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Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Die NBank hat am 1. Januar 2004 ihr operatives Geschäft aufgenommen. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent zum Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Finanzen.
Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBankG)  vom 13. Dezember 2007 (i.d.z.Z. geltenden Fassung)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt
Umwandlung und Übertragung
§ 1Umwandlung, Trägerschaft, Sitz
(1) 1 Durch formwechselnde Umwandlung der Investitions- und Förderbank
Niedersachsen GmbH (im Folgenden: NBank GmbH) wird die rechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts "Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)"
errichtet. 2 Die NBank GmbH besteht in Gestalt der NBank in neuer Rechtsform
weiter. 3 Träger der NBank ist das Land....

Informationen

Adresse:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- - NBank -
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon:
0511/ 30031-0

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