Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz
einer Juristin/ eines Juristen (m/w/d) im Referat Verwaltungsbehörde 3
„Rechtsfragen der Stabsstelle, Verwaltung- und Kontrollsystem, Begleitausschuss“ (VB 3)
(Kennziffer VB3-2025-22)
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 14 TV-L.
Wer wir sind
Ob Verkehrsinfrastruktur, Städtebau und Wohnen oder die Gestaltung der Wirtschaftsordnung – unser Ziel ist es, in all diesen Bereichen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.
In der Stabsstelle Verwaltungsbehörde bewegen wir uns im Kontext der europäischen Förderpolitik, deren Ziel es ist, die Lebensbedingungen in den verschiedenen Regionen durch Investitionen in zentrale Handlungsfelder zu verbessern. Im Referat Verwaltungsbehörde 3 werden rechtliche Fragestellungen mit Schwerpunkt auf die Auslegung europäischer Vorgaben und Zuwendungsrecht betreut. Wir gestalten und setzen Regularien für die EFRE- und ESF+-Förderung in Niedersachsen, stimmen uns eng mit allen Beteiligten ab und führen unterschiedliche Interessen zusammen.
Zu den Tätigkeiten gehören hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Prüfung und Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Bereich des einschlägigen EU- und Zuwendungsrechts,
- Erarbeitung und Abstimmung von Erlassen im Rahmen der Fachaufsicht über die NBank,
- Beratung der Fachreferate bei der Aufstellung von Förderrichtlinien und der Entwicklung neuer Förderprogramme,
- Gestaltung von Regularien für die EFRE- und ESF+-Förderung,
- Koordinierung von der Mitzeichnung von EFRE-/ESF+ Förderrichtlinien, rechtliche Bewertung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden bzw. Referaten,
- Bearbeitung allgemeiner Rechtsfragen der Stabstelle,
- Koordinierung und Austausch mit der NBank und den Zentralbehörden zu Einzelfragen der EU-Förderung und
- rechtliche Prüfung und Bewertung von Verordnungsentwürfen, Leitlinien und sonstigen rechtlich relevanten Veröffentlichungen der EU-Organe, insbesondere der EU-Kommission (teilweise sind die Entwürfe ausschließlich in englischer Fassung verfügbar).
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Für die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes benötigen Sie ein Studium der Rechtswissenschaften. Juristinnen und Juristen müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen, beide Staatsexamina mit mindestens der Note „befriedigend“ abgelegt haben und eine zweijährige Berufserfahrung auf Basis des Studienabschlusses vorweisen können.
Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?
Berufspraktische Erfahrungen im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht sind von Vorteil. Kenntnisse des gesamten Förderrechts, des Haushaltsrechts sowie des allgemeinen Zuwendungsrechts des Landes (LHO, VV-LHO) sind förderlich.
Zur rechtlichen Prüfung und Bewertung von Verordnungen/ Leitlinien und Auslegungshinweisen der EU-Kommission, die in der Regel zunächst ausschließlich in englischer Sprache veröffentlicht werden, sowie zur Teilnahme an häufig englischsprachigen Fachveranstaltungen der EU-Kommission bedarf es eines guten Leseverständnisses der englischen Sprache. Verhandlungssicheres gesprochenes Englisch ist für die Teilnahme an Fachaustauschen auf EU-Ebene erforderlich. Deshalb beherrschen Sie die englische Sprache nachweislich mindestens auf Sprachniveau C1.
Welche Eigenschaften werden von Ihnen erwartet?
Notwendig sind ein gutes Denk- und Urteilsvermögen, Organisationskompetenz sowie eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Für die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sind sicheres und verbindliches Auftreten und Verhandlungsgeschick wichtige Eigenschaften, die die Bewerberin/ der Bewerber mitbringen sollte, um unsere Positionen dazu gegenüber Dritten (EU-Ebene, Bund, andere Ressorts, Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartner) vertreten zu können.
Der Arbeitsplatz erfordert Selbstständigkeit und Eigeninitiative, eine gute Organisations- und Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Was bieten wir Ihnen?
- Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
- verschiedene Modelle der Arbeitsgestaltung (Teilzeit, Telearbeit, mobiles Arbeiten)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL) für Tarifbeschäftigte
- Corporate Benefits (Rabatte für Mitarbeitende)
- Aktive Förderung der persönlichen Entwicklung (Fortbildungen etc.)
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Zertifikat audit berufundfamilie +vielfalt)
- Gesundheitsmanagement (z. B. Rückenschule und Yoga)
- Betriebsausflüge sowie weitere teamorientierte Aktivitäten
- ADFC-Gold-Zertifizierung „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“
Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung
Der Arbeitsplatz ist
teilzeitgeeignet.
Bewerbungen aller Geschlechter (m/w/d) sind willkommen. Zur Förderung der Gleichstellung strebt das Ministerium an, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. Bewerbungen von tarifbeschäftigten Frauen werden daher besonders begrüßt.
Das Ministerium fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen und Nachweisen (Studienabschluss, Urkunden, Zeugnisse etc.) senden Sie bitte mit der Kennziffer des Ausschreibungsverfahrens per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument bis zum 28.12.2025 an: jobs@mw.niedersachsen.de
oder alternativ an
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen,
Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover
Bei postalischen Bewerbungen bitten wir uns ausschließlich Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson in der Behörde.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Weiß (Tel. 0511/120-5462, E-Mail: michael.weiss@mw.niedersachsen.de)
Frau Ehrhardt (Tel. 0511/120-5468, E-Mail: sylvia.ehrhardt@mw.niedersachsen.de)
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Mennecke (Tel. 8466, E-Mail: jens.mennecke@mw.niedersachsen.de) zur Verfügung.