Berufsinformation
Bauoberinspektor-Anwärterin / Anwärter (Wasserwesen) (m/w/d)
– Oberwasser für die Karriere
Während der einjährigen Ausbildung lernen Sie, Ihre im Ingenieursstudium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden in verwaltungsmäßiges Handeln umzusetzen. Auf Grundlage des regulären Fachstudiums und aufbauend auf das vorhandene Ingenieurswissen erleben Sie während der Anwartschaft eine praxisnahe und technisch versierte Ausbildung.
Hierbei werden insbesondere die fachbezogenen Aspekte der Verwaltung, eine spezifische Rechtskunde sowie die Grundlagen über Führung und Zusammenarbeit vermittelt. Die Ausbildung selbst erfolgt in unterschiedlichen Ausbildungsstellen, als fachbezogener Unterricht sowie in einem Verwaltungslehrgang beim Studieninstitut des Landes Niedersachsen in Bad Münder.
Typische Aufgaben: Bauoberinspektor-Anwärterinnen und Bauoberinspektor-Anwärter Fach-bereich Wasserwesen
- übernehmen Ingenieuraufgaben bei Entwurf, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Wasserstraßen und Wasserbauwerken wie Schleusen, Wehren und Dammanlagen
- stellen bei Ausschreibungen die geforderten Leistungen zusammen und vergleichen die Angebote üben gehobene Fach- und Personalführungsaufgaben aus
- stellen Befähigungszeugnisse zum Führen von Wasserfahrzeugen aus oder Bescheinigungen über deren Bau und Ausrüstung
Fakten
- den akademischen Grad Bachelor, Diplom (FH) im Studiengang Bauingenieurwesen (Studienschwerpunkt Wasserwirtschaft und Umwelttechnik) oder einem gleichstehenden Studiengang oder einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang mit dem Schwerpunkt Wasserwirtschaft erworben haben
- das 40. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen
- verantwortungsbewusst, entscheidungsfreudig und teamfähig sind
- soziale Kompetenz, Einsatzbereitschaft und örtliche Flexibilität mitbringen
13 Monate
1.319,- € brutto/monatlich zzgl. eines Anwärtersonderzuschlages i.H.v. 50% des Anwärtergrundbetrages
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