Berufsinformation
Justizfachwirtin/ Justizfachwirt (m/w/d)
- zu Recht eine gute Berufswahl
Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger: sie nehmen Anträge an, erteilen Auskünfte und händigen Dokumente aus. Aber nicht nur deswegen sind sie in der Justiz unverzichtbar. Auch intern nehmen die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in den Abteilungen der Fachgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch und Register. Die Ausbildung beinhaltet insgesamt drei Praxisphasen in den Ausbildungsgerichten und zwei Lehrgänge, die sich untereinander abwechseln.
Typische Aufgaben: Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
- sind erste Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger
- verwalten Akten, fertigen Schriftstücke an und nehmen Anträge auf
- erfassen die Gerichtskosten und ziehen diese ein
- führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen
- verteilen selbständig vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen
- berechnen Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
Fakten
- über einen Sekundarabschluss I oder einen Hauptschulabschluss nebst einer für den Beruf förderlichen Berufsausbildung verfügst oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
- Lust hast, mit uns den Weg der Digitalisierung zu beschreiben
- gern mit Menschen umgehst und kontaktfreudig bist
- die Herausforderung, Probleme zu lösen, gern annimmst und gut kommunizieren kannst
- motiviert bist, bei Gerichtsverhandlungen Protokolle zu führen
- Hand in Hand mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern arbeiten möchtest
- belastbar bist und eine professionelle Distanz wahren kannst
Zweieinhalb Jahre
1.359,- € (während der Ausbildung)
Anfangsgehalt nach der Ausbildung: Besoldungsgruppe A6
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