Beim Niedersächsischen Finanzgericht sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für eine/n
Richter/in auf Probe (m/w/d)
zu besetzen. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Gemäß Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) ist die Rechtsprechung (die rechtsprechende Gewalt - die dritte Gewalt im Staat) den Richtern anvertraut. Diese entscheiden als neutrale und unabhängige Staatsorgane in einem Steuerrechtsverfahren.
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:
- Deutscher im Sinne des §116 des Grundgesetzes ist,
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt, und
- die Befähigung zum Richteramt besitzt.
Die Ernennung zur Richterin oder zum Richter auf Probe erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Unser Angebot an Sie
- ein sicherer Arbeitsplatz
- eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in der niedersächsischen Justiz
- Jahressonderzahlung des öffentlichen Dienstes
- 30 Tage Urlaub
- flexible Arbeitszeitmodelle
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- mobiles Arbeiten
- berufsspezifische und potentialorientierte Fortbildungen
- dynamisches Umfeld für Ihre Weiterentwicklung
- moderne Arbeitsplatzausstattung
- zwei Prädikatsexamina
- vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse
- mindestens 3-jährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen
- Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft, sich ggf. fehlende Kenntnisse anzueignen und an Fortbildungen (ggf. überregional, mehrtägig oder online) teilzunehmen
Die niedersächsische Justizverwaltung fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Im Hinblick auf die Ziele des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) wird angestrebt, in allen Bereichen und Positionen Unterrepräsentanzen abzubauen; Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zu Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, uns bereits in Ihrem Anschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung zu geben.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzgerichts unter Das Gericht / Datenschutz.
Sind Sie neugierig, dann möchten wir Sie kennenlernen!
Schicken Sie bitte Ihre Bewerbung mit allen wichtigen Unterlagen (mindestens: Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Arbeitszeugnisse) vorrangig in einem PDF-Dokument per E-Mail an: fgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Oder alternativ auf dem Postweg an:
Niedersächsisches Finanzgericht
-Die Präsidentin-
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Sie sind bereits im öffentlichen Dienst tätig? Dann erteilen Sie uns bitte Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.
Sie haben noch Fragen?
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Präsidentin, Frau Hager (Tel.: 0511 89750-510) und Herr Dr. Gercke (Tel.: 0511 89750-474) zur Verfügung.
Informationen
Dienststellen:
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
R 1
Bewerbungsschluss:
10.01.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
2
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
106373