Berufsinformation

Gerichtsvollzieherin/ Gerichtsvollzieher (m/w/d)

– dem Gläubiger zu seinem Recht verhelfen

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind für die Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen in letzter Konsequenz Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch. Aufgrund der sozialen Struktur der Schuldnerinnen und Schuldner müssen sie ihre Aufgaben im Außendienst dabei häufig auch in sozialen Brennpunkten erledigen. Es bedarf dazu nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Einfühlungsvermögens.

Darüber hinaus regeln Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig. Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Büropersonal.

 

Typische Aufgaben: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

  • holen auf Betreiben von Gläubigern Auskünfte über die Schuldner ein
  • nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vor
  • nehmen die Vermögensauskunft ab
  • stellen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Ladungen, Wechselproteste und Willenserklärungen zu
  • schätzen den Wert gepfändeter Sachen und versteigern diese
  • erwirken die Herausgabe von Gegenständen
  • werden mit der Zwangsräumung von Wohnungen beauftragt
  • werden mit der zwangsweisen Vorführung von Zeugen beauftragt

Fakten

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie
  • eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung, insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich, abgeschlossen haben
  • nach Abschluss dieser Berufsausbildung mindestens drei Jahre eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche berufliche Tätigkeit ausgeübt haben
  • körperlich und gesundheitlich den Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen
  • über hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit verfügen
  • kommunikativ sind und ein gutes Einfühlungsvermögen besitzen
  • über eine ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen verfügen
  • keine Scheu vor moderner Informations- und Kommunikationstechnik haben
Dauer des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und ist in berufspraktische Zeiten und Lehrgänge untergliedert.

Höhe der Vergütung (brutto)*

2.392,- € zzgl. eines Teils der eingenommenen Gebühren (variabel; in der Regel deutlich mehr als 1.000,- € brutto monatlich)

Schlagwörter / Tags

Recht
Justiz
Soziales
Menschen
Kommunikation
Computer

Aktuelle Angebote

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Ausbildungsbehörden

Oberlandesgericht Braunschweig (OLG)
Adresse: Bohlweg 38, 38100 Braunschweig
Oberlandesgericht Celle (OLG)
Adresse: Schloßplatz 2, 29221 Celle
Oberlandesgericht Oldenburg (OLG)
Adresse: Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg