Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Hauptstelle Hildesheim – ist der o.g. nach
Entgeltgruppe S 17 TV-L
bewertete Arbeitsplatz als Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim.
Sie
können sich bewerben, wenn Sie einen
sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder
Sozial- und Organisationspädagogik mit dem Abschluss als
Bachelor of Arts oder gleichartigen Diplomabschluss absolviert haben und die
staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder
Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge besitzen.
Aufgabengebiet
Der zu besetzende Arbeitsplatz beinhaltet im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender koordinierende Aufgaben:
- Sozialpädagogische Grundsatztätigkeit für die IFD-Koordination
- Betreuung einer Regionalgruppe des Integrationsfachdienstes (IFD)
- Berichtswesen zur Steuerung und fachlichen Koordination im Rahmen der Strukturverantwortung des Integrationsamtes IFD-Controlling (Kennzahlen) insbesondere aus sozialpädagogischer Sicht
- Teilnahme an Arbeitsgruppen für den sozialpädagogischer Aspekt und Organisation von Veranstaltungen
- Entwicklung von Steuerungsmöglichkeiten zur Optimierung der sozialpädagogischen Begleitung der IFD von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben
- Betreuung des Klientenverwaltungsprogrammes inkl. Vertragsgestaltung und der Austauschplattform Sharepoint
- Abrechnungsverfahren für die Finanzierung der IFD aus der Ausgleichsabgabe (§196 SGB IX) für eine IFD-Regionalgruppe
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit für die IFD und bei der Umsetzung des Social-Media-Konzeptes
- Organisation von überregionalen Fortbildungsveranstaltungen
Anforderungen:
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Arbeitsplatzes von Vorteil:
- Gute allgemeine Rechtskenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sowie der entsprechenden Vorschriften
- tiefgreifende und umfassende Kenntnisse des SGB IX, der SchwbAV, des Arbeitsrechtes, des Betriebs- und Personalvertretungsrechtes, des Kündigungsschutzrechtes, Kenntnisse des SGB III, SGB IV, SGB VI, SGB X und der angrenzenden Rechtsgebiete
- Kenntnisse über die Auswirkung von Behinderungen auf das Leistungsprofil im Arbeitsleben
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Arbeitsplatzes folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- großes Organisationstalent, Koordinierungs- und Planungsfähigkeit
- Eigeninitiative, absolute Selbständigkeit, Engagement
- Konfliktfähigkeit, Fähigkeit hohe und widerstreitende Erwartungshaltungen zu kanalisieren
- Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz
- Teamfähigkeit
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, Kontaktfähigkeit
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- hohe Flexibilität und starke Belastbarkeit
Fehlende Fachkompetenzen können im Rahmen der Einarbeitung erworben werden. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch durch mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.
Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Die Wochenarbeitszeit sollte jedoch nicht auf weniger als 4 Tage/Woche verteilt werden.
Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von ganztägigen Dienstreisen sind unverzichtbar, um an Dienstbesprechungen, Netzwerkveranstaltungen und Vor-Ort-Terminen teilzunehmen. Da der Arbeitsplatz Außendiensttätigkeiten beinhaltet, wird eine Fahrerlaubnis für PKW sowie die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen mit dem Dienstwagen bzw. soweit diese nicht zur Verfügung stehen, mit dem privaten PKW vorausgesetzt.
Sofern sich für die Auswahlentscheidung auch nach Ausschärfung der Beurteilungen kein eindeutiger Vorsprung einzelner Bewerberinnen oder Bewerber ergibt ist beabsichtigt, Fachkenntnisse und persönliche Kompetenzen im Rahmen eines strukturierten Auswahlgesprächs zu ermitteln.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 03.12.2025 zu richten an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Hauptstelle Hildesheim - Team 3Z1 – Organisation/Personal – Domhof 1, 31134 Hildesheim oder per E-Mail an Bewerbungen@ls.niedersachsen.de.