Im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg ist im Internat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
einer Nachtwache (m/w/d)
in Teilzeit (0,45 von 38,5 Std.) zu besetzen. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 4.
Wir, das LBZH Oldenburg, sind eine Landesbildungseinrichtung für Hörgeschädigte mit einem breiten Angebot aus Bildung, Beratung und Unterstützung, ein Kompetenzzentrum, das neben der Schule für Hörgeschädigte (Abteilung 2) ein begleitendes Wohnangebot bereithält.
In der Abteilung 1 unterstützen wir darüber hinaus Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung sowie deren Familien in der Inklusion mit Angeboten aus der Pädagogischen Audiologie, aus der Hörfrühförderung sowie dem Fachdienst Schulische Inklusion/ Mobiler Dienst Hören. Wir bieten als Leistungen der Eingliederungshilfe auch einen Heilpädagogischen Kindergarten Hören (HPK Hören) und eine Interdisziplinäre Frühförderung Hören (IFF Hören) an.
Wir sind ein attraktiver Arbeitsgeber
Das Beschäftigungsentgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Jahressonderzahlung Ende November
Tariflich geregelter Anspruch auf Erholungsurlaub 30 Tage
Zusätzliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Möglichkeit, angefallene Überstunden durch Freizeit auszugleichen
Angebote verschiedener Fortbildungs- und Präventionskurse für unsere Beschäftigten
Mitarbeiterangebote über das Corporate Benefits Programm
Teilnahme am Betriebssport/-schwimmen möglich
Gesucht wird eine pädagogische Fachkraft im Sinne der Hinweise zur Erlaubnis für den Betrieb von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII vom Niedersächsisches Landesjugendamt. Hierunter zählen:
- Kinderkrankenschwestern oder Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher
- Jugend- und Heimerzieherinnen und -erzieher (mind. 2-jährige Ausbildungszeit, Fachschule, Akademie)
- Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger“
Der Einsatz erfolgt im Internat der Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören grundsätzlich an zwei Nächten pro Woche (montags bis freitags) außerhalb der Schulferien. Die Schulferien werden durch eine Arbeitszeitberechnung vorgearbeitet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (mit einem Lebenslauf sowie Ihrem Abschlusszeugnis/ Ihren Abschlusszeugnissen über Ihre berufliche Qualifikation und ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 02.11.2026 an das:
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte
Lerigauweg 39
26131 Oldenburg
oder per E-Mail an: Personalsachbearbeitung@LBZH-OL.Niedersachsen.de
Nähere Auskünfte zur Stelle und zum Aufgabengebiet erhalten Sie, wenn Sie ebenfalls an die o.g. Mailadresse schreiben. Wir melden uns dann gern bei Ihnen zurück.
Zum Abbau der Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Männern begrüßt.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Weitere Informationen für Bewerber und Bewerberinnen:
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Besetzung vorstehend ausgeschriebener Stelle. Eine Löschung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt grundsätzlich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.