Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger: sie nehmen Anträge an, erteilen Auskünfte und händigen Dokumente aus. Aber nicht nur deswegen sind sie in der Justiz unverzichtbar. Auch intern nehmen die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in den Abteilungen der Fachgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch und Register. Die Ausbildung beinhaltet insgesamt drei Praxisphasen in den Ausbildungsgerichten und zwei Lehrgänge, die sich untereinander abwechseln.
Typische Aufgaben: Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
sind erste Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger
verwalten Akten, fertigen Schriftstücke an und nehmen Anträge auf
erfassen die Gerichtskosten und ziehen diese ein
führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen
verteilen selbständig vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen
berechnen Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
Fakten
Dieser Beruf ist für Dich geeignet, wenn Du
über einen Sekundarabschluss I oder einen Hauptschulabschluss nebst einer für den Beruf förderlichen Berufsausbildung verfügst oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
Lust hast, mit uns den Weg der Digitalisierung zu beschreiben
gern mit Menschen umgehst und kontaktfreudig bist
die Herausforderung, Probleme zu lösen, gern annimmst und gut kommunizieren kannst
motiviert bist, bei Gerichtsverhandlungen Protokolle zu führen
Hand in Hand mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern arbeiten möchtest
belastbar bist und eine professionelle Distanz wahren kannst
Dauer der Ausbildung
Zweieinhalb Jahre
Höhe der Vergütung (brutto)*
1.409,- € (während der Ausbildung)
Anfangsgehalt nach der Ausbildung: Besoldungsgruppe A6