eine Pädagogische Mitarbeiterin / einen pädagogischer Mitarbeiter als Fachkraft (w/m/d) für außerunterrichtliche und unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 4,814 Stunden, zuzüglich Ferienzeitregelung (insgesamt 5,6 Stunden) zu besetzen.
Dieser Arbeitsplatz ist nicht weiter teilzeitgeeignet.
Die pädagogische Fachkraft soll die Schule z.B. durch folgende Maßnahmen unterstützen:
- Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler während der Schulöffnungszeiten
- Beaufsichtigung / Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften
- Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht
- Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Bildungs- und Freizeitangebote für die Schülerinnen und Schüler
- Betreuung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in den Lern- und Übungszeiten
- Hausaufgabenbetreuung
Die Tätigkeit ist der S 8a TV-L zugeordnet. Sofern Sie allerdings nicht über eine Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher/ Erzieherin verfügen, erfüllen Sie nicht die persönlichen Voraussetzungen dieser Eingruppierung und werden daher in S 4 TV-L eingruppiert.
Da es sich – wie oben angegeben – um eine sachgrundlose Befristung handelt, wird bereits jetzt auf § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG hingewiesen. Bewerben kann sich daher grundsätzlich nur, wer zuvor noch in keinem Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen stand oder aktuell steht.
Ausbildungsverhältnisse oder Praktikumstätigkeiten mit Ausbildungscharakter beim Land Niedersachsen sind keine Arbeitsverhältnisse.
Das Land Niedersachsen strebt an, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen oder Menschen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Interesse entgegenstehen. Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen wird empfohlen, zur Wahrung ihrer Interessen einen Hinweis auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung bereits in der Bewerbung zu geben.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt.
Ihre persönlichen Bewerbungsdaten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verarbeitet, der Schulleitung sowie den Gremien zur Verfügung gestellt und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze vernichtet. Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, erhalten Sie unter https://www.rlsb.de/jobs-karriere/schulen-studienseminare/dsgvo .
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal EiS-Online-NileP.
Bitte bewerben Sie sich online:
https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/
Die zugeordnete Stellennummer auf dem Portal lautet
15392.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 03.02.2026.
Verspätet eingegangene Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!