Regierungsräte

Wir bieten den etwas anderen Job

Sie lieben es zu organisieren und Verantwortung zu übernehmen? Sie möchten sich mit vielen verschieden Rechtsgebieten beschäftigen? Sie können sich vorstellen Personal zu führen? Dann sind Sie bei uns Richtig! Werden Sie Teil der Steuerverwaltung und lassen sich als Regierungsrätin oder Regierungsrat mit unserem zweijährigen Traineeprogramm für Ihre Aufgabe als Führungskraft fi t machen. Und das bei voller Bezahlung ab dem ersten Tag!

In der Steuerverwaltung erwartet Sie eine sinnvolle Tätigkeit mit Eigenverantwortung und Karrierechancen mit der Garantie eines sicheren Arbeitsplatzes. Gleichzeitig bieten sich Ihnen aber auch eine Vielzahl von unterschiedlichsten Einsatzbereichen mit der Möglichkeit, sich im Laufe des Berufslebens neuen Herausforderungen stellen zu können.

Wir bieten nicht den klassischen juristischen Einstiegsberuf mit langen Aktenstudien, Überstunden und Recherchearbeit, sondern ein Mix aus fachlicher Arbeit, Organisation und Personalführung. Denn als Juristin oder Jurist in der Steuerverwaltung sind Sie immer auch Führungskraft.

Für diese Aufgaben suchen wir engagierte Persönlichkeiten, die neben juristischem Wissen auch wirtschaftliches Verständnis mitbringen, lösungsorientiert arbeiten und bereits über gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten sowie Organisationstalent verfügen. Steuerrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Damit Sie eine gute Führungskraft werden, nehmen wir uns Zeit für Sie! Mit der Einstellung absolvieren Sie - gemeinsam mit anderen Juristinnen und Juristen - ein umfassendes Traineeprogramm.

Informationen

Einstellungsvoraussetzungen
  • Juristin oder Jurist mit der Befähigung zum Richteramt
  • mind. die Note befriedigend in beiden Staatsexamina
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
Sie erwartet
  • Einstellung als Regierungsrätin/Regierungsrat
  • Beamtenverhältnis auf Probe
  • Besoldungsgruppe A 13 NBesO
  • Start mit Traineeprogramm
Infos zum Traineeprogramm

Als Führungskraft Arbeitszeit flexibel gestalten? Geht bei uns!

Unsere Funktionsarbeitszeit mit elektronischer Arbeitszeiterfassung gibt Ihnen neben den 30 Tagen Jahresurlaub zusätzliche, kurzfristige Flexibilität. Etwa für private Termine, Behördengänge oder einfach nur zum Freizeitausgleich nach intensiven Arbeitsphasen. Und als familienfreundlicher Arbeitgeber sind auch flexible Arbeitszeitmodelle wie Teil-, Pflege- und Elternzeiten in einer Führungsposition eine Selbstverständlichkeit.

„Mit zwei kleinen Kindern schätze ich die zeitliche Flexibilität die mir mein Job ermöglicht. Und mit meinem wirtschaftlichen Verständnis habe ich als Leiter der Betriebsprüfung genau die richtige Wahl getroffen.“

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

Nach Abschluss des Traineeprogramm starten Sie in der Regel als Führungskraft in der mittleren Führungsebene in einem Finanzamt. Hier übernehmen Sie die Leitung eines Teams. Im Finanzamt nennen wir dieses Team Sachgebiet.

Typische Sachgebiete die Sie als Juristin oder Jurist leiten sind die Rechtsbehelfsstelle, Betriebsprüfungsstelle, Erhebungsstelle oder Steuerstrafsachenstelle. Als Sachgebietsleitung haben Sie die fachliche Verantwortung, müssen aber auch Arbeitsabläufe und Personaleinsatz organisieren, delegieren und koordinieren. Sie müssen Ihre Mitarbeitenden informieren und bei rechtlich schwierigen Fällen unterstützen oder sachgebietsübergreifend agieren.

Neben einer Sachgebietsleitung bieten sich Ihnen aber noch viele weitere Einsatzmöglichkeiten. Wie zum Beispiel als Justiziarin / Justiziar im Landesamt oder als Dozentin oder Dozent an der Steuerakademie Niedersachsen. Und auch eine Verwendung in einer Landesvertretung in Berlin oder Brüssel ist möglich.

