Amtsgericht Bad Iburg

Amtsgericht Bad Iburg

Amtsgericht Bad Iburg

Dienststelle
Amtsgericht Bad Iburg
Das Amtsgericht Bad Iburg ist als Gericht erster Instanz primär für die Entscheidung von Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig.
Funktionell gehören wir zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Örtlich sind für die die Gebiete der Gemeinden Bad Iburg, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Dissen, Georgsmarienhütte, Glandorf, Hagen a. TW. und Hilter zuständig.
Die Räume des Amtsgerichts befinden sich im Klostertrakt der Doppelanlage von Schloss und ehemaliger Benediktinerabtei Iburg. Vom 11. bis Ende des 17. Jahrhunderts residierten hier die Bischöfe von Osnabrück. 1534 wurden im Burgfried die Widertäufer inhaftiert und vom damaligen Gogericht zum Tode verurteilt. 1668 wurde Sophie Charlotte im Iburger Schloss geboren, die später als Ehefrau von Friedrich I. erste Königin in Preußen wurde.
Zurzeit arbeiten bei uns acht Richterinnen/Richter, sieben Rechtspflegerinnen/Rechtspflege, 20 Angestellte und Beamtinnen/Beamte der mittleren Beschäftigungsebene, drei Wachtmeisterinnen/Wachtmeister und vier Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher. Regelmäßig bilden wir Rechtspflegeranwärterinnen/Rechtspflegeranwärter und Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendar bei uns aus.
Unsere Aufgaben sind vielfältig. Im Jahr verhandeln und erledigen wir rund 750 Zivil-, 800 Straf- und 600 Familiensachen. Wir bearbeiten außerdem Landwirtschaftssachen, Grundbuchsachen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder kümmern uns um einen gesetzlichen Betreuer, wenn jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Zahlen Schuldner ihre (titulierten) offenen Rechnungen nicht freiwillig, kümmern wir bzw. unsere Gerichtsvollzieher sich um deren zwangsweise Durchsetzung.
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Mehr zu uns und unseren Aufgaben finden Sie auch auf unserer
Homepage
Informationen
Adresse:
Amtsgericht Bad Iburg
Schloß
49186 Bad Iburg
Schloß
49186 Bad Iburg
Telefon:
+49 5403 73020
Telefax:
+49 5403 7302100
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