Erklärung zur Barriere-Freiheit
Das Land Niedersachsen ist eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind wichtig für die Menschen.
Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige Aufgaben.
Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Deshalb sollen die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen barriere-frei sein.
Das bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen können die Internet-Seite benutzen.
Es gibt Regeln für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Diese Regeln sind in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel:
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf der Internet-Seite haben.
Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit für das Karriere-Portal des Landes Niedersachsen in Leichter Sprache.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Was schon barriere-frei ist.
- Was noch nicht barriere-frei ist.
- Wie können Sie Problemen melden.
Diese Erklärung ist vom 23. Oktober 2025
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist vom 23. Oktober 2025.
Die Erklärung gilt für www.karriere.niedersachsen.de.
Die Internet-Seite www.karriere.niedersachsen.de
ist nur zum Teil barriere-frei.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt Hilfe und Such-Felder.
- Sie können die Schrift-Größe ändern.
Infos in Leichter Sprache
Das Land Niedersachsen erklärt in Leichter Sprache:
- Was auf der Internet-Seite steht.
- Wie die Internet-Seite funktioniert.
Dokumente zum Herunterladen
Die Dokumente des Karriere-Portals zum Herunterladen sind noch nicht alle barriere-frei.
Zum Beispiel:
- Infoblätter
- Flyer
- Karten
Sie haben Probleme mit der Internet-Seite?
Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit der Internet-Seite?
Dann können Sie sich beim Land Niedersachsen melden.
Sie können eine E-Mail schicken.
E-Mail: karriere@niedersachsen.de
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