An der Polizeiakademie Niedersachsen ist am Studienort Nienburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten
Sachbearbeitung (m/w/d) Personalverwaltung
zu besetzen. Organisatorisch ist der Dienstposten dem Dezernat 23 (Personal, Prüfungsamt, Dienstrecht) zugeordnet und nach der BesGr. A 9 NBesG bewertet.
Wer sind wir?
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Eine weitere zentrale Rolle bildet der Bereich der Forschung, welcher sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe entwickelt hat.
Derzeit sind aktuell rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden nahezu 2400 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs für ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vorbereitet.
Ihre Aufgaben
Wesentliche Kernaufgaben des Dienstpostens sind:
> Durchführung und Administration von Entlassungsverfahren für Studierende
> Modifizierung von Studienabläufen
> Bearbeitung von Dienstunfallmeldungen und Dienstunfallschutz
> Bearbeitung von Anträgen auf Erholungs-/Sonderurlaub sowie Nebentätigkeitsanzeigen
> Sonderaufgaben mit Bezug zum originären Tätigkeitsbereich nach besonderer Weisung
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Sie können sich bewerben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
> Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste im statusrechtlichen Amt der BesGr. A 9 NBesG,
> Studienabschluss (Bachelor) der Öffentlichen Verwaltung, Öffentliches Management oder Betriebswirtschaftslehre in Verbindung mit einer entsprechenden zweijährigen beruflichen Tätigkeit und Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste,
> Abschluss an der Hochschule Osnabrück im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ (zum Zeitpunkt der Einstellung).
o Es besteht die Möglichkeit, die erforderliche sechsmonatige Einführungszeit bei der Polizeiakademie Niedersachsen abzuleisten und anschließend in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
Sollte eine sofortige Übernahme in ein Beamtenverhältnis noch nicht möglich sein, kann eine Einstellung, mit dem Ziel der späteren Verbeamtung, in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgen.
Sollten Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?
Erfahrungen im Bereich der Personalsachbearbeitung sowie fundierte Kenntnisse in den für die angegebenen Tätigkeiten einschlägigen Rechtsgebieten sind förderlich. Es wird zudem die Bereitschaft erwartet, sich im Rahmen der übertragenen Aufgaben weiter zu qualifizieren und das eigene Fachwissen auf einem aktuellen Stand zu halten. Des Weiteren sind PC-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen (Word, Excel) sowie die Bereitschaft, sich in weitere interne Programme einzuarbeiten, wünschenswert.
Eine hohe Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zur Teamarbeit sind für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung unabdingbar. Sie sollten weiterhin über Organisationstalent und Konfliktfähigkeit verfügen. Gute kommunikative Fähigkeiten sowie Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen werden vorausgesetzt. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zu flexiblem Arbeitseinsatz sowie die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten erwartet.
Verfahren
Es ist beabsichtigt bei wesentlicher Leistungsgleichheit mehrerer Bewerberinnen und/oder Bewerber strukturierte Auswahlgespräche vor einer Auswahlkommission durchzuführen. Daher wird um Mitteilung von in der kommenden Zeit geplantem Urlaub gebeten.
Das ist uns wichtig!
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. An der Beteiligung von Männern in diesem Verfahren besteht daher ein besonderes Interesse und sie werden ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf einen möglichen Grad der Behinderung (GdB) bzw. eine Gleichstellung hin, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden können.
Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind, unter Hinweis auf die besonderen dienstlichen Erfordernisse, individuelle Arbeitszeitmodelle und flexible Regelungen möglich.
Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die dazu beitragen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Überzeugen Sie sich von den Vorzügen der Polizeiakademie Niedersachsen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail unter dem Aktenzeichen 23.16.1–03041-D23/PersV/NI/35 bis zum 23.04.2026 an: persplan@pa.polizei.niedersachsen.de
Übersenden Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 8 MB).
Das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte bitten wir im Bewerbungsschreiben ausdrücklich zu erklären.
Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link
https://www.pa.polizei-nds.de/download/74198/DSGVO_Bewerbung.pdf