Das Landesamt für Steuern Niedersachsen stellt laufend für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen
Volljuristinnen und Volljuristen (m/w/d)
als Regierungsrätin oder Regierungsrat in einem
Beamtenverhältnis auf Probe ein.
Die freien Stellen befinden sich an verschiedenen Standorten in Niedersachsen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für diese Stellen wird zentral vom Landesamt für Steuern Niedersachsen in Hannover durchgeführt. Steuerrechtliche Vorkenntnisse sind für eine Einstellung nicht erforderlich.
Wir bieten...
- Einstieg mit Traineeprogramm in einem Beamtenverhältnis auf Probe
Sie haben Ihr zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden und starten in den Beruf? Oder Sie haben bereits Berufserfahrung und möchten neue Wege gehen? Sie haben aber keine steuerrechtlichen Kenntnisse? Egal.
Alle neu eingestellten Juristinnen und Juristen, sowohl Job Starter wie Job Changer absolvieren ein umfassendes Traineeprogramm. Über mehrere Monate wechseln sich prüfungsfreie Lehrgänge mit Praxisphasen im Finanzamt ab. So machen wir Sie fit im Steuerrecht und vermitteln Ihnen alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie für Ihre zukünftige Aufgabe benötigen. Und das bei voller Bezahlung ab dem ersten Tag! - Vielfältiges Aufgabengebiet mit Personalverantwortung
Nach Absolvierung des 15 - monatigen Traineeprogramms übernehmen Sie die Leitung eines Sachgebiets in einem Finanzamt. Als Sachgebietsleitung erwartet Sie ein Mix aus fachlicher Arbeit, Personalführung und Organisation. Als Sachgebietsleitung treffen Sie Entscheidungen, übernehmen Verantwortung, steuern und organisieren Arbeitsprozesse, informieren Ihr Team und Ihre Vorgesetzten und wenden Ihre juristische Expertise bei anspruchsvollen und komplexen Sachverhalten an. - Individuelle Personalentwicklung
Aufgrund unserer Größe bieten sich Ihnen in der Steuerverwaltung vielfältige Verwendungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Bereits im Traineeprogramm lernen Sie unterschiedliche Arbeitsbereiche kennen und können so einschätzen, wo Ihre Neigungen und Stärken liegen. Mit einer gezielten Personalentwicklung sorgen wir dann dafür, dass Sie sich entsprechend Ihrer Ziele weiter entwickeln. Wenn Sie möchten, können Sie bei entsprechender Flexibilität bereits nach wenigen Jahren eine herausgehobene Führungsposition erreichen. Zum Beispiel als Leitung eines Finanzamts. Und das bei fairer und transparenter Bezahlung, geregelten, flexiblen Arbeitszeiten mit elektronischer Zeiterfassung, 30 Tagen Jahresurlaub und einem Einstiegsgehalt von rund 3.500 € netto. Und mit unseren 59 Finanzämtern, dem Landesamt für Steuern Niedersachsen mit Standorten in Hannover und Oldenburg sowie dem Finanzministerium haben wir bestimmt auch einen Einsatzort in Ihrer Nähe.
- Juristin oder Jurist mit der Befähigung zum Richteramt
- überdurchschnittliche juristische Kenntnisse (mindestens die Note „befriedigend“ im ersten und zweiten Staatsexamen)
- Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis zum Land Niedersachsen
Bitte beachten Sie, dass in Niedersachsen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nur eingestellt werden kann, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.
Ihre Bewerbung sollte bitte folgende Unterlagen enthalten:
- An-, bzw. Motivationsschreiben, ggfs. mit Angabe eines regionalen Verwendungswunsches
- Lebenslauf Zeugnisse der beiden Staatsexamina
- Lichtbild (freiwillig)
- Hochschulzugangberechtigung
- Arbeitszeugnisse oder bei Berufseinstieg Zeugnisse der Ausbildungsstationen im Referendariat
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Für das Bewerbungsverfahren beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Die Niedersächsische Landesverwaltung strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Männer ganz ausdrücklich zu entsprechenden Bewerbungen aufgefordert.
Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besondere Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
Freundliche Grüße Ihre Steuerverwaltung!