Dienststelle
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
(Untere Behörde des Landes Niedersachsen)
Errichtung am 01.08.1949 aufgrund einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung der Länder Niedersachsen und Bremen
Aufsicht:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hannover) sowie Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Wirtschaft (Bremen)
Zuständigkeit:
Zuständig für die Fischereiverwaltung und -aufsicht zwischen Hamburg und der niederländischen Grenze (wegen der Zentralität ist das Amt deshalb in Bremerhaven ansässig)
Außenstellen:
Zwecks Ausübung der (Aufsichts-)Aufgaben gehören dem Amt jeweils eine Außenstelle in Bremerhaven, Cuxhaven und Norddeich an, denen jeweils ein Fischereiaufsichtsfahrzeug (Boot bzw. Schiff) zugeordnet ist
Aufgaben:
Fischereiaufsicht, hierbei insbesondere Kontrolle auf Einhaltung der nationalen und internationalen Fischereivorschriften wie z. B. Netzmaschenöffnungsweiten, Fischlängen, Fangbegrenzungen für quotierte Fischarten etc., Kontrolle der "Weserfischer" auf Erwerb des Erlaubnisscheins, Einhaltung der Art und Menge der erlaubten Fanggeräte usw.
Abgleich der Logbuchscheine mit den Abrechnungen der Abnehmer (sog. Plausibilitätsprüfung)
(Untere Behörde des Landes Niedersachsen)
Errichtung am 01.08.1949 aufgrund einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung der Länder Niedersachsen und Bremen
Aufsicht:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hannover) sowie Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Wirtschaft (Bremen)
Zuständigkeit:
Zuständig für die Fischereiverwaltung und -aufsicht zwischen Hamburg und der niederländischen Grenze (wegen der Zentralität ist das Amt deshalb in Bremerhaven ansässig)
Außenstellen:
Zwecks Ausübung der (Aufsichts-)Aufgaben gehören dem Amt jeweils eine Außenstelle in Bremerhaven, Cuxhaven und Norddeich an, denen jeweils ein Fischereiaufsichtsfahrzeug (Boot bzw. Schiff) zugeordnet ist
Aufgaben:
Fischereiaufsicht, hierbei insbesondere Kontrolle auf Einhaltung der nationalen und internationalen Fischereivorschriften wie z. B. Netzmaschenöffnungsweiten, Fischlängen, Fangbegrenzungen für quotierte Fischarten etc., Kontrolle der "Weserfischer" auf Erwerb des Erlaubnisscheins, Einhaltung der Art und Menge der erlaubten Fanggeräte usw.
Abgleich der Logbuchscheine mit den Abrechnungen der Abnehmer (sog. Plausibilitätsprüfung)
Informationen
Adresse:
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Telefon:
0471 972540
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