Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist eine spätere Verbeamtung möglich und von Arbeitgeberseite ausdrücklich gewünscht.
Die Tätigkeiten im Wachtmeisterdienst ergeben sich aus der aktuellen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst und umfassen im Wesentlichen:
- Sicherheits- und Ordnungsdienst, aushilfsweise auch bei anderen Gerichten (hier auch Vorführung von Gefangenen)
- Durchführung von Einlass- bzw. Personenkontrollen
- Telefonzentrale und Auskunftserteilung
- Bearbeitung von Postein- und -ausgängen (auch elektronisch)
- Digitalisierung von Dokumenten (Scantätigkeiten)
- Aktentransporte
- Archivarbeiten
- Aktenaussonderung
- Botengänge
- Hausdienstgeschäfte
- ggf. unterstützender Einsatz bei den umliegenden Gerichten
- Realschulabschluss oder mindestens ein guter Hauptschulabschluss
- Berufliche Qualifikation:
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- oder eine in einem anderen Staat erworbene Berufsqualifikation, deren Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis festgestellt wurde
- oder Ausübung einer für den Justizwachtmeisterdienst förderlichen Berufstätigkeit für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG)
- Gewähr für das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG)
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- intellektuelle und charakterliche Eignung
- keine Eintragung im Bundeszentralregister und im Schuldnerverzeichnis
- Bereitschaft zur amtsärztlichen Untersuchung für die Feststellung der Eignung für eine evtl. spätere Übernahme als Beamtin bzw. als Beamter
- körperliche Fitness und Nachweis der für die Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst erforderlichen körperlichen Leistungsfähigkeit:
Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens in Bronze (ohne Nachweis der Schwimmfähigkeit) nachzuweisen.
Menschen mit Behinderungen können die körperliche Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung nachweisen.
Der Nachweis ist bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Einstellungsbeginn zu erbringen.
- gute Computerkenntnisse (Windows, MS-Office)
- hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
- Kontakt- und Konfliktfähigkeit
- Sicherheit im Umgang mit Menschen
- hohe Belastbarkeit und Stresstoleranz
- Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung
- Flexibilität
- Sorgfalt, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
- Interkulturelle Kompetenz
- Affinität zu IT und Technik
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine gute und solide Einarbeitung in eine Arbeitsstelle, die eine hohe Vereinbarkeit von Beruf- und Familie aufweist
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- ein starkes Team
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten/ Personalentwicklung
- regelmäßiges Training in Bezug auf die Einsatzgebiete des Wachtmeisterdienstes
- unter bestimmten Voraussetzungen: die spätere Verbeamtung
- gute Erreichbarkeit
- Dienstkleidung u.v.m.
Ihrer aussagekräftigen Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, gerne mit Foto
- Ablichtung des letzten Schulzeugnisses
- Ausbildungsnachweis bzw. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- sämtliche Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung
- falls bereits vorhanden: Sportabzeichen
per E-Mail an vglg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an das
Verwaltungsgericht Lüneburg
– Die Präsidentin –
z.H. Frau Bunjes
Adolph-Kolping-Straße 16
21337 Lüneburg
Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung ist eine aktuelle Beurteilung
und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die
Personalakte beizufügen.
Wir bitten um Verständnis, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen, insbesondere fehlende Nachweise von Ausbildungsabschlüssen und Arbeitszeugnissen dazu führen können, dass Sie im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Hinweise:
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie
als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen,
informiert. Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig,
personenbezogene Daten zu speichern. Ihre Daten werden im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften zur Vorbereitung und für die Durchführung des
Bewerbungsverfahrens verarbeitet und elektronisch gespeichert. Durch die
Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre
Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Nach Beendigung des
Auswahlverfahrens werden diese gelöscht.
Die per Post zugesandten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter
Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sofern Sie die
Rücksendung der Unterlagen wünschen, ist ggf. den Bewerbungsunterlagen ein
frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.
Bewerbungskosten (auch Fahrtkosten) können nicht erstattet werden.
Nähere Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
finden Sie unter: https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de unter
„Wir über uns - Datenschutz“.
Haben Sie noch Fragen?
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne telefonisch an die Geschäftsleiterin
Frau Bunjes (04131/8545-302).
Eventuelle Fragen können Sie ebenfalls an die angegebene E-Mail-Adresse richten.