 

Abwechslungsreicher Job mit Verantwortung

Als Sachgebietsleitung sind Sie nicht nur fachlich gefragt. Sie führen Personalgespräche, berufen Meetings ein und informieren. Zu Ihren Aufgaben gehört es, in ihrem Sachgebiet Stärken und Schwächen auszugleichen, Ziele und Erwartungen vorzugeben oder Konfl ikte zu verhindern oder beizulegen. Und bei übergreifenden Themen sind Sie das Bindeglied zu anderen Arbeitsbereichen oder zur Amtsleitung und vertreten die Interessen Ihres Sachgebietes.

„Nach dem Traineeprogramm habe ich mich für die Leitung des Sachgebietes Erhebung entschieden. Hier habe ich als Juristin neben Insolvenz- und Vollstreckungsrecht auch mit BGB, StGB und vielen weiteren Rechtsgebieten zu tun und muss täglich pragmatische Entscheidungen tre en. Denn in der Erhebungsstelle wird neben dem gesamten Zahlungsverkehr auch die Stundung oder Erlass und die Vollstreckung von Steuern bearbeitet. Wenn es mal schwierig wird, wissen meine 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie sich auf mich verlassen können.“

Und wie sieht's mit Karriere aus?

Einstellung

Als Regierungsrätin/Regierungsrat in einem Beamtenverhältnis auf Probe. Der Berufseinstieg erfolgt mit prüfungsfreiem Traineeprogramm. 

Nach einem Jahr

Noch im Traineeprogramm übernehmen Sie eigenverantwortlich die Leitung eines Sachgebietes.

Nach drei Jahren

Sie sind eine erfahrene Führungskraft und werden nach Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Weiterbildung

Wir unterstützen und fördern Ihren Besuch von Fortbildungen. Sowohl zur Vermittlung weiterer Fachkenntnisse, wie auch zur Vertiefung Ihrer Führungskompetenz.

Weiterentwicklung

Für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung bieten wir Ihnen von Zeit zu Zeit an, den Aufgabenbereich oder die Dienststelle zu wechseln. So entwickeln Sie sich weiter und erlangen eine größere Verwendungsbreite.

Mögliche Ziele

Unser Ziel ist es, Sie hin zu herausgehobenen Führungspositionen wie die Leitung eines Finanzamts oder einer entsprechenden Referatsleitung im Landesamt oder Finanzministerium zu entwicklen. Tempo und Zeitpunkt entscheiden Sie.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

Sie können sich bewerben, wenn Sie:

  • Juristin oder Jurist mit der Befähigung zum Richteramt sind
  • mindestens die Note „befriedigend“ im ersten und zweiten Staatsexamen erreicht haben
  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen
  • in ein Beamtenverhältnis auf Probe nur eingestellt werden kann, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Bitte beachten Sie, dass die Steuerverwaltung eine Landesverwaltung mit vielen Dienststellen in ganz Niedersachsen ist und wir insbesondere von unseren Führungskräften eine gewisse regionale Mobilität und Flexibilität erwarten. Möchten Sie Ihre Bewerbung auf eine bestimmte Regionen oder einzelne Finanzämter in Niedersachsen beschränken, teilen sie dies bitte in Ihrer Bewerbung mit.

Bewerbungen sind jederzeit möglich. Wir führen mehrmals im Jahr Auswahlverfahren durch und haben keine festen Einstellungstermine. Hier finden Sie unsere ganzjährige Stellenausschreibung.

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen in Hannover ist als Mittelbehörde zentral für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren der niedersächsischen Steuerverwaltung zuständig. Liegen ausreichend Bewerbungen für eine Bestenauslese vor, werden die für eine Einstellung in die engere Wahl kommenden Bewerberinnen und Bewerbern zu einem Vorstellungsgespräch in das Landesamt nach Hannover eingeladen.

Kontakt

Sie haben noch Fragen? 

Gerne beantworten wir Ihnen diese persönlich.
 

Petra Limburg

Telefon: 0511 101-2598

E-Mail: poststelle[a]lst.niedersachsen.de