Stellenangebot

Juristin/Jurist (m/w/d)

Heute Jurist und morgen Polizist. Das geht nicht?
Doch, das geht! Bei uns! In Niedersachsen!
 
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sucht für die Verwendung in der Polizei des Landes Niedersachsen Nachwuchskräfte mit der Befähigung zum Richteramt in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt zunächst als Polizeirätin oder Polizeirat (A 13) für die Fachrichtung „Polizei“.

Wir bieten Ihnen:
  • Vielfältige und spannende Einsatzmöglichkeiten, die grundsätzlich auch mit einem hohen Maß an Führungsverantwortung einhergehen, wie z.B. als Leiterin oder Leiter einer Polizeidienststelle, eines Dezernates oder in vergleichbaren Führungsfunktionen. Selbstverständlich bestehen die üblichen Aufstiegsmöglichkeiten.
  • Darüber hinaus qualifizieren wir Sie im Rahmen Ihrer Einführungszeit unter anderem durch fachpraktische und polizeiorientierte Verwendungen sowie der Teilnahme an einem Studienkurs an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster – Hiltrup und befähigen Sie damit, herausgehobene Führungsfunktionen der Polizei auszuüben.
  • In Ihrer Einführungszeit werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben umfangreich und intensiv vorbereitet. Während dieser Zeit lernen Sie die Polizei und Ihre neuen Aufgaben u.a. durch Verwendungen im Landespolizeipräsidium des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und in den Polizeibehörden des Landes kennen und nehmen an diversen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Bereitschaft zur anschließenden landesweiten Verwendung wird vorausgesetzt, da der Einsatz in der Polizei Niedersachsen bedarfsorientiert erfolgt, aber nach Möglichkeit auch an Ihren Interessen ausgerichtet ist.
  • Ferner haben Sie als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter des Landes Niedersachsen Anspruch auf Heilfürsorge.
  • Neben einem anspruchsvollen Arbeitsplatz bietet die Polizei des Landes Niedersachsen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung.
Für diese neue Ausrichtung und die damit verbundene ungewöhnliche Vielfalt an Herausforderungen, Verwendungen und Aufgaben suchen wir leistungsstarke, aufgeschlossene Juristinnen und Juristen mit
  • überdurchschnittlichen juristischen Kenntnissen (im ersten und zweiten Staatsexamen wird mindestens die Note „befriedigend“ vorausgesetzt. Eine Abweichung von diesen Noten ist möglich, wenn mehrjährige berufliche Erfahrungen im Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes nachgewiesen werden können),
  • vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts,
  • überzeugenden kommunikativen Fähigkeiten,
  • ausgeprägter sozialer Kompetenz,
  • Initiative und der Bereitschaft, Verantwortung in einem Team zu übernehmen,
  • einem besonderen Interesse an einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen und fortschrittlichen Polizei.
Um den Herausforderungen einer Führungsposition gerecht werden zu können, sollten Sie neben einem adäquaten mündlichen und schriftlichen Ausdruckvermögen eine selbstständig handelnde und durchsetzungsfähige Persönlichkeit mit einem ausgeprägten Bewusstsein für eine situationsangemessene Aufgabenkoordination mitbringen. Erwünscht ist ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit sowie Überzeugungskompetenz, verbunden mit einem engagierten, selbstsicheren und souveränen Auftreten.
Sowohl in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch in der Aufgabenwahrnehmung gemeinsam mit diesen wird ein umsichtiges und stets verantwortungsvolles sowie entscheidungsfreudiges Agieren mit dem Wissen um die eigenen Kompetenzen unter Berücksichtigung der grundlegenden Werte der Polizeiarbeit vorausgesetzt. Als Bewerberin/Bewerber sollten Sie auch in Stress- und Belastungssituationen über ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen verfügen und offen für eine Weiterentwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen Ihrer Verwendung sein.

Die Höchstaltersgrenze für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst Niedersachsen liegt grundsätzlich bei 35 Jahren, Ausnahmen sind in Einzelfällen gemäß § 3 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei möglich. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nicht mehr zwingend erforderlich. Bei einer Körperlänge von weniger als 163 cm ist ein gesondertes Testverfahren zu durchlaufen, um nachzuweisen, dass durch die Körperlänge keine Einschränkung bei der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben vorliegt.

In einem Eignungsauswahlverfahren im Hinblick auf die vollzugspolizeilichen Verwendungsmöglichkeiten müssen Sie einen 3000m-Lauf absolvieren und die Polizeidiensttauglichkeit medizinisch nachweisen können (siehe Erläuterungen). Zudem wird im Rahmen eines Assessment-Centers Ihre Eignung für den Polizeiberuf abschließend überprüft.

Im Rahmen des 3000m-Laufs müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 19:30 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 16:30 Minuten erreichen. Der Lauf findet ausnahmslos im Freien statt. Werden die geforderten Zeiten überschritten, erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Bei medizinischen Fragen im Hinblick auf die Polizeidiensttauglichkeit steht Ihnen beim Rechtsmedizinischen Dienst Süd (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen), Herr Dr. Christian Schucht (Telefon: 0551-491 2071) zur Verfügung.

Bitte bewerben Sie sich jederzeit online über den Link am Ende des Textes!

Durch Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Sollten Sie sich nicht online bewerben, beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden. Übersenden Sie daher bei einer postalischen Bewerbung keine Originale und verzichten auf die Nutzung von Bewerbungsmappen. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
 
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Referat 25 -
Lavesallee 6
30169 Hannover
 
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport strebt auch in allen Bereichen und Positionen der Polizei an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Frauen ganz ausdrücklich zu entsprechenden Bewerbungen ermuntert.

Erläuterungen:
Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit bitten wir um eine freiwillige Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens zugesandt.

Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:
  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Labortest Blut und Urin
  • Drogentest
  • Größe und Gewicht
  • Zahnstatus
  • Lungenfunktionstest
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Körperliche Untersuchung
Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen, zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG wie auch auf das Studium regelmäßig Ausdauersport zu betreiben.
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Informationen

Dienststellen:
  • Nds. Ministerium für Inneres und Sport 30159 Hannover
Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
03043-7-1/20
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 13(LG2,2.E)
Bewerbungsschluss:
30.09.2024
Stellenumfang:
1
Plätze:
2
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
74475
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