Dienststelle

Amtsgericht Stadthagen

Das Amtsgericht Stadthagen ist als Gericht erster Instanz für die Entscheidung in Zivil- und Strafverfahren sowie in Familiensachen zuständig. Ein Großteil der gerichtlichen Aufgaben betrifft außerdem die sogenannte „Freiwillige Gerichtsbarkeit“. Dazu gehören u.a. Grundbuch-, Nachlass-, Vollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Betreuungssachen.

Neben diesen klassischen Aufgabengebieten hat das Amtsgericht Stadthagen folgende besondere Zuständigkeiten: Registergericht des Landgerichtsbezirks Bückeburg.

In unserem Gericht arbeiten insgesamt ca. 50 Kolleginnen und Kollegen, die als Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte bzw. Justizangestellte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister tätig sind.

Regelmäßig bilden wir Anwärterinnen/Anwärter für das Amt der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare sowie in Registersachen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei uns aus.

Gerne gewähren wir auch Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten einen Blick hinter die Kulissen unseres Gerichts.

Mehr zu uns und unseren Aufgaben finden Sie auch auf unserer Homepage. Informationen zu den vielseitigen Ausbildungs- und Stellenangeboten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften finden Sie zusätzlich unter Karriereportal Justiz Niedersachsen – Stark für Gerechtigkeit (stark-fuer-gerechtigkeit.de).

Informationen

Adresse:
Amtsgericht Stadthagen
Enzer Str. 12
31655 Stadthagen
Telefon:
+49 5721 7860
Telefax:
+49 5721 78679

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