Berufsinformation
Bauoberinspektor-Anwärterin / Anwärter (Landespflege) (m/w/d)
- Vielfalt bewahren! Vielfalt erfahren!
Über die abwechslungsreichen Tätigkeiten im Bereich Landespflege sowie die vielfältigen Schnittstellen zu anderen Fachverwaltungen gibt die Ausbildung als Bauoberinspektor-Anwärter/in der Fachrichtung Landespflege einen komprimierten Überblick. Ziel der Ausbildung ist es, wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden in verwaltungsmäßiges Handeln umsetzen zu können. Sie bietet eine fundierte Grundlage und ermöglicht eine gute Vorbereitung für das Arbeiten in der niedersächsischen Naturschutzverwaltung.
Typische Aufgaben: Bauoberinspektor-Anwärterinnen und Bauoberinspektor-Anwärter der Fachrichtung Landespflege
- absolvieren Ausbildungsabschnitte in den verschiedenen Ebenen der Naturschutzverwaltung sowie in angrenzenden Fachverwaltungen
- besuchen verschiedene Lehrgänge, Seminare und Fachexkursionen
- erhalten Einblick in die tägliche Arbeit des Fachbereiches, bekommen Kenntnisse über Verwaltungsabläufe und lernen zugehöriges Management und rechtliche Grundlagen kennen
- lernen, die im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden in Verwaltungshandeln umzusetzen
Fakten
- über den akademischen Bachelorgrad oder einen gleichwertigen Abschluss im Studiengang Landespflege, Naturschutz und Landschaftsplanung, Landschafts- und Freiraumentwicklung oder Landschaftsarchitektur und Umweltplanung verfügen oder einen ähnlich geeigneten Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben
- zum Zeitpunkt der Einstellung das 40. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen
- verantwortungsbewusst, entscheidungsfreudig, kommunikativ und teamfähig sind
- eine hohe Sozialkompetenz, Einsatzbereitschaft und örtliche Flexibilität mitbringen
Der Vorbereitungsdienst dauert 13 Monate und gliedert sich in eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung.
1.319,- € brutto/monatlich zzgl. eines Anwärtersonderzuschlages i.H.v. 50% des Anwärtergrundbetrages
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