Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist ab sofort eine Stelle für
eine Amtsanwältin/ einen Amtsanwalt (m/w/d)
zu besetzen. Eine Einstellung würde zunächst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 4
Abs. 4 Buchstabe b) BeamtStG für ein Jahr erfolgen. Sofern die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen gegeben sind und eine entsprechende Bewährung festgestellt werden
kann, kommt eine Verlängerung oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf
Probe in Betracht.
Einstellungsvoraussetzungen:
Bewerber-/innen müssen folgende Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen:
- Volljuristin/ Volljurist
- mindestens 5 Punkte im zweiten Staatsexamen
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und
sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und
Identität.
Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen
grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen
ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 22.02.2026
a) per Post an Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, zu Hdn. Herrn RD Hilling, Mozartstr. 5,
26135 Oldenburg oder
b) per E-Mail an gstol-personal@justiz.niedersachsen.de
Ansprechperson:
RD Hermann Hilling
Telefon: 0441/220-4881
Informationen
Dienststellen:
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 12
Bewerbungsschluss:
22.02.2026
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
zunächst für ein Jahr
Stellennummer
114514