Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten/Arbeitsplatz als
Bearbeiterin/ Bearbeiter (m/w/d)
im Referat 43 „Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Güterverkehrsrecht, Verkehrssicherheit“
zu besetzen.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 NBesG bewertet. Eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Im Tarifbereich erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L.
Wer wir sind
Ob Wirtschaftspolitik, Verkehrsinfrastruktur, Baupolitik oder für die Herausforderungen der Digitalisierung – unser Ziel ist es, auf all diesen Feldern die Rahmenbedingungen möglichst optimal zu gestalten. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.
Das Niedersächsische Verkehrsministerium bearbeitet als Oberste Straßenverkehrsbehörde u.a. die technischen Angelegenheiten des Kraftfahrzeugwesens und erteilt in diesem Rahmen auch Ausnahmen von der StVZO. Daneben hat es den Prüfungsausschuss für amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer für den Kfz-Verkehr in Niedersachsen nach dem KfSachvG zu stellen.
Die amtliche Anerkennung und der Widerruf von Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr nach dem KfSachvG unterfällt ebenfalls dem Ministerium. Die Führung eines Kraftfahrsachverständigenregisters liegt ebenfalls in unserer Verantwortung.
Ebenso beauftragt das Niedersächsische Verkehrsministerium nach KfSachvG eine Technische Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr, übt die Aufsicht über diese aus und erlässt eine Geschäftsanweisung sowie erforderliche Einzelanweisungen. Der von dem Verkehrsministerium als Aufsichtsbehörde bestätigte Leiter der TP und sein Stellvertreter sind an diese Weisungen gebunden. In Niedersachsen ist die TP die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG.
Zu den Aufgaben gehören hauptsächlich folgende Arbeitsgebiete:
Bearbeiterin/ Bearbeiter (m/w/d)
im Referat 43 „Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Güterverkehrsrecht, Verkehrssicherheit“
zu besetzen.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 NBesG bewertet. Eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Im Tarifbereich erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L.
Wer wir sind
Ob Wirtschaftspolitik, Verkehrsinfrastruktur, Baupolitik oder für die Herausforderungen der Digitalisierung – unser Ziel ist es, auf all diesen Feldern die Rahmenbedingungen möglichst optimal zu gestalten. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.
Das Niedersächsische Verkehrsministerium bearbeitet als Oberste Straßenverkehrsbehörde u.a. die technischen Angelegenheiten des Kraftfahrzeugwesens und erteilt in diesem Rahmen auch Ausnahmen von der StVZO. Daneben hat es den Prüfungsausschuss für amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer für den Kfz-Verkehr in Niedersachsen nach dem KfSachvG zu stellen.
Die amtliche Anerkennung und der Widerruf von Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr nach dem KfSachvG unterfällt ebenfalls dem Ministerium. Die Führung eines Kraftfahrsachverständigenregisters liegt ebenfalls in unserer Verantwortung.
Ebenso beauftragt das Niedersächsische Verkehrsministerium nach KfSachvG eine Technische Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr, übt die Aufsicht über diese aus und erlässt eine Geschäftsanweisung sowie erforderliche Einzelanweisungen. Der von dem Verkehrsministerium als Aufsichtsbehörde bestätigte Leiter der TP und sein Stellvertreter sind an diese Weisungen gebunden. In Niedersachsen ist die TP die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG.
Zu den Aufgaben gehören hauptsächlich folgende Arbeitsgebiete:
- Weiterentwicklung des Rechts auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik
- Unterstützung bei der konzeptionellen Beratung und Unterstützung von Firmen oder wissenschaftlichen Institutionen bei der Einführung neuer Technologien, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem aktuellen Fahrzeug-Zulassungsrecht sowie in diesem Zusammenhang Unterstützung der örtlichen Zulassungsbehörden bei der Erteilung von Erprobungsgenehmigungen
- Wahrnehmung der Aufgabe der Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde über den TÜV Nord als technische Prüfstelle
- Fachaufsicht gegenüber Zulassungs- und Genehmigungsbehörden, der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der delegierten Aufgaben und gegenüber dem Landesinnungsverband des Kraftfahrzeuggewerbes hinsichtlich der delegierten Aufgaben nach StVZO
- Beantwortung von Anfragen zu komplexen technisch-rechtlichen Fragestellungen
- Mitglied des Prüfungsausschusses für amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure gemäß § 2 der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
- inhaltliche Zuarbeit an die Geschäftsstelle für den Prüfungsausschuss wie Jahresplanung der Prüfungsdurchgänge mit dem TÜV Nord, Optimierung der Abläufe, Erstellen der Prüfungsdokumentation.
Änderungen des Aufgabenzuschnitts, die sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben können, bleiben vorbehalten.
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Vorausgesetzt wird ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen.
Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?
Sie können bereits eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf Basis des geforderten Abschlusses vorweisen.
Für die beschriebenen Aufgaben sind gute Kenntnisse der Fahrzeugtechnik sowie Erfahrungen im Bereich des technischen Zulassungsrechts auf nationaler und EG-Ebene von Vorteil. Förderlich sind Kenntnisse der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und des Kraftfahrsach-verständigengesetzes. Verwaltungsverfahrensrechtliche Kenntnisse sind erwünscht.
Welche Eigenschaften bringen Sie mit?
Sie müssen in der Lage sein, komplexe technisch-rechtliche Sachverhalte schnell zu erfassen und diese schriftlich und mündlich verständlich darzustellen.
Darüber hinaus werden Einsatzbereitschaft, selbstständiges Arbeiten und Engagement, sichere Verhandlungsführung, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie soziale Kompetenz erwartet.
Was bieten wir Ihnen?
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Vorausgesetzt wird ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen.
Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?
Sie können bereits eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf Basis des geforderten Abschlusses vorweisen.
Für die beschriebenen Aufgaben sind gute Kenntnisse der Fahrzeugtechnik sowie Erfahrungen im Bereich des technischen Zulassungsrechts auf nationaler und EG-Ebene von Vorteil. Förderlich sind Kenntnisse der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und des Kraftfahrsach-verständigengesetzes. Verwaltungsverfahrensrechtliche Kenntnisse sind erwünscht.
Welche Eigenschaften bringen Sie mit?
Sie müssen in der Lage sein, komplexe technisch-rechtliche Sachverhalte schnell zu erfassen und diese schriftlich und mündlich verständlich darzustellen.
Darüber hinaus werden Einsatzbereitschaft, selbstständiges Arbeiten und Engagement, sichere Verhandlungsführung, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie soziale Kompetenz erwartet.
Was bieten wir Ihnen?
- Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub, zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
- verschiedene Modelle der Arbeitsgestaltung (Teilzeit, Telearbeit, Mobiles Arbeiten)
- Jahressonderzahlung
- bei Tarifbeschäftigten Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Unterstützung der persönlichen Entwicklung (Fortbildungen etc.)
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Engagement für eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik)
- Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung
- Gesundheitsmanagement
- Betriebsausflüge
Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung
Der Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet.
Das Ministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Beamtinnen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
Das MW fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat sich im Rahmen des
audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 43-2025-01 mit Lebenslauf, Studienurkunden und -zeugnissen, Ihren dienstlichen Beurteilungen und/ oder Arbeitszeugnissen per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument bis zum 06.02.2025 an: jobs@mw.niedersachsen.de
oder alternativ an
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung,
Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover.
Bei postalischen Bewerbungen bitten wir uns ausschließlich Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson und ihrer E-Mail-Anschrift in der Behörde.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Weiß (Tel. 0511/120-5462, E-Mail: michael.weiss@mw.niedersachsen.de)
Frau Ehrhardt (Tel. 0511/120-5468, E-Mail: sylvia.ehrhardt@mw.niedersachsen.de)
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Vogt (Tel. 0511/120-7880, E-Mail: birthe.vogt@mw.niedersachsen.de) zur Verfügung.
Der Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet.
Das Ministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Beamtinnen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
Das MW fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat sich im Rahmen des
audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 43-2025-01 mit Lebenslauf, Studienurkunden und -zeugnissen, Ihren dienstlichen Beurteilungen und/ oder Arbeitszeugnissen per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument bis zum 06.02.2025 an: jobs@mw.niedersachsen.de
oder alternativ an
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung,
Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover.
Bei postalischen Bewerbungen bitten wir uns ausschließlich Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson und ihrer E-Mail-Anschrift in der Behörde.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Weiß (Tel. 0511/120-5462, E-Mail: michael.weiss@mw.niedersachsen.de)
Frau Ehrhardt (Tel. 0511/120-5468, E-Mail: sylvia.ehrhardt@mw.niedersachsen.de)
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Vogt (Tel. 0511/120-7880, E-Mail: birthe.vogt@mw.niedersachsen.de) zur Verfügung.
Informationen
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
43-2025-01
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 14, E 14
Bewerbungsschluss:
06.02.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
106943