Beim Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück ist zum nächst möglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz für eine/n
„Schulsozialarbeiter/ Schulsozialarbeiterin“ (m/w/d)
neu zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst bis zum 31.02.2028 befristet. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Die
LBZH sind soziale Einrichtungen mit Schulen im Sinne des Niedersächsischen
Schulgesetzes und erbringen als überregionale Förderzentren Leistungen zur
Frühförderung, Beschulung sowie
Erziehung, Betreuung und Rehabilitation gehörloser, schwerhöriger und auditiv
verarbeitungs- und wahrnehmungsgestörter Kinder sowie Schülerinnen und Schüler.
Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist bewertet nach Entgeltgruppe S 12 TV-L.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Zum Ausgleich von Ferienzeiten ist die tatsächlich abzuleistende wöchentliche Arbeitszeit höher.
Die
schulische Sozialarbeit unterstützt in Ergänzung zur Kinder- und Jugendhilfe
beim Abbau von sozialen Benachteiligungen und stärkt das soziale Miteinander.
Die soziale Arbeit in schulischer
Verantwortung trägt mit ihren Angeboten auch dazu bei, Schülerinnen und
Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben sowie ein
erfolgreiches Absolvieren der Schullaufbahn zu ermöglichen.
Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte
- allen Schülerinnen und Schülern,
- Erziehungsberechtigten sowie
- Schulleitungen und Lehrkräften
an ihren Schulen zur Verfügung und verstärken die multiprofessionellen Teams. Dabei erfordert die Arbeit in der Schulsozialarbeit zwingend die Einhaltung einer professionellen Nähe & Distanz sowie die Beachtung der einschlägigen Bestimmungen und Dienstanweisungen zum Themenkomplex ‚Schutz des Kindeswohls‘. Die Mitarbeit in Gremien des LBZH OS, Netzwerken und Arbeitsgruppen ermöglicht den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern vernetztes kooperatives Arbeiten und trägt auch zur Erweiterung des Fachwissens bei.
Als berufliche Qualifikation wird ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit (Bachelor of Arts, Diplom oder vergleichbarer Abschluss) mit staatlicher Anerkennung gefordert.
Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Gebärdensprachkompetenz, mindestens das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens. Das Vorliegen bzw. das Erreichen dieser Kompetenzstufe ist Voraussetzung für die dauerhafte Weiterbeschäftigung.
Neben der beruflichen und fachlichen Qualifikation wird ein besonderes Maß an Einsatzfreudigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein sowie Organisations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit erwartet.
Zum Abbau einer Unterrepräsentanz im Sinne des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht und werden nach Maßgabe der Vorschriften des NGG bevorzugt berücksichtigt.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das LBZH Osnabrück in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen behinderter Menschen nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig personenbezogene Daten zu erheben. Durch Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir diese Daten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch speichern und verarbeiten. Inwieweit gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhobene personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Rechte in diesem Zusammenhang zustehen, ist unserem Internetauftritt zu entnehmen.
Eingangsbestätigungen bzw. Benachrichtigungen werden per E-Mail versandt. Sofern dies nicht gewünscht wird, ist ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Nähere Auskünfte zum Arbeitsplatz erteilt der Direktor unter Rufnummer 0541 / 9410-100 oder per E-Mail an markus.westerheide@lbzh-os.niedersachsen.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 27.02.2026 zu richten an
Dr. Markus Westerheide
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück
August-Hölscher-Str. 89
49080 Osnabrück.
Die Bewerbungsunterlagen können alternativ auch an die vorstehend genannte E-Mail-Adressegesandt werden.