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Referatsleitung (m/w/d) Landesregulierungsbehörde


Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) ist zum nächstmöglichen Termin der Dienstposten/ Arbeitsplatz der

Referatsleitung (m/w/d) 55„Landesregulierungsbehörde“

zu besetzen.
 
Mit der Leitung des Referates ist der Vorsitz der Regulierungskammer Niedersachsen verbunden. Der Dienstposten/ Arbeitsplatz ist nach BesGr. B2 NBesG bewertet. Eine mögliche Beförderung kommt erst nach Ableistung der 6- monatigen Erprobungszeit in Betracht. Für Tarifbeschäftigte gilt diese Regelung entsprechend, wobei die Eingruppierung außertariflich nach der einschlägigen Besoldungsgruppe erfolgt.

Ihre Aufgaben
Von der Landesregulierungsbehörde werden die Aufgaben nach § 54 Abs. 2 Ener-giewirtschaftsgesetz wahrgenommen. Ihre Arbeit hat zum Ziel, allen Marktteilnehmern einen ungehinderten Zugang zu den Strom- und Gasnetzen in Niedersachsen mit weniger als 100.000 Kunden zu ermöglichen und einen wirksamen Wettbewerb auf den dem Netzbereich vor- und nachgelagerten Märkten zu ermöglichen.

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
  • Grundsatzfragen der Energienetzregulierung
  • Nationales Recht der Energienetzregulierung
  • Vertretung des Landes im Länderausschuss bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  • Vorsitz der Regulierungskammer Niedersachsen
  • Mitwirkung an Entscheidungen der Regulierungskammer Niedersachsen als Vorsitzende/r
  • Fachlicher Austausch mit den anderen Referaten der Abteilung 5 und Mitwirkung bei energiewirtschaftlichen Fragestellungen, die Regulierungsaspekte beinhalten
Ihr Profil
Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit der Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste mit der Befähigung zum Richteramt, die sich im Statusamt A 16 NBesG befinden, sowie an vergleichbare Tarifbeschäftige.
 
Die Wahrnehmung des Dienstpostens/ Arbeitsplatzes verlangt langjährige praktische Verwaltungserfahrung sowie sehr gute juristische Kenntnisse des öffentlichen Rechts. Gefordert werden ein sicherer Umgang und eine gute Urteilsfähigkeit bei der Ausarbeitung von rechtssicheren Bescheiden und im Vollzug des Rechts. Umfassende auf verschiedenen Ebenen der niedersächsischen Landesverwaltung erworbene Verwaltungskenntnisse und -erfahrungen sind für die Aufgabenwahrnehmung von Vorteil. Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Energiewirtschaft und der Netzregulierung sind wünschenswert.
 
Die Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick sowie die Bereitschaft, sich den wechselnden Aufgabenstellungen im Referat anzupassen. Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität werden vorausgesetzt.
Ferner sind eine hohe Entscheidungsfreude und ein sicheres Auftreten gegenüber den zu betreuenden Energieversorgungsunternehmen erforderlich sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen.
 
Die Berufung als Vorsitzende/-r der Regulierungskammer Niedersachsen erfolgt für eine Amtszeit von sieben Jahren (§ 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Regulierungskammer Niedersachsen - RegKNG), wobei für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eine erneute Berufung nur einmal zulässig ist (§ 2 Abs. 3 Satz 4 RegKNG).
 
Die Wahrnehmung eines Amtes mit Führungsverantwortung setzt gemäß § 11 NLVO eine Führungskräftequalifizierung voraus, die bereits vorliegen sollte; sie kann jedoch zeitnah nachgeholt werden.
Die Bereitschaft zur konstruktiven Umsetzung der im MU eingeführten Führungsleitlinien ist unverzichtbar.
 
Die Europaqualifikation im Sinne der Vereinbarung zur Steigerung der Europakompetenz und internationaler Erfahrungen in der niedersächsischen Landesverwaltung, Bek. d. MI v. 27.09.2011 – 12.36-03082-030-03 – vom 15.09.2011, ist nachzuweisen; im Übrigen ist sie in angemessener Zeit nachzuholen.
 
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeit und mobiles Arbeiten.
Der Dienstposten/ Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet.
Das Ministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen i. S. des NGG abzubauen. Daher werden hier Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Zur Wahrung ihrer Interessen wird um einen entsprechenden Hinweis auf eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gebeten.

Ihre Bewerbung
Bewerbungen mit Anschreiben und Lebenslauf sowie den üblichen Nachweisen zur Qualifikation senden Sie bitte bis zum 04.08.2024 online über den Link "Jetzt online bewerben",
bei technischen Problemen alternativ per Mail über bewerbung@mu.niedersachsen.de
 
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, fügen bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle bei. Nur der Verweis auf Ihre Personalakte ohne die oben genannten Bewerbungsunterlagen ist nicht ausreichend!
Zusätzlich geben Sie bereits in der Bewerbung Ihre aktuelle Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe an.
Für Fragen zum Verfahren stehen Frau Schwarz (Tel. 0511/ 120 – 3323) und für Fragen zum Aufgabengebiet Herr Dr. Jacobs (Tel. 0511/ 120 -3506) zur Verfügung.
 
Auf Grund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Sie über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten zu unterrichten.

Ich verweise dazu auf folgenden Link:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/stellenangebote/
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Informationen

Einstellungsdatum:
08.08.2024
Meldeaktenzeichen:
11-03/03043
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
B 2, B 2 (AT)
Bewerbungsschluss:
04.08.2024
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
103506
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