Beim Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück sind ab dem 01.08.2025 (ggf. auch früher) mehrere Dienstposten/Arbeitsplätze für
Lehrkräfte (m/w/d)
in der Abteilung „Allgemein bildende Schule“ (Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören)
neu zu besetzen.
Die Dienstposten/Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Bewerben können sich Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik, insbesondere in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Beeinträchtigungen des Hörens, der Sprache und des Sprechens, des schulischen Lernens und/oder des Verhaltens. Bewerberinnen und Bewerber mit einer ergänzenden Lehrbefähigung für die Unterrichtsfächer Deutsch oder Englisch oder ein Unterrichtsfach aus dem Bereich Naturwissenschaften werden bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus können sich auch Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einer Lehrbefähigung an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
Eine Weiterbildungsbereitschaft zum Erwerb der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte wird begrüßt. Die Lehrbefähigung eröffnet den Zugang für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (Studienrat/Studienrätin).
Die LBZH sind soziale Einrichtungen mit Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes und erbringen als überregionale Förderzentren Leistungen zur Frühförderung, Beschulung sowie Erziehung, Betreuung und Rehabilitation gehörloser, schwerhöriger und auditiv verarbeitungs- und wahrnehmungsgestörter Kinder und Schülerinnen / Schüler.
Der Einsatz erfolgt überwiegend in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören (Sekundarstufe I). Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Übernahme von Außendiensttätigkeiten in der Hörfrühförderung bzw. im Mobilen Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen erwartet, soweit die fachliche Eignung vorliegt.
Neben der erforderlichen pädagogischen Qualifikation wird ein hohes Maß an Einsatzfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Organisationsgeschick sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen behinderter Menschen nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung anzugeben und entsprechend nachzuweisen.
Das LBZH Osnabrück strebt den Abbau einer Unterrepräsentanz im Sinne des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) an. Bewerbungen von Männern sind besonders erwünscht und werden nach Maßgabe des NGG bevorzugt berücksichtigt.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig personenbezogene Daten zu erheben. Durch Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir diese Daten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch speichern und verarbeiten. Inwieweit gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhobene personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Rechte in diesem Zusammenhang zustehen, ist unserem Internetauftritt zu entnehmen.
(http://www.lbzh-os.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/impressum_datenschutzerklaerung/impressum-151259.html)
Lehrkräfte (m/w/d)
in der Abteilung „Allgemein bildende Schule“ (Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören)
neu zu besetzen.
Die Dienstposten/Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Bewerben können sich Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik, insbesondere in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Beeinträchtigungen des Hörens, der Sprache und des Sprechens, des schulischen Lernens und/oder des Verhaltens. Bewerberinnen und Bewerber mit einer ergänzenden Lehrbefähigung für die Unterrichtsfächer Deutsch oder Englisch oder ein Unterrichtsfach aus dem Bereich Naturwissenschaften werden bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus können sich auch Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einer Lehrbefähigung an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen oder an Gymnasien bewerben.
Eine Weiterbildungsbereitschaft zum Erwerb der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte wird begrüßt. Die Lehrbefähigung eröffnet den Zugang für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (Studienrat/Studienrätin).
Die LBZH sind soziale Einrichtungen mit Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes und erbringen als überregionale Förderzentren Leistungen zur Frühförderung, Beschulung sowie Erziehung, Betreuung und Rehabilitation gehörloser, schwerhöriger und auditiv verarbeitungs- und wahrnehmungsgestörter Kinder und Schülerinnen / Schüler.
Der Einsatz erfolgt überwiegend in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören (Sekundarstufe I). Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Übernahme von Außendiensttätigkeiten in der Hörfrühförderung bzw. im Mobilen Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen erwartet, soweit die fachliche Eignung vorliegt.
Neben der erforderlichen pädagogischen Qualifikation wird ein hohes Maß an Einsatzfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Organisationsgeschick sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen behinderter Menschen nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung anzugeben und entsprechend nachzuweisen.
Das LBZH Osnabrück strebt den Abbau einer Unterrepräsentanz im Sinne des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) an. Bewerbungen von Männern sind besonders erwünscht und werden nach Maßgabe des NGG bevorzugt berücksichtigt.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig personenbezogene Daten zu erheben. Durch Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir diese Daten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch speichern und verarbeiten. Inwieweit gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhobene personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Rechte in diesem Zusammenhang zustehen, ist unserem Internetauftritt zu entnehmen.
(http://www.lbzh-os.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/impressum_datenschutzerklaerung/impressum-151259.html)
Eingangsbestätigungen bzw. Benachrichtigungen werden per E-Mail versandt. Sofern dies nicht gewünscht wird, ist ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 07.03.2025 zu richten an
Dr. Markus Westerheide
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück
August-Hölscher-Str. 89
49080 Osnabrück
oder per E-Mail an Markus.Westerheide@lbzh-os.niedersachsen.de.
Nähere Auskünfte zum Dienstposten/Arbeitsplatz erteilt auf Anfrage der Abteilungsleiter (Schulleitung) Herr StD Rhode unter Rufnummer 0541/9410-110 oder per E-Mail an malte.rhode@lbzh-os.
niedersachsen.de.
Informationen
Dienststellen:
Einstellungsdatum:
01.08.2025
Meldeaktenzeichen:
03041-FöS/2025 Lehrkräfte FöS Hören (AbS)
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
A 13(LG2,1.E), E 13, A 13(LG2,2.E)
Bewerbungsschluss:
07.03.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
4
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
107671