Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich „Genehmigungsverfahren“.
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen nehmen Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Unsere Ziele sind der Schutz der Beschäftigten vor Unfall- und Gesundheitsgefahren bei ihrer beruflichen Tätigkeit in den Betrieben und Verwaltungen. Weitere Ziele sind der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Beeinträchtigungen wie Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüchen. Wir wirken durch Genehmigung und Aufsicht sowie durch Beratung zum rechtskonformen Verhalten auf den Schutz der Umwelt, der Beschäftigten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher hin. Dabei können Sie uns unterstützen!
Ihre Aufgaben:
- Beratung von Vorhaben- und Projektplanenden in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Plangenehmigungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Hinblick auf
Ø das Genehmigungserfordernis von Vorhaben und dessen Umfang,
Ø die Erforderlichkeit von Antragsunterlagen, insbesondere der Vorlage von Fachgutachten,
Ø sämtliche Modalitäten der Antragstellung, insbesondere der Verfahrensart und deren jeweiliger Besonderheiten,
Ø den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens und möglicher Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung
- Eigenverantwortliche Durchführung sowie Federführung und Koordinierung von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG und Plangenehmigungsverfahren nach dem KrWG, inklusive der Sicherstellung der Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) zzgl. der Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, NGO’s und sonstigen Dritten
- Fristenkontrolle
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Erörterungsterminen; Einwendungsmanagement
- Organisation und gemeinsame Durchführung von erstmaligen Anlagenrevisionen nach Erteilung einer Genehmigung mit Vertretern der jeweiligen Fachabteilung und der am Genehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden
- Durchführung von Anzeigeverfahren nach dem BImSchG
- Etwaige Änderungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.
Vorausgesetzt werden:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“,
- Tarifbeschäftigte mit erfolgreich abgeschlossenem Verwaltungslehrgang II oder
- Diplom-Juristin / Diplom-Jurist
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse des Genehmigungsrechts im BImSchG, der 4. und 9. BImSchV sowie im UVPG
Persönliche Voraussetzungen:
Es werden ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie ein sicheres Auftreten im Kontakt mit den Unternehmen und Projektplanern erwartet. Weiterhin ist eine gute Urteilsfähigkeit im Hinblick auf die vielfältigen fachlichen Fragestellungen und gegensätzlichen Interessen vonnöten.
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabenfeld,
- eine umfangreiche Einarbeitung,
- ein engagiertes junges Team, das Sie gerne in seiner Mitte willkommen heißt,
- eine Bezahlung nach E 11 TV-L / A 11 NBesG,
- eine jährliche Sonderzahlung zum Jahresende, vermögenswirksame Leistungen und bei Beschäftigten eine Zusatzversorgung (VBL),
- flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, nach einer Einarbeitungsphase auch mobil zu arbeiten (Home-Office) für eine größtmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr,
- regelmäßige Fortbildungen.
Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Es wird aber die Bereitschaft vorausgesetzt, beim Vorliegen dienstlicher Gründe auch ganztägig tätig zu sein, z. B. bei Dienstreisen.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat sich die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen zum Ziel gesetzt und ist bestrebt, Unterrepräsentanzen i. S. d. Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung/Gleichstellung hin und fügen Sie zum Nachweis eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheides bei.
Bitte fügen Sie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle bei.
Bewerbungen sind bis zum 20.04.2026 über den Button"Jetzt online bewerben" einzureichen:
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Boehk (Tel.-Nr. 0511/9096-330) zur Verfügung.
Informationen finden sie auch unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de.Datenschutz:
Auf Grund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind Sie über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten zu unterrichten.
Ich verweise dazu auf folgende Information gem. § 13 Datenschutz-Grundverordnung: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/wir_ueber_uns_aktuelles_lokal/stellenausschreibungen/