Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) stellt zum 01.05. eines jeden Jahres bis zu 2
Vermessungsoberinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter (m/w/d)
in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 - erstes Einstiegsamt - der Fachrichtung „Technische Dienste“ (hier: Vermessungs- und Liegenschaftswesen) ein.
Im Rahmen des 13-monatigen Vorbereitungsdienstes wird den Anwärterinnen und Anwärtern eine fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung geboten. Grundlegende Kenntnisse in den Bereichen der allgemeinen und fachbezogenen Verwaltung, des Liegenschaftskatasters, der ländlichen Neuordnung, der Wertermittlung und Bodenordnung sowie der Landesvermessung und Geoinformationstechnologie werden an wechselnden Ausbildungsorten in Niedersachsen vermittelt. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung wird die Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst in der Landesverwaltung erworben. Diese Qualifikation ist eine anerkannte Ergänzung des Studiums und Voraussetzung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. später auf Lebenszeit.
Die Laufbahnausbildung wird in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) durchgeführt. Einstellungsbehörde ist jedoch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt: der Grundbetrag (Brutto) beträgt derzeit 1.269 Euro (Stand 01.03.2020). Aktuell gibt es darauf noch einen Zuschlag in Höhe von 50% (+ 634,-€).
Berufsbild der Landentwicklung und Bodenordnung
Die ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung) nach dem Flurbereinigungsgesetz ist ein wirksames Instrument, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen und die agrarstrukturellen Verhältnisse im ländlichen Raum zu verbessern. Aktuelle Flurbereinigungsverfahren verfolgen Belange zur Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben. Bei den zuletzt genannten Verfahren erfüllt die Flurbereinigung die Aufgabe, flächenbeanspruchende Planungen der öffentlichen Hand durch Bodenordnung und Bodenmanagement zu begleiten, die Landaufbringung sozialverträglich zu gestalten und Konflikte der Landnutzungsansprüche aufzulösen.
Flurbereinigungsbehörden sind in Niedersachsen die vier Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) mit ihren Geschäftsstellen (GS), die zurzeit ca. 280 Flurbereinigungsverfahren mit einer Gesamtfläche von 3.780 km2 bearbeiten.
Das Berufsfeld in der Landentwicklung bietet hervorragende Aussichten auf einen faszinierenden und vielseitigen Arbeitsplatz mit umfangreichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Aufgaben in einer Flurbereinigungsbehörde umfassen
Die Chancen für eine direkte Weiterbeschäftigung in der öffentlichen Verwaltung stehen zurzeit sehr gut. In den Flurbereinigungsbehörden des Landes Niedersachsen werden in den nächsten Jahren altersbedingt eine Vielzahl von Arbeitsplätzen frei, die aufgrund der Nachfrage von Bodenordnungsverfahren im ländlichen Raum nachbesetzt werden sollen.
Voraussetzungen / Qualifikation
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2 – erstes Einstiegsamt – in der niedersächsischen Landentwicklung ist ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang Vermessungswesen (Geodäsie) oder in einem vergleichbaren Studiengang mit entsprechenden Inhalten.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das:
Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 402
Postfach 243
30002 Hannover
Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines jeden Jahres.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Für fachliche Fragen: Frau Anja Stepputtis (Tel.: 0511/120-2186), anja.stepputtis@ml.niedersachsen.de
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren: Herr Ralf Drescher (Tel.: 0511/120-2364), ralf.drescher@ml.niedersachsen.de
Vermessungsoberinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter (m/w/d)
in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 - erstes Einstiegsamt - der Fachrichtung „Technische Dienste“ (hier: Vermessungs- und Liegenschaftswesen) ein.
Im Rahmen des 13-monatigen Vorbereitungsdienstes wird den Anwärterinnen und Anwärtern eine fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung geboten. Grundlegende Kenntnisse in den Bereichen der allgemeinen und fachbezogenen Verwaltung, des Liegenschaftskatasters, der ländlichen Neuordnung, der Wertermittlung und Bodenordnung sowie der Landesvermessung und Geoinformationstechnologie werden an wechselnden Ausbildungsorten in Niedersachsen vermittelt. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung wird die Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst in der Landesverwaltung erworben. Diese Qualifikation ist eine anerkannte Ergänzung des Studiums und Voraussetzung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. später auf Lebenszeit.
Die Laufbahnausbildung wird in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) durchgeführt. Einstellungsbehörde ist jedoch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt: der Grundbetrag (Brutto) beträgt derzeit 1.269 Euro (Stand 01.03.2020). Aktuell gibt es darauf noch einen Zuschlag in Höhe von 50% (+ 634,-€).
Berufsbild der Landentwicklung und Bodenordnung
Die ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung) nach dem Flurbereinigungsgesetz ist ein wirksames Instrument, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen und die agrarstrukturellen Verhältnisse im ländlichen Raum zu verbessern. Aktuelle Flurbereinigungsverfahren verfolgen Belange zur Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben. Bei den zuletzt genannten Verfahren erfüllt die Flurbereinigung die Aufgabe, flächenbeanspruchende Planungen der öffentlichen Hand durch Bodenordnung und Bodenmanagement zu begleiten, die Landaufbringung sozialverträglich zu gestalten und Konflikte der Landnutzungsansprüche aufzulösen.
Flurbereinigungsbehörden sind in Niedersachsen die vier Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) mit ihren Geschäftsstellen (GS), die zurzeit ca. 280 Flurbereinigungsverfahren mit einer Gesamtfläche von 3.780 km2 bearbeiten.
- ArL Braunschweig mit der GS in Göttingen
- ArL Leine-Weser in Hildesheim mit der GS in Sulingen
- ArL Lüneburg mit den GS in Bremerhaven und Verden
- ArL Weser-Ems in Oldenburg mit den GS in Aurich, Meppen und Osnabrück
Das Berufsfeld in der Landentwicklung bietet hervorragende Aussichten auf einen faszinierenden und vielseitigen Arbeitsplatz mit umfangreichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Aufgaben in einer Flurbereinigungsbehörde umfassen
- die Betreuung und Lenkung von Flurbereinigungsverfahren von der Idee bis zur Realisierung,
- die innovative Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und anderen Behörden an der Zukunft des ländlichen Raums,
- die vermessungstechnische Umsetzung der planerischen Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes im Innen- und Außendienst in der Orts- und Feldlage,
- Verhandlungen mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, sowie die Regelung von Rechten an Grundstücken.
Die Chancen für eine direkte Weiterbeschäftigung in der öffentlichen Verwaltung stehen zurzeit sehr gut. In den Flurbereinigungsbehörden des Landes Niedersachsen werden in den nächsten Jahren altersbedingt eine Vielzahl von Arbeitsplätzen frei, die aufgrund der Nachfrage von Bodenordnungsverfahren im ländlichen Raum nachbesetzt werden sollen.
Voraussetzungen / Qualifikation
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2 – erstes Einstiegsamt – in der niedersächsischen Landentwicklung ist ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang Vermessungswesen (Geodäsie) oder in einem vergleichbaren Studiengang mit entsprechenden Inhalten.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das:
Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 402
Postfach 243
30002 Hannover
Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines jeden Jahres.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Für fachliche Fragen: Frau Anja Stepputtis (Tel.: 0511/120-2186), anja.stepputtis@ml.niedersachsen.de
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren: Herr Ralf Drescher (Tel.: 0511/120-2364), ralf.drescher@ml.niedersachsen.de
Informationen
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsschluss:
Wir nehmen Ihre Bewerbung jederzeit entgegen!
Plätze:
2
Stellennummer
77397