Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 22 – Taskforce Verbraucherschutz am Standort Oldenburg
Im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - kurz: LAVES arbeiten rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen und wirksam bekämpfen, das ist unser Ziel. Zuverlässige Kontrollen, sichere Untersuchungen sowie unabhängige Informationen sind dabei die wichtigsten Instrumente. Das Bündeln aller Kompetenzen sorgt für Sicherheit und Transparenz „vom Feld und aus dem Stall auf den Tisch“. Zum LAVES gehören niedersachsenweit sechs Untersuchungsinstitute, die jährlich rund zwei Millionen Untersuchungen durchführen. Der Sitz der Zentrale ist in Oldenburg, wo auch die Fachabteilungen angesiedelt sind. Diese übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LAVES und zum Dezernat 22 – Task Force Verbraucherschutz.
Das bieten wir Ihnen
- bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Eignung, Qualifikation) besteht die Möglichkeit der Beförderung im Rahmen eines Praxisaufstiegs bis A 11 NBesG
- Eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in einem zukunftsweisenden und lebendigen Arbeitsumfeld in einem Amt, welches für Themen zuständig ist, die uns alle betreffen
- Interdisziplinäres Arbeiten in einer offenen und freundlichen Arbeitsatmosphäre
- 30 Tage Urlaub
- Flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten für einen optimalen Ausgleich von Arbeit, Familie und Freizeit
- Zusätzliche Altersvorsorge sowie die Möglichkeit zu Bildungsurlaub für Tarifpersonal
- Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gesundheitsmanagement
- Umfangreiche Hospitationsmöglichkeiten
Ihre Aufgaben
Sie arbeiten im Team der Niedersächsischen Kontaktstelle der Europäischen Schnellwarnsys-teme, den Kommunikationssystemen:
- RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) – Warnmeldungen zu gesundheitlich be-denklichen Lebensmitteln, Lebensmittelkontakt-Materialien und Futtermitteln (Arbeitsplatz exklusive Futtermittelmeldungen)
- Safety-Gate – Warnmeldungen bezüglich gesundheitsgefährdender Verbraucherprodukte
- EU-System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (Administrative Association and Cooperation Systems, ACC)
Sie unterstützen und beraten die kommunalen Behörden bei der Erstellung und Bearbeitung von Meldungen für die EU Schnellwarnsysteme und von Meldungen im Portal lebensmittelwarnung.de. Bei Bedarf findet eine Abstimmung mit den fachlich zuständigen LAVES-Sachverständigen hinsichtlich der Risikoeinschätzung zur Einstufung der jeweiligen Meldung statt. Sie sind für die technische Einstellung und redaktionelle Bearbeitung von öffentlichen Rückrufen im Portal lebensmittelwarnung.de zuständig. Darüber hinaus unterstützen sie die kommunalen Behörden bei der Wahrnehmung der Aufgabe „Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen“.
Eine Änderung des Aufgabenzuschnittes bleibt vorbehalten.
Das bringen Sie idealerweise mit
Sie besitzen die Fähigkeit zum strukturierten und eigenverantwortlichen Arbeiten. Sie können komplexe Sachverhalte allein und im Team bearbeiten, sachgerechte Entscheidungen treffen sowie termingebundene Arbeitsabläufe organisieren. Sie sind engagiert, flexibel und belastbar, arbeiten gerne mit Datenbanksystemen und besitzen anwendungssichere EDV-Kenntnisse im Bereich MS-Office (insbesondere Outlook, Word, Excel und OneNote). Verfügen Sie zudem über Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, eine gute Kommunikationsfähigkeit gepaart mit einem freundlichen und verbindlichen Auftreten, dann sind Sie die/der Richtige für diese Aufgabe.
Erforderlich für Ihre Bewerbung sind
- Ausbildung zur / zum Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur
- mehrjährige Erfahrung in der amtlichen Überwachung im LFGB-Bereich
Wünschenswert sind ferner
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst, sofern diese nicht vorliegt wird eine Weiterqualifizierung angestrebt
- Kenntnisse der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Lebensmittel, Lebensmittelkontakt-Materialien, Bedarfsgegenstände
- Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und Erlasse im Bereich der EU-Schnellwarnsysteme
- Kenntnisse der nationalen und EU-Rechtsgrundlagen und der Erlasse zum Rückverfolgbarkeitssystem von Tabakerzeugnissen
- Gute Englischkenntnisse in Hinblick auf die Nutzung des iRASFF
- Bereitschaft erforderliche Fortbildungen zu absolvieren
Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Schnellwarnkontaktstelle erfordert der Dienstposten / Arbeitsplatz die Bereitschaft zur regelmäßigen sowie anlassbedingten Arbeit auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Auch Rufbereitschaften müssen auf diesem Dienstposten / Arbeitsplatz wahrgenommen werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen der Bewerbung einen Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Für Rückfragen zu den Aufgaben steht Ihnen Herr Dr. Rommerskirchen, Tel.: 0441 57026 232, zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren richten Sie bitte an Herrn Hübner, Tel.: 0441 57026-356.
Für Auswahlverfahren relevante Datenschutzrechtliche Informationen für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich per E-Mail an bewerbungen@laves.niedersachsen.de.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte – mit den üblichen Unterlagen sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, sofern Sie derzeit bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind – unter oben angegebener Verfahrenskennziffer und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse an das
Niedersächsische
Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (LAVES)