Dienststelle
Niedersächsische Staatskanzlei
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm, sozusagen als sein "Ministerium", die Staatskanzlei zur Verfügung. Sie unterstützt ihn bei der Leitung der Geschäfte der Landesregierung und stellt den Informationsaustausch zwischen der Regierung und den Ministerien sicher. Die Staatskanzlei koordiniert unter Beachtung der Ressortverantwortung die Aufgaben der Ministerien, die unter ihrer Führung zentrale Regierungsvorhaben konzipieren, planen und durchführen. Im Rahmen der Außenvertretung des Landes durch den Ministerpräsidenten hält die Staatskanzlei Kontakt zu den anderen Bundesländern und zum Bund.
Weitere Aufgaben sind die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Landesregierung, die internationale Zusammenarbeit des Landes, die Medienpolitik mit der Rechtsaufsicht über die Landesmedienanstalt und den Angelegenheiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das Verfassungsrecht und die Organisation der Landesregierung, sowie die Fach- und Dienstaufsicht über die Landesarchivverwaltung. Ferner ist die Staatskanzlei für protokollarische und konsularische Angelegenheiten verantwortlich.
Die Verfassung gibt dem Ministerpräsidenten außerdem das Recht, Straftäter zu begnadigen, Entscheidungen dieser Art werden ebenfalls in der Staatskanzlei vorbereitet.
Um die besonders "ehrenvollen" Aufgaben der Staatskanzlei kümmert sich das Ordensreferat: Hier gehen die Vorschläge für Auszeichnungen, Ehrungen und Orden ein. Übrigens eines der Landesorgane, über dessen Post sich noch nie jemand beschwert hat.
Informationen
Planckstr. 2
30169 Hannover