Stellenangebot

Sachbearbeitung (m/w/d) G 10-Stelle

Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) ist in der Verfassungsschutzabteilung im Referatsteil 51.2 „ND-Recht, Datenschutz, G 10“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der nach der Bes.Gr. A 11 NBesG bzw. EG 10 TV-L bewertete Dienstposten bzw. Arbeitsplatz einer/eines
 
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiters (m/w/d) G 10-Stelle
 
zu besetzen.
 
Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u.a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als „Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf. Das Aufgabengebiet umfasst auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
 
Beim Niedersächsischen Verfassungsschutz kommen die unterschiedlichsten Personen und Professionen zusammen – vielleicht suchen wir gerade Sie und Ihre Expertise!
 
Was sind die Aufgabenschwerpunkte?
In der G 10-Stelle der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde werden die Aufgaben nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) wahrgenommen. Im Rah­men der gesetzlichen Befugnisse werden hierbei unter Beachtung strengster Verfahrensvorschriften die Telekom­munikation und der Postverkehr von betroffenen Personen überwacht.

Der Dienstposten umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
  • die technische Umsetzung von Beschränkungsmaßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz (G 10) sowie begleitende Ermittlungen
  • die G 10-Vorauswertung (Kommunikationsüberwachung)
  • die Mitarbeit bei der Entwicklung von inhaltlichen Analysekonzepten und
  • die Zusammenarbeit mit Diensteanbietern (z.B. Providern, Postdienstleistern) und Behörden (z.B. BNetzA) im Bereich der Telekommunikation
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

Was erwarten wir von Ihnen?
Bewerben können sich
  • Personen, die die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ oder „Polizei“ durch
    • Abschluss eines Vorbereitungsdienstes oder
    • durch einen abgeschlossenen Studiengang – Bachelorgrad oder Diplom (FH) – mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen Inhalten außerhalb eines Vorbereitungsdienstes oder
    • durch Aufstieg erworben haben
  • Personen, die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben oder die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Fortbildungs- und Prüfungspflicht erfüllen
 Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
  • Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse „B“ wird vorausgesetzt.
  • Der Aufgabenbereich der Telekommunikationsüberwachung ist ausgesprochen technisch geprägt. Ent­sprechendes technisches Verständnis bzw. das Interesse, sich die erforderlichen Kenntnisse im Rahmen einer umfassenden Einarbeitung und Fortbildung anzueignen, wird vorausgesetzt.
  • Überdurchschnittliche Anwenderkenntnisse im Bereich moderner Telekommunikationsmittel und des Internets/der Internetsicherheit sind von Vorteil.
  • Förderlich sind Erfahrungen in der Aufarbeitung und Systematisierung von Informationen.
  • Eine sichere Anwendung der Standardfunktionen der Softwareprodukte im Bereich der Bürokommunikation (insbesondere in den MS-Office Produkten Outlook, Word und Excel) und ein hohes Maß an Kooperations­- und Teamfähigkeit werden erwartet.
Von besonderem Vorteil sind zum beschriebenen Aufgabenspektrum passende und entsprechend nachweisbare Vorverwendungen, (Zusatz-)Qualifikationen bzw. Erfahrungen.
Der Dienstposten ist abhängig vom Arbeitsaufkommen mit u.U. täglichen Dienstreisen im gesamten Land Niedersachsen und auch mit Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (insbes. Dienst vor Beginn der üblichen Dienstzeiten und an Sonnabenden, in Ausnahmefällen auch sonntags) verbunden. Es bedarf somit der Bereitschaft, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und Dienst ggf. auch zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Der Dienstposten ist daher nur bedingt teilzeitgeeignet.
 
Das bieten wir Ihnen:  
  • eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit bei einem Nachrichtendienst, die zugleich auch krisensicher ist
  • einen Dienstposten, der nach der Bes.Gr. A 11 NBesG bewertet ist bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine Eingruppierung in die EG 10 TV-L mit den Vorteilen des TV-L wie beispielweise Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung (VBL), 30 Tage Erholungsurlaub etc.
  • die Zahlung einer Sicherheitszulage
  • flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber (zertifiziert audit berufundfamilie)
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (u.a. Aufenthalte in einer Fortbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen) sowie bedarfsorientierte spezifische Fortbildungsveranstaltungen
  • kostenlose Parkmöglichkeiten direkt vor Ort
  • Teilhabe am Gesundheitsmanagement
       Bitte beachten Sie:
  • Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung:
Die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen.
  • Bestehen von Reisebeschränkungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
  • Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
  • Die Niedersächsische Landesverwaltung strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Frauen ganz ausdrücklich zu entsprechenden Bewerbungen aufgefordert.
  • Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besondere Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
  • Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter: https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/stellenangebote/
Haben wir Ihr Interesse geweckt?     
Für fachliche Auskünfte stehen Herr Hartkopf (Tel.: 0511 6709-243) und zum Auswahlverfahren Frau Wecke (Tel.: 0511 6709-406) gern zur Verfügung.
 
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 05.12.2024 an das MI, Abt.5 (Ref. 56.1):
  • online über das Karriereportal (karriere.niedersachsen.de) mit dem Link am Ende des Textes,
  • per Post an: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 56.1, Postfach 44 20, 30044 Hannover. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt nur, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Zusatz für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind: Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Angaben zur personalführenden Stelle bei.
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Informationen

Einstellungsdatum:
05.12.2024
Meldeaktenzeichen:
56.114-03041/SB G 10
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 11, E 10
Bewerbungsschluss:
05.12.2024
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
105776
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