Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist eine unbefristete Stelle
Justizangestellte/r (w/m/d) im Wachtmeisterdienst
zu besetzen.
Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt. Deshalb sollten die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen.
Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 40 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs erforderlich ist, soll die/der Bewerber/in (w/m/d) bei der Einstellung nicht älter als 37 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 42 Jahre).
Die ausgeschriebene Stelle soll in Vollzeit besetzt werden.
Tätigkeitsbeschreibung:
Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst vom 07.12.2019. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude sowie u.a. Aktentransporte, Führung der Poststelle - auch digital - einschließlich der Vorbereitung und Digitalisierung papiergebundener Posteingänge, Materialverwaltung, Archivarbeiten, Führen des Dienst PKW, Durchführen von Umzügen, Besorgung der Hausdienstgeschäfte.
Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Hauptschulabschluss oder entsprechende Qualifikation
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausübung einer für den Justizwachtmeisterdienst förderlichen Berufstätigkeit für die Dauer von mind. 2 Jahren
- deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Keine Eintragung im Bundeszentralregister
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- eine für die Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit - die körperliche Leistungsfähigkeit ist zur Berufung in das Beamtenverhältnis nachzuweisen z.B. durch das Deutsche Sportabzeichen
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Um dieses Interesse zu wahren, ist es erforderlich, einen entsprechenden Nachweis der Bewerbung beizufügen. In jedem Fall wird um einen Hinweis auf eine mögliche Schwerbehinderung oder Gleichstellung gebeten.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die
Staatsanwaltschaft Osnabrück
z.H. Frau ORR'in Otte
Kollegienwall 11
z.H. Frau ORR'in Otte
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
oder auch gerne per E-Mail an die Verwaltungspoststelle
stos-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
stos-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Informationen
Dienststellen:
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
252 E
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
E 4
Bewerbungsschluss:
05.03.2026
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
113961