MEDIZINISCHE VERSORGUNG IM JUSTIZVOLLZUG NIEDERSACHSEN
Die Justizvollzugsanstalt Sehnde sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Medizinische Fachangestellten
staatlich anerkannte Pflegefachfrauen/ Pflegefachmänner im Sinne des Pflegeberufegesetz (PflBG)
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
Altenpfleger/-innen
Rettungsassistent/-innen
Notfallsanitäter/-innen
Die Justizvollzugsanstalt Sehnde zählt mit rund 380 Bediensteten zu den größten Vollzugseinrichtungen Niedersachsens. Sie ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene Männer mit 519 Haftplätzen und einer angegliederten Abteilung des offenen Vollzuges in Burgdorf mit 132 Haftplätzen.
Neben der Sicherstellung des Vollzuges und den vollzuglichen Kernaufgaben der Behandlung, Beschäftigung und Freizeitgestaltung von Gefangenen erfüllen wir auch Querschnittsaufgaben in den Fachbereichen Personal, Finanzen, Bau, Sicherheit und Medizin.
In unserer ambulanten medizinischen Abteilung sind Ärztinnen / Ärzte verschiedener Fachrichtungen beschäftigt, die von ausgebildeten Pflegekräften, Fachpflegekräften und Justizvollzugsbediensteten bei der Untersuchung und Behandlung der Gefangenen unterstützt werden. Die psychiatrische Versorgung erfolgt in ambulanter Form.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die ambulante und die psychiatrische Versorgung der Gefangenen neue Mitarbeiter*innen mit Interesse an einem vielgestaltigen und spannenden Arbeitsgebiet, insbesondere an der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, können wir Ihnen Folgendes bieten:
Eine zunächst für zwei Jahre befristete Vollzeitstelle in einem tariflichen Beschäftigungsverhältnis mit der Aussicht auf einen dauerhaften Arbeitsvertrag.
Die Einstellung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) mit entsprechender Eingruppierung und Berücksichtigung der Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung nach der Entgeltordnung des TV-L wie folgt:
- Pflegefachkräfte mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung in der psychiatrischen Pflege gem. DKG-Empfehlung - EG KR 9 (Teil IV, FGr. 1 TV-L)
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in – EG KR 7 (Teil 4, FGr. 1 TV-L)
- Notfallsanitäter*in – EG KR 8 (Teil 2, Nr. 18.2 TV-L)
- Medizinische*r Fachangestellte*r – EG 5 (Teil 2, Nr. 10.8, FG 1 TV-L)
- Rettungsassistent*in – EG 6 (Teil 2, Nr. 18.2 TV-L)
- Altenpfleger*in – EG KR 7 (Teil 4, FGr. 1 TV-L)
Eine zusätzliche monatliche Vollzugszulage nach einer 1-jährigen Dienstzeit von 95,00 EUR und dauerhaft nach einer Dienstzeit von zwei Jahren in Höhe von 180,00 EUR.
Zahlung einer Pflegezulage in Höhe von 159,06 € bei Eingruppierung nach Teil 4 TV-L bzw. einer Zulage in Höhe von 79,54 € für MFA.
Zuschuss zur Dienstbekleidung von aktuell 300,00 EUR/Jahr
Regelmäßige Gehaltserhöhungen im Rahmen der Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Sie müssen sich daher nicht selbst für mehr Entgelt bei den Vorgesetzten einsetzen.)
Die Möglichkeit einer weiteren 2-jährigen Ausbildung zur/zum Justizvollzugsfachwirt*in und die anschließende Übernahme in ein Beamtenverhältnis zum Land Niedersachsen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Einen sicheren Arbeitsplatz mit flexibler familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung.
Teilzeitarbeit in den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
Diensteinsatz im Wechselschichtbetrieb auch an Wochenenden und Feiertagen mit finanziellem Ausgleich gem. § 8 TV-L.
Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit großer Selbstständigkeit.
Fortbildungsmöglichkeiten in den medizinischen Fachgebieten.
Die Landesregierung ist bestrebt, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen und Unterrepräsentanz von Frauen oder Männern in den einzelnen Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen auszugleichen. In der vorgesehenen Entgeltgruppe besteht eine Unterrepräsentanz von Männern.
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Eine Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen, ist erwünscht.
Dienst- bzw. Arbeitsort ist die Hauptanstalt in Sehnde.
Für weitere Informationen zu medizinischen Fragestellungen stehen Ihnen jederzeit Frau Schulz (05138-50-2231) oder Herr Bodmann (05138-50-2405) zur Verfügung, die auf Ihren Wunsch auch eine vorherige Kurzhospitation zum Kennenlernen der hiesigen vollzuglichen und medizinischen Bereiche absprechen würden.
Auskünfte zu administrativen Fragen erhalten Sie von den Mitarbeitenden des Fachbereichs Personal und Organisation unter 05138-50 -1332 oder -1333.
Ergänzende Informationen zum Justizvollzug finden Sie auch im Internet unter https://www.justizvollzugsanstalt-sehnde.niedersachsen.de
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Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung mit einem Motivationsschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf sowie einer Kopie Ihrer Zeugnisse bis zum 15.04.2026 an die
Justizvollzugsanstalt Sehnde
Fachbereich Personal und Organisation
Schnedebruch 8
31319 Sehnde
oder per E-Mail an: JVSEH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de