Stellenangebot

Küchenhilfskraft (m/w/d)

An der Polizeiakademie Niedersachsen ist am Standort Lüchow zum nächstmöglichen Zeitpunkt, ein bis zum 31.12.2025 befristeter Arbeitsplatz als
 
Küchenhilfskraft (m/w/d)
 
im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (19,9 Stunden) zu besetzen.
Der Befristungsgrund ergibt sich aus §14 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 7 TzBfG. Organisatorisch ist der Arbeitsplatz im Dezernat 21 (Wirtschaftsverwaltung) angegliedert.
Der Arbeitsplatz ist nach EG 3 TV-L bewertet.

Wer sind wir?
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Eine weitere zentrale Rolle bildet der Bereich der Forschung, welcher sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe entwickelt hat.
Derzeit sind aktuell rund 500 Mitarbeiter/-innen in der Lehre sowie den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden nahezu 2400 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs für ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vorbereitet. Weitere Informationen über die Polizeiakademie Niedersachsen finden Sie unter http://www.pa.polizei-nds.de
 
Ihre Aufgaben
Wesentliche Kernaufgaben auf dem Arbeitsplatz sind:
  • Zubereitung von Frühstück und Abendbrot in Form von kalten Platten und selbstgefertigten Salaten, Auffüllen der Menagen
  • Vorbereitung und Verkauf des zweiten Buffets
  • Zubereitung von kalten Buffets, Zubereitung des Salatbuffets
  • Unterstützung des Kochs/der Köchin durch Zuarbeiten
  • Essensausgabe
  • Bewirtung der Seminarteilnehmer/-innen mit Heißgetränken
  • Reinigung der Arbeitsumgebung
  • Bestücken der Kantine und Aufenthaltsbereiche mit Getränken
  • Warenannahme und Kontrolle der Lieferscheine, Wareneinlagerung, Inventur, Einkaufs- und sonstige Transportfahrten
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
 
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Sie können sich bewerben, wenn Sie die notwendige Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und zügige Arbeitsweise mitbringen.  
Es muss eine Küchentauglichkeit im Sinne von §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz vorhanden sein, sowie ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastung.
Sollten Sie das oben genannte Anforderungsprofil nicht in Gänze erfüllen, können Sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Für schwerbehinderte Bewerber/-innen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?
Eine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich oder aber Erfahrungen in der Gastronomie sowie Kenntnisse über das HACCP-Konzept sind wünschenswert.
 
Was bieten wir Ihnen?
  • Gehalt der Entgeltgruppe EG 3 TV-L
  • Variable Arbeitszeiten
  • Möglichkeiten der Beantragung der betrieblichen Altersvorsorge (VBL) und Vermögenswirksamen Leistungen (VL)
  • 30 Tage Erholungsurlaub/Kalenderjahr (bzw. anteilig bei Teilzeitbeschäftigung)
  • Aktuell eine Sonderzahlung zum Jahresende
  • Flexible Modelle zur Teilzeitbeschäftigung
  • Teilnahmemöglichkeit am Gesundheits- und Präventionssport
  • Fortbildungsoptionen bei Bedarf
Die Bewerberinnen und Bewerber erwartet ein interessantes und anspruchsvolles Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit großgeschrieben wird.

Verfahren
Es ist beabsichtigt, mit den Bewerber*innen ein strukturiertes Auswahlgespräch vor einer Auswahlkommission durchzuführen. Daher wird um Mitteilung von in der kommenden Zeit geplantem Urlaub gebeten. Nähere Einzelheiten hierzu werden Ihnen nach einer Bewerbung zeitnah mitgeteilt.

Das ist uns wichtig!
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. An der Beteiligung von Frauen in diesem Verfahren besteht daher ein besonderes Interesse und sie werden ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf einen möglichen Grad der Behinderung (GdB) bzw. eine Gleichstellung hin, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden können.
Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind, unter Hinweis auf die besonderen dienstlichen Erfordernisse, individuelle Arbeitszeitmodelle und flexible Regelungen möglich.
Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die dazu beitragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Überzeugen Sie sich von den Vorzügen der Polizeiakademie Niedersachsen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail unter dem Aktenzeichen 23.16.1–03041–D21/LÜ/78 bis zum 11.08.2024 an persplan@pa.polizei.niedersachsen.de
 
Übersenden Sie Ihre Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 8 MB).

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg übersenden. Bitte senden diese dazu unter dem Aktenzeichen AZ: 23.16.1–03041–D21/LÜ/78 bis zum 11.08.2024 an die 

Polizeiakademie Niedersachsen
Dezernat 23 / Personal
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg/Weser

Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können.
 
Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link
https://www.pa.polizei-nds.de/download/74198/DSGVO_Bewerbung.pdf

Informationen

Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
23.16.1–03041–D21/LÜ/78
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
E 3
Bewerbungsschluss:
11.08.2024
Stellenumfang:
0,5
Plätze:
1
Befristung:
31.12.2025
Stellennummer
103654