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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Islamismus

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Person zur

Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (m/w/d) Islamismus
-Bachelorstudium der Orientalistik/Islamwissenschaft/Nahoststudien-
Entgeltgruppe 11 TV-L

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Zentralen Kriminaldienst, Kriminalfachinspektion 4, der Polizeidirektion Hannover der Arbeitsplatz „Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Islamismus (m/w/d)“ zu besetzen.
 
Die Diensträume befinden sich in der Waterloostr. 9, 30169 Hannover, und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
 
Bewerbungsfrist: 07.04.2025

Wer wir sind
Die Polizeidirektion Hannover ist eine Polizeibehörde des Landes Niedersachsen und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Hannover. Sie ist für die Kriminalitätsbekämpfung und die Verkehrssicherheitsarbeit in der Stadt Hannover und im Umland auf einer Gesamtfläche von etwa 2 300 Quadratkilometern zuständig. Insgesamt leben in der Region Hannover mehr als 1,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In der Polizeidirektion Hannover versehen, aufgegliedert auf vier Polizeiinspektionen, den Zentralen Kriminaldienst und die Stabsdienststellen mehr als 3700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst.
 
Die Polizeidirektion Hannover ist verantwortlich für den Schutz der inneren Sicherheit und Ordnung. Sie ist zuständig für die Abwehr von Gefahren, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Verkehrssicherheitsarbeit sowie die Kriminalitätsbekämpfung.
Ihr Arbeitsbereich ist ein wichtiger und spannender Teil dieser Aufgabe.
 
Die Kriminalfachinspektion 4 (KFI 4) nimmt die Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes wahr. Die Zuständigkeit umfasst die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität in Stadt und Region Hannover. Sowohl Ermittlungen zu Straftaten mit religiöser Ideologie (z. B. islamistischer Extremismus und Terrorismus) als auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Teil des Aufgabengebietes. Dabei unterstützen u.a. WissenschaftlerInnen die polizeiliche Arbeit.
 
Wir können Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre, in der offene Kommunikation und persönliche Wertschätzung im täglichen Miteinander keine Floskeln sind, bieten.
 
Die Polizei Niedersachsen ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert.

Ihre Aufgaben
Der Arbeitsplatz „Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Islamismus (m/w/d)“ umfasst u. a. folgende Aufgabenfelder:
  • Aus- und Bewertung von Text-, Bild- u. Audioinhalten, Internetrecherche (u. a. in soz. Netzwerken) im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus sowie die Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten und deren mündliche Vertretung vor Gericht
  • Bewertung von Verhaltensweisen unter Berücksichtigung kultureller und religiöser sowie phänomenspezifischer Hintergründe
  • Aus- und Fortbildung für die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter zum Thema „Islamismus“
  • Anlassbezogene Mitwirkung an gefahrenabwehrrechtlichen oder strafprozessualen Maßnahmen (z. B. Durchsuchungen und Befragungen)
  • Teilnahme an landes- u. bundesweiten Arbeitskreisen und Tagungen
Ihr Anforderungsprofil
Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (mindestens Bachelorgrad) mit mindestens einer durch erfolgreichen Abschluss belegten Fächerwahl innerhalb der Orientalistik, Islamwissenschaft oder anderer geisteswissenschaftlicher Studiengänge mit Schwerpunkt Nahost.
 

Von Ihnen werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
  • Nachgewiesene gute Kenntnisse des Hocharabischen
  • Gutes mündliches Ausdrucks-/Verständigungsvermögen in gesprochenem Arabisch
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Vertieftes Wissen über das Themenfeld „Islamismus“
  • Gute Kenntnisse über das Themenfeld „Radikalisierung“
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit dem Internet und sozialen Medien
  • Bereitschaft, sich grundlegend in die polizeiliche Vorgehens- und Arbeitsweise einzuarbeiten und auf polizeiliche Lagen zeitlich flexibel zu reagieren
  • Hohe Belastbarkeit und Stressstabilität
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Stilistische Sicherheit beim Verfassen von Texten
  • Wünschenswert sind Vortragsaffinität und ggfs. Vortragserfahrung
Wir bieten Ihnen
  • Eine interessante, sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Polizei Niedersachsen im öffentlichen Dienst
  • Regelgehalt der Entgeltgruppe 11 TV-L (4.064,54 Euro/Stufe 1, nach 1 Jahr 4.323,79 Euro/Stufe 2), zum Jahresende eine Sonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL)
  • Bei einschlägiger Berufserfahrung kann ggfs. eine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit gemäß § 16 Abs. 2 TV-L erfolgen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, ist eine Eingruppierung in die EG 11, Stufe 3, TV-L (4.619,10 Euro brutto) möglich.
  • Work-Life-Balance: 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, flexible Arbeitszeitgestaltung, Überstundenausgleich, Möglichkeit von Homeoffice
  • Einen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbaren Arbeitsplatz und ein Jobticket
  • Ein betriebliches Gesundheitsmanagement und Sportangebote
Verfahren
Im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt nach Prüfung des Anforderungsprofils eine Vorauswahl anhand der eingereichten Unterlagen.
 
Die arabischen Sprachkenntnisse sind im Rahmen eines schriftlichen Tests nachzuweisen, welcher bei der Polizeidirektion Hannover durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Bestehen ist ein weiteres, abschließendes Auswahlverfahren geplant.
 
Es ist beabsichtigt, im April/Mai 2025 strukturierte Auswahlgespräche durchzuführen. Sollten Sie Interesse an einer eintägigen Hospitation im ZKD haben, bitten wir Sie, dies im Rahmen Ihrer Bewerbung mit anzugeben.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitsplatz vorbehaltlich einer erfolgreich verlaufenden Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 Abs. 2 Nds. SÜG besetzt wird.

Das ist uns noch wichtig!
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,8 Stunden. Der Arbeitsplatz ist mit einer Mindeststundenanzahl von 20 Stunden teilzeitgeeignet.
 
Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind individuelle Arbeitszeitmodelle und flexible Regelungen möglich. Jedoch kann es vorkommen, dass das polizeiliche Einsatzaufkommen, in begründeten Einzelfällen, ihre Mitarbeit auch außerhalb der Regelarbeitszeit erfordert. Die Leistung von Bedarfsdiensten oder die Besetzung einer Rufbereitschaft kann erforderlich sein und wird vorausgesetzt.

Bei erfolgreicher Bewerbung von Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Konkretisierung der wahrzunehmenden Aufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen sowie des tatsächlichen Arbeitsvolumens.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, uns bereits in Ihrem Bewerbungsschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung/Gleichstellung zu geben.
 
Im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes sind wir bestrebt, eine Erhöhung des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen und Positionen zu erreichen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
 
Die Polizeidirektion Hannover fördert die kulturelle Vielfalt, daher werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationsbiografien oder ausländischer Herkunft besonders begrüßt.

Bewerben Sie sich
Ihre Bewerbung sollte ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Nachweise (Berufsabschluss, Urkunden, Fortbildungsnachweise etc.) enthalten.
 
Bewerbungen bitte ich bevorzugt über das Onlinebewerbungsmodul unter dem Link am Ende des Textes einzureichen.
 
Alternativ können Sie sich auch per E-Mail bewerben. Hierfür übersenden Sie uns Ihre Bewerbung bitte in einem einzigen PDF-Dokument mit einer Größe von maximal 4 MB unter der Angabe der Kennziffer „Islamismus“ an: personal-verwaltungsplanung@pd-h.polizei.niedersachsen.de
 
Sie können Ihre Bewerbung auch postalisch an uns senden:
Polizeidirektion Hannover, Dezernat 13, 13.2, Waterloostr. 9, 30169 Hannover.
 
Wir bitten Sie, uns in diesem Fall nur Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Die zugesandten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
 
Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte Ihr Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Kontaktdaten der Ansprechperson in der zugehörigen Personalstelle.
 
Zur Vorbereitung und anschließenden Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden durch das Dezernat 13 der Polizeidirektion Hannover Ihre Daten erhoben. Nähere Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter
https://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/beruf_und_karriere/stellenangebote/

Wir freuen uns auf Sie!
Für weitere Informationen zum arbeitsplatzbezogenen Aufgabenfeld steht Ihnen im ZKD, KFI 4, Herr Bäck unter der Rufnummer 0511/109-5431. Bei Fragen zum Auswahlverfahren steht im Dezernat 13, 13.2, Herr Fischer unter der Rufnummer 0511/109-1328 zur Verfügung.
Zur Vorbereitung und anschließenden Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden durch das Dezernat 13 der Polizeidirektion Hannover Ihre Daten erhoben. Nähere Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter
https://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/beruf_und_karriere/stellenangebote/
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Informationen

Einstellungsdatum:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen:
Islamismus
Besoldungs-/Entgeltgruppe:
E 11
Bewerbungsschluss:
07.04.2025
Stellenumfang:
1
Plätze:
1
Befristung:
unbefristet
Stellennummer
108244
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