigten und insbesondere für Führungskräfte.
Um jeden zu erreichen, bedienen sich die Landesbehörden der „einfachen oder leichten Sprache“. Sollte dennoch bei allem Bemühen etwas unklar sein, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular.
Und noch ein Tipp: Haben Sie einen ausländischen Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss, bietet ein ausführlicher Orientierungsleitfaden Hilfestellung an.
„Gehe hundert Schritte in den Schuhen eines anderen, wenn du ihn verstehen willst“, so lautet ein Sprichwort. Heißt: Dieses Vorgehen weitet den Blick für neue Perspektiven und erhöht das Verständnis für die Belange des Anderen.
Wir alle richten uns in unserem Arbeitsalltag ein, kennen Abläufe und Vorgehensweisen aus dem Effeff. Das Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariat bietet daher jährlich 30 bis 40 Führungskräften der öffentlichen Verwaltung und privatwirtschaftlicher Unternehmen die Chance, Einblick in die Arbeitswelt des jeweils anderen zu nehmen. Teilnehmer und Teilnehmerinnen profitieren von dem Kennenlernen neuer Arbeitsweisen, Problemlagen und Lösungsprozesse. Dieses zweiwöchige Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariat wird somit nicht nur zu einer spannenden Erfahrung, sondern gleichzeitig zu einem innovativen Instrument der Personalentwicklung für Führungskräfte.
„Mitarbeiter verlassen nicht das Unternehmen, sie verlassen den Vorgesetzten“.
Mit anderen Worten: Die Führungsqualität hat einen hohen Einfluss auf die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden. Ist sie gut, ist es die Stimmung im Kollegium auch. Das Team bringt Bestleistungen und das Unternehmen ist erfolgreich.
Die gute Nachricht: Führungskompetenz kann man lernen. Das Land Niedersachsen unterstützt Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger daher zielgerichtet mit Trainee-Programmen, in denen führungsrelevante Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Inhouse-Veranstaltungen oder Seminare des landeseigenen Studieninstituts greifen diese Themen auf.
Schon gewusst? Ein Stückchen Niedersachsen gibt es auch in Berlin und Brüssel!
Das Land Niedersachsen ist durch die föderale Gliederung der Bundesrepublik sowohl national in Berlin als auch international in Brüssel präsent. In den jeweiligen Landesvertretungen werden die Interessen des Landes Niedersachsens beim Bund und der EU gebündelt und vertreten. Klingt das interessant für Sie?
Für herausragend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet sich eine weitere Karriere-Chance: Werden Sie nationale Expertin bzw. nationaler Experte in den Fachverwaltungen der Europäischen Union und arbeiten Sie direkt an den politisch bedeutsamen Weichenstellungen unserer Zeit.
Sie haben Interesse, in Brüssel zu arbeiten? Finden Sie heraus, wie es gehen kann:
Das menschliche Gehirn ist ein Profi, wenn es um die Informationsverarbeitung geht. Es befindet sich jederzeit in „Lernbereitschaft“ - und es tut nichts lieber, als das. Im Berufsalltag erwarten uns ständig neue Herausforderungen, neue Themen oder Technologien, die erschlossen werden wollen. Mitarbeitende des Landes haben die Möglichkeit, aus zahlreichen Inhouse- und Online-Veranstaltungen zu wählen, um ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen zu schulen, z. B. Verwaltungswissen für Quereinsteiger, eAkte, Mediation, NLP oder gewaltfreie Kommunikation.
Und noch etwas: Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Jahr für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen.
Bildungsangebote des Landes finden Sie bei diesen Dienststellen:
„Kann ich auch nach meiner Ausbildung oder mit Berufserfahrung in anderen Branchen beim Land Niedersachsen quereinsteigen?“ Diese Frage hören wir immer wieder. Die Antwort lautet: „Ja, sicher!“
Das Land Niedersachsen bietet Arbeitsplätze in unterschiedlichen Berufen und Branchen, unter anderem in der Pädagogik, in Laboren, im Mediendesign oder im Handwerk, in der Finanzbuchhaltung, der Heilerziehung, im Bereich Architektur, Kfz, Küche und vieles mehr. Schauen Sie doch einfach mal in die aktuellen Ausschreibungen!
Ihre Kolleginnen und Kollegen begrüßen Sie vor Ort im Team und machen Sie mit Ihrem zukünftigen Tätigkeitsbereich vertraut. Wir freuen uns auf neue Ideen und Impulse!
Für den Quereinstieg an Schulen stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Im Vorbereitungsdienst und im direkten Einstieg. Das Kultusministerium hält alle näheren Informationen für Sie bereit.
Für Führungskräfte in der Verwaltung gibt es ein besonderes Angebot: Schulungen zu den organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der niedersächsischen Landesverwaltung geben Ihnen das Rüstzeug für Ihre verantwortungsvollen Aufgaben.
Sie wollen es ganz genau wissen, dann schauen Sie hier vorbei:
Angestellte erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Vergütung bei Beamtinnen und Beamte heißt Besoldung und wird im Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (NBVAnpG) festgelegt. Die Auszahlung erfolgt i. d. R. durch das Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV).
In einem für Sie interessanten Angebot steht so etwas wie E 10 oder A12 und Sie möchten wissen, wie viel Gehalt sich dahinter verbirgt?
Mit Hilfe des Gehaltsrechners eines externen Anbieters können Sie sich einen ersten Überblick über die Höhe der Vergütung verschaffen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Berechnungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Es können aus dem von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden. Die Verlinkungen dienen lediglich der Orientierung.
Ihr kurzer Draht zu uns
Sie haben eine Frage oder eine Anregung?
Nutzen Sie das Kontaktformular! Oder senden Sie uns eine DM (Direct Massage) über Instagram arbeitgeber.niedersachsen.
Sie suchen als Landesdienststelle den Zugang zu Stellenmeldungen? Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail an das Job-Börse-Team (job-boerse[at]niedersachsen.de).
Spitzensport
Du trainierst hart für deinen sportlichen Erfolg und strebst olympische Höhen an? Gleichzeitig wünschst du dir eine zukunftssichere Ausbildung, möchtest aber deinen Traum vom Leistungssport nicht aufgeben? Das Land Niedersachsen macht dies möglich!
In Zusammenarbeit mit dem Olympiastützpunkt Niedersachsen, dem Behindertensportverband Niedersachsen sowie der Athletenvertretung unterstützten wir dich bei der Vereinbarkeit von sportlicher und beruflicher Entwicklung.
Das duale Studium „Allgemeine Verwaltung“ und die duale Karriere bei der Polizei Niedersachsen werden an den Alltag eines Spitzensportlers angepasst, indem unter anderem eine Verlängerung der Studienzeit möglich ist und Sonderurlaub für Wettkämpfe gewährt wird. Damit schafft das Land für Athletinnen und Athleten innerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung die Möglichkeit, sowohl ihre sportliche, als auch die berufliche Karriere voranzubringen.
Interessiert? Dann finde heraus, ob das duale Studium „Allgemeine Verwaltung“ oder die duale Karriere bei der Polizei Niedersachsen für dich das Richtige ist.
Für dich bereitgestellt